Arglistige Täuschung wegen Schimmel in Wohnung und Gutachten

  • Hallo,
    vor zwei Jahren sind wir in eine Wohnung gezogen. Vor Einzug haben wir die Wohnung zweimal besichtigt. Bei beiden Terminen habe ich ausdrücklich nach einer Schimmelbelastung nachgefragt, da meine Frau hochgradig gegen Schimmel allergisch ist. Beide male wurde ein aktueller wie auch ein vergangener Schimmelbefall *verneint. Damals war für uns weder Feuchtigkeit noch ein Schimmelbefall Sichtbar. Das lag wohl daran, dass die Wohnung und der Keller frisch gestrichen und neu vertäfelt wurde. Durch andere Mieter im Haus und Schreiben von Vormietern, welche an den Vermieter gingen, *haben wir den Beweis, dass im Haus Schimmel existiert hat und dieser wahrscheinlich nicht fachgerecht entfernt wurde. Im Keller ist der Schimmel nun deutlich zu sehen. Die Sichtbare Stelle erstreckt sich über mehrere m³ und ist stellenweise sogar schon pelzig.
    Daher liegt doch eine arglistige Täuschung vor. Oder? Und wenn ja, wie geht man dagegen rechtlich vor?
    Seit Februar 2013 haben wir über unseren Anwalt unserem Vermieter die Mängel wegen des Schimmels nochmals gemeldet und eine Frist von zwei Wochen gesetzt die Mängel zu beseitigen. Dies ist nicht geschehen, daher haben wir die Miete um 10% *gekürzt. Seitdem hat unser Vermieter nicht gehandelt und selbst einen Anwalt eingeschaltet. Dieser Anwalt war mit einem sogenannten Sachverständigen in unserer Wohnung und im Keller. Sie haben sich die Schäden angeschaut und nur Feuchtigkeitsmessungen durchgeführt. Sie haben nicht nur Feuchtigkeit, sondern sogar Nässe an manchen Stellen festgestellt. Seitdem wir hier wohnen, baut meine Frau gesundheitlich immer mehr ab. Daher benötigen wir dringend einen Nachweis, wie gesundheitsgefährdend dieser Schimmel ist. Bzw. in welchem Grad eine Gesundheitsgefährdung durch die Feuchtigkeitsschäden, auch in Bezug auf mikrobiellen und bakteriellen Befall, insbesondere für meine Frau, vorliegt. Bei den Beweisen die wir haben, muss es doch möglich sein, die Beweislast umzudrehen, so dass der Vermieter ein Gutachten auf seine Kosten erstellen muss.
    Kennt jemand so eine Möglichkeit?
    Der Schimmelbefall und auch den Feuchtigkeitsschaden an für sich, ist eine Gesundheitsgefährdung, vor Allem für meine Frau. Uns ist auch klar, dass ein Auszug am Ratsamsten ist, dennoch streben wir eine Sanierung des Hauses an, da wir uns hier und in dem Umfeld *im Prinzip wohlfühlen. Ausserdem ist diese Ecke günstig wegen meiner Arbeitsstelle. Wir beschäftigen uns auch mit einem Umzug aber die finanziellen Mittel werden sehr knapp sein und nicht nur deswegen ist es schwierig eine geeignete Wohnung zu finden. Wie kann man nun eine evtl. Sanierung des Gebäudes ohne großen Rechtsstreit vor Gericht erreichen?
    Macht es da Sinn z.B. ein Treuhandkonto ein zu richten, um dem Vermieter zu zeigen, dass die Mietminderung existiert?
    Oder gibt es eine Möglichkeit, ohne das zusätzliche Kosten, den Rechtsstreit erst einmal nieder zu legen? Erst einmal auszuziehen und dann erneut zu beginnen? Damit meine Frau in einer anderen Wohnung gesund werden kann - aber wir dennoch für, ich sage mal für die Allgemeinheit, unser Recht bekommen. Vielleicht auch in Form von Schadensersatz oder Schmerzensgeld.

    Viele Gruesse


  • Bei den Beweisen die wir haben, muss es doch möglich sein, die Beweislast umzudrehen, so dass der Vermieter ein Gutachten auf seine Kosten erstellen muss.
    Kennt jemand so eine Möglichkeit?

    Bei einem Gutachten muss der Besteller erst mal in Vorleistung gehen. Erst das Ergebnis dient als Grundlage für einen möglichen Ersatzanspruch.

    Zitat

    Der Schimmelbefall und auch den Feuchtigkeitsschaden an für sich, ist eine Gesundheitsgefährdung, vor Allem für meine Frau. Uns ist auch klar, dass ein Auszug am Ratsamsten ist,

    Richtig!

    Zitat

    dennoch streben wir eine Sanierung des Hauses an, da wir uns hier und in dem Umfeld *im Prinzip wohlfühlen. Ausserdem ist diese Ecke günstig wegen meiner Arbeitsstelle.

    Ob ein Haus saniert wird oder nicht bestimmt allein der Eigentümer und niemand sonst.

    Zitat

    Wir beschäftigen uns auch mit einem Umzug aber die finanziellen Mittel werden sehr knapp sein und nicht nur deswegen ist es schwierig eine geeignete Wohnung zu finden. Wie kann man nun eine evtl. Sanierung des Gebäudes ohne großen Rechtsstreit vor Gericht erreichen?

    In dem Sie mit dem Eigentümer verhandeln.

    Zitat

    Macht es da Sinn z.B. ein Treuhandkonto ein zu richten, um dem Vermieter zu zeigen, dass die Mietminderung existiert?


    Überflüssig, bewahren Sie die Minderung gut auf, sodaß Sie im Notfall sofort zur Verfügung steht.

    Zitat

    Oder gibt es eine Möglichkeit, ohne das zusätzliche Kosten, den Rechtsstreit erst einmal nieder zu legen? Erst einmal auszuziehen und dann erneut zu beginnen?

    Wenn Sie ausziehen, müsste der Mietvertrag beendet werden und ob Sie dann vom selben Vermieter wieder einen neuen Vertrag bekommen dürfte wohl im Reich der Fantasie angesiedelt sein.

    Zitat

    Damit meine Frau in einer anderen Wohnung gesund werden kann - aber wir dennoch für, ich sage mal für die Allgemeinheit, unser Recht bekommen. Vielleicht auch in Form von Schadensersatz oder Schmerzensgeld.

    Von einer Schmerzensgeldforderung in solchen Fällen habe ich noch nie gehört, zudem man sich dann auch vorhalten lassen muß, was man selbst zur Minderung getan hat.

    Es ist und bleibt Ihnen nur der einfachste Weg; fristgerecht kündigen.

    Beachten Sie immer dabei auch Aufwand und Nutzen. Rechthaberei ist nicht immer das Gelbe vom Ei.

  • Zitat

    Daher benötigen wir dringend einen Nachweis, wie gesundheitsgefährdend dieser Schimmel ist. Bzw. in welchem Grad eine Gesundheitsgefährdung durch die Feuchtigkeitsschäden, auch in Bezug auf mikrobiellen und bakteriellen Befall, insbesondere für meine Frau, vorliegt. Bei den Beweisen die wir haben,

    Zum XXten Male. Solch einen Nachweis erhält man nicht in einem Forum sondern vom Amtsarzt (Gesundheitsamt). Des weiteren sollte man die Suchfunktion zum Thema in diesem Forum nutzen oder Google mit der Suche beauftragen. Der Lesestoff wird garantiert bis nach Pfingsten reichen.

    Solltest du aber den Vermieter in die Pflicht nehmen wollen, dann rate ich dir, einen Anwalt für Mietrecht einzuschalten. Ein Forum kann einen solchen Experten nicht ersetzen.

  • Wir müssen ja gegen die Vorwürfe Vorgehen, es geht hier um Lungenfibrose durch dieses Haus. Wir wollen ausziehen und nur nicht die 10%Mietminderung (ein Witz)und Anwaltskosten bezahlen. Mehr nicht!
    Außerdem müssen weitere Menschen vor Schaden behütet werden, seit Jahren spielt er dieses Spiel

  • Gesundheitsamt muss aber bezahlt werden, dass wissen wir alles. Wir wollen nur nicht komplett durch die Erkrankung nachgeben, weil es eigentlich um anderes geht...Anwalt vom Mieterbund ist vorhanden...mehr auch nicht

  • Zitat

    Gesundheitsamt muss aber bezahlt werden, dass wissen wir alles.

    Wenn du doch Alles selbst weiß, was willst du denn noch in einem Forum?

    Zitat

    Wir wollen nur nicht komplett durch die Erkrankung nachgeben

    Besser soll die Frau noch kränker werden, anstatt in eine andere Wohnung zu ziehen? Diese Logik soll man verstehen.

  • Tun Sie, was Sie für richtig halten. Hier werden nur Meinungen wiedergegeben.

    Ich vermisse das fachliche Potenzial...dann wusste ich allein mehr, ich hätte mir mehr erhofft...ich wollte keinen Meinungsaustausch...eher nützliche Tipps...
    .trotzdem danke

  • Hat jemand gesagt, dass wir nicht umziehen? Wenn es für Sie von Interesse wäre, würde ich es auch erläutern. Aber Sie wollen ja gar nicht hilfreich sein, vielleicht sollten Sie sich ehrlich die Frage stellen, was Sie in einem Mietrecht-Hilfeforum verloren haben.

  • Fachliches Potenzial bekommen Sie bei einem guten Anwalt für gutes Geld. Ohne Moos nix los.


    Rechtschutz, Kontakte und manchmal ein guter Hinweis tuns auch! Daher die Foren.

  • Rechtschutz, Kontakte und manchmal ein guter Hinweis tuns auch! Daher die Foren.


    Da stimme ich Ihnen voll zu. Nur die gewünschten Antworten bleiben manchmal aus. Es steht Ihnen frei diese zu akzeptieren oder nicht.
    Verbiegen wird sich hier deswegen eines positiven und netten Eindruckes hier kaum einer.

  • [quote='1']Da stimme ich Ihnen voll zu. Nur die gewünschten Antworten bleiben manchmal aus. Es steht Ihnen frei diese zu akzeptieren oder nicht.
    Verbiegen wird sich hier deswegen eines positiven und netten Eindruckes hier kaum einer.[/QUOTE

    Natürlich, so sehe ich das auch!

  • [quote='1']Da stimme ich Ihnen voll zu. Nur die gewünschten Antworten bleiben manchmal aus. Es steht Ihnen frei diese zu akzeptieren oder nicht.
    Verbiegen wird sich hier deswegen eines positiven und netten Eindruckes hier kaum einer.[/QUOTE

    Natürlich, so sehe ich das auch!

    Danke...........!

  • Zitat

    Wir müssen ja gegen die Vorwürfe Vorgehen, es geht hier um Lungenfibrose durch dieses Haus.


    Nein, es geht hier nur um streitsüchtige, renitente Mieter die ihren Dickkopf durchsetzen wollen !

    Zitat

    100% liegt es an baulichen Mängeln, die versteckt werden


    Wer suchet der findet auch.
    In 97% aller Schimmelschäden hat der Mieter schuld !

    Zitat

    Ich vermisse das fachliche Potenzial


    Das vermissen VM bei Mietern auch.

  • Ich werde später Stellung nehmen, die 100% das Gegenteil bestätigt. Jedoch werde ich erstmal andere Schritte einleiten. Hiermit weise ich sie darauf hin, dass Soe meine Persönlichkeitsrechte verletzen und sich iim strafrechtlichen Rahmen bewegen.
    Später erläutere ich gerne weiteres. (Hinter meinen Aussagen stehen: Gesundheitsamt, also ein Amtsarzt, Verbraucherschutz, Hausarzt, die Hausverwaltung des Vermieters samt des Hausmeisters (!), Energieberater und der Verbraucherschutz,vier Vormietparteien (dadurch auch schriftliche und fotografische Dokumentation von 2007) sowie die Maklerin, die Nachbarn, andere juristische Berater die vorliegenden offensichtlichen Baumängel und Nässe in den Wänden, die nach der kosmetischen Verschleierung wieder hervorbrechen und messbar sind etc. später dann mehr zu der Fehldarstellung des Sachverhalts und meiner Person und dem statistisch und wissenschaftlich falschen Angaben, die Sie hier von sich geben. Es erscheint mir jedoch eine Auserinandersetzung mit Ihnen nicht hilfreich aufgrund Ihres Verhaltens.

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