Hallo,
da ich vom Vormieter eine Küchenzeile übernehme die auf Parkett montiert ist, welches in den sichtbaren Bereichen schon den Verdacht aufwirft, dass es mögliche Schäden unterhalb der Zeile gibt, hier meine Fragen:
1. muss ich bei meinem Auszug wenn die Küchenzeile eventuell nicht übernommen wird dann eventuell für Schäden am Parkett haften, die sich unterhalb der Küchenzeile befinden, oder kann ich dem irgendwie entgehen (z.B. ggfs. mit Vermerk im Übergabe-Protokoll, dass dieser Bereich nicht einsichtlich war)?
2. hätte ich Anspruch auf Ausbesserung der Schäden durch den Vermieter, wenn ich während der Mietzeit mir eine andere Küchenzeile einbauen lasse, die vielleicht nicht den ganzen beschädigten Bereich überdeckt?
Die Wohnung befindet sich im Bundesland Bayern.
Würde mich sehr über Infos bzgl. dieses Sachverhalts freuen, Google hat mir leider nicht sehr weiter geholfen ![]()
Danke schön und viele Grüße,
Katharina