Wenn ein gültiger Mietvertrag unterzeichnet wurde, dann gilt dieser. Wegen plötzlichen Nichtgefallens kann man zwar in manchen Warenhäusern umtauschen oder zurückgeben, bei Wohnungen geht das nicht. Zu den Nachtspeicheröfen war die Entscheidung richtig.
Also wieder fristgerecht kündigen.
Eine sogenannte Aufwandsentschädigung gibt es nur, wenn vereinbart; ansonsten Lachnummer.
Beiträge von Kolinum
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Ihr flotter Mitbewohner gibt damit zu erkennen, das die Küche bei seinem Auszug ein Klotz am Bein ist. Deswegen möchte er sie gern loswerden. Und genau das sollten Sie für sich auch nutzen.
Als Alleinmieterin werden Sie eine Küche brauchen. Sie würden dann eine neue kaufen oder eben, wenn Ihnen die alte zusagt, diese von ihm abkaufen.
Da Sie aber in diesem Fall an den viel längeren Hebel sitzen, könnte Ihnen damit ein fettes Schnäppchen winken.
Also überlegen Sie auch mal diese Variante -
Ihren omionösen Mitbewohner zeigen Sie mal die kalte Schulter.
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Leider reicht das nicht zur fristlosen Kündigung. Diese ist nicht dafür da, um eine neue Wohung schnell beziehen zu können.
Ihrer Schilderung nach gibt es diese Mängel schon länger und Sie hätten ausreichend Zeit zu einer fristgemäßen Kündigung gehabt.
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Hmm?
Der Mietmonat August 2012 fällt in den Abrechnungszeitraum 1.8.2012 bis 31.7.2013. Die Abrechnung ist also bis zum 31.7.2014 zuzustellen.Die Kaution aber hätte bereits bis Ende Februar dieses Jahres ausgezahlt werden müssen. Der Einbehalt eines Teils für Nachzahlungen sehe ich nicht gerechtfertigt, da eine solche bei den Heizkosten nicht zu erwarten ist.
Dann machen Sie mal Nägel mit Köpfen. -
Sie sollten diesen Mietvertrag durch einen Anwalt überprüfen lassen. Da gibt es widersprüchliche Festlegungen.
Einerseits ist eindeutig festgelegt, das es eine Betriebskostenpauschale in Höhe vo 90 € gibt.
Damit sind alle Betriebskosten, unabhängig welcher Höhe, beglichen.
Die anschließende Aussage, das, wenn sich die Betriebskosten im lfd. Kalenderjahr um mindestens € 2,00 pro Wohneinheit erhöht haben, die Betriebskostenpauschale entsprechend angepasst werden soll.
Das geht so nicht. Wenn sich die Betriebskosten nach unten bewegen, wird nichts gesagt.
Demnach wäre das eine deutliche Vereinbarung zu Ungunsten des Mieters.Desweiteren sind die Kosten der Heizung zwingend nach der Betriebskostenverordnung abzurechnen.
BGB § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten
(1) ......(2) Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.
(3) .....
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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Meines Wissens werden Hausmeisterkosten nach Wohnfläche umgelegt.
Auch müsste man man wissen, welchen Umfang die Hausmeistertätigkeit hat -
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Rate auch zu @Berny's Vorschlag.
Wenn ich recht informiert, gibt es da neuerdings auch eine Änderung zu den Kostenvoranschlägen durch die Vermieter.
Könnte zu Ihren Vorteil sein. Bei dieser Summe würde sich ein Rechtsbeistand noch lohnen. -
Nein, können Sie leider nicht. Die Beibringung eines Nachmieters und der damit verbundenene Aufhebungsvertrag war lediglich eine Option.
Durch Ihre Kündigung haben Sie diese nicht wahrgenommen und der Vermieter mußte davon ausgehen, dass Sie keinen Nachmieter stellen wollen und hat sich nun selbst bemüht. -
Der Hauptgrund warum ich das Dokument will, ist eigentlich der örtliche Stromversorger, der (so wurde es mir zumindest telefonisch gesagt) auf einem Übergabeprotokoll samt eingetragenem Zählerstand besteht.(Das ist Unsinn im Quadrat. Es besteht keinerlei gesetzliche Verpflichtung ein Übergabeprotokoll zu erstellen und für einen inkompetenten Mitarbeiter der Stromversorgung schon garnicht.
Melden Sie den Zählerstand und damit basta. -
Das Protokoll ist für Sie insofern unwichtig, das Sie wahrscheinlich keine Nachforderungen stellen werde.
Es wird nur dann wichitg, wenn Forderungen an Sie herantreten. Dann wird man Ihnen das Protokoll wohl aushändigen müssen.
Vergessen Sie die Geschichte. -
Warmmiete gibt es nicht mehr. Die Heizkosten sind zwingend nach Verbrauch abzurechnen. Ausnahme: Einliegerwohnung.
Bei den anderen Betriebskosten handelt sich es um eine Pauschale und daher muß keine Abrechnung erstellt werden. Nun haben Sie aber doch eine erhalten. Schon superspanisch!
Ansonsten müssten Sie die spanische Abrechnung mal reinscannen.
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Warmmiete gibt es nicht mehr. Die Heizkosten sind zwingend nach Verbrauch abzurechnen. Ausnahme: Einliegerwohnung.
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BGB § 568 Form und Inhalt der Kündigung
(1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.Damit wäre Ihre Kündigung als pdf-Datei per se unwirksam. Allerdings wurde Ihnen die Kündigung bestätigt.
Da aber inzwischen Streit darüber ausgebrochen ist und vor Gericht diese "Beweismittel" nicht anerkannt sind, kann man sich trefflich über die Richtigkeit streiten. Ich tendiere eher nach dem Gesetz, wonach die Form der Kündigung nicht eingehalten wurde.
Zahlen Sie die Miete. Das ist allemal billiger, als auf einhöchst ungewisses Urtieil zu spekulieren. -
... womit dann wohl der frühere VM gemeint ist?
Rischtisch. Der neue Vermieter wird hier als Erwerber ausgewiesen!
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Nach meiner Recherche habe ich herausgefunden, dass die Ertüchtigung der Heizungsanlage nicht als Betriebskosten ausgewiesen werden kann, da hier keine "regelmäßige" Maßnahme vorliegt.Richtig, da es keine regelmäßigen Kosten für den Betrieb sind.
[/QUOTE]Jetzt kommt die Frage: Darf der Vermieter gesetzlich gesehen die Kosten als Betriebskosten anlegen?[/QUOTE]
Nein, siehe oben.
ZitatDarf der Vermiter gesetzlich gesehen, die Kosten als Mieterhöhung kompensieren, auch wenn dieses Jahr schon eine Mieterhöhung stattgefunden hat?
Ja, die normale Anpassung der Miete hat mit der Erhöhung infolge Modernierung nichts zu tun.
Weitere Erklärungen siehe Mainschwimmer
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1.
Beim Einzug bzw vor dem Auszug wird eine Überprüfung der Zimmer auf einwandfreien Zustand bzw. feststellbare Mängel durch eine Kommision vorgenommen. Die Zimmer werden auf jeden Fall in einwandfreiem, geputztem Zustand übergeben.Wie doch Selbstverständlichkeiten zu einem Problem werden können, wenn es um den Erhalt von ein paar sauberen Fingerchen geht.
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Nu, haltense mal die Luft an.
Ihnen ist die Möglichkeit einer Mietminderung bestätigt worden. Niemand wird Ihnen hier die Höhe der Minderung empfehlen. Diese suchen Sie in vergleichbaren Gerichtsurteilen und das eben bei Google. Diese können Ihnen als Anhaltspunkte dienen.
Wenn Sie Vollkasko suchen, sollten Sie sich um einen Anwalt bemühen.Zu Ihrer Begründung:
Diese sollten Sie kürzer fassen.Die Trocknung fand in der Küche, Bad sowie im Flur statt. Der Auffangbehälter des Trocker musste in regelmäßigen Abständen geleert werden. Beide Geräte erzeugten eine unangenehme Lautstärke. Des Weiteren erstanden Temperaturen i.H. v. fast 40 grad.
Ich halte eine Minderung von 40% für angemessen.Was sagt ihr dazu?
Bis zur Aussage über die Höhe würde ich das so tun.
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Er sollte uns aber freundlicherweise mitteilen, ob es sich um Verdunster- oder e(lektronische)HKVs handelt.
Er schreibt: "Da gibt es ja einen Wert für die letzte Ablesung und einen für den aktuellen Stand."
Na, rate mal

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