Vermieter verlangt 3 MM, obwohl keiner in der Wohnung wohnt

  • Hallo zusammen,

    Ein Freund und seine Freundin von mir wollten in eine Mietwohnung einziehen. Die haben sich auch die Wohnung angeschaut und denen gefällt sie auch. Nun wollen sie die Wohnung doch nicht, u.a. wegen den Nachtspeicher usw. Die beiden haben wohl am zweiten Besichtigungstermin, schriftlich vereinbart, dass sie die Wohnung zum 01.08. bekommt.

    Jetzt verlangt der Vermieter 3 Monatsmieten und eine Aufwandsentschädigung usw.

    Ist das rechtens?

  • Wenn ein gültiger Mietvertrag unterzeichnet wurde, dann gilt dieser. Wegen plötzlichen Nichtgefallens kann man zwar in manchen Warenhäusern umtauschen oder zurückgeben, bei Wohnungen geht das nicht. Zu den Nachtspeicheröfen war die Entscheidung richtig.
    Also wieder fristgerecht kündigen.
    Eine sogenannte Aufwandsentschädigung gibt es nur, wenn vereinbart; ansonsten Lachnummer.

  • Mietverträge müssen nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden, es genügt auch eine mündliche Vereinbarung über Mietpreis, Einzugstermin u.ä.. Hier wurde wohl mehr als ein mündlicher Vertrag abgeschlossen, daher kommt man da nur raus, wenn der Vertrag schriftlich gekündigt wird.

  • Roko1208:

    "Vermieter verlangt 3 MM, obwohl keiner in der Wohnung wohnt"
    - Ob der Mieter in der Wohnung wohnt oder nicht, ist erstmal egal.

    "Die beiden haben wohl am zweiten Besichtigungstermin, schriftlich vereinbart, dass sie die Wohnung zum 01.08. bekommt.
    Jetzt verlangt der Vermieter 3 Monatsmieten und eine Aufwandsentschädigung usw."
    - Ob mündlich oder Absichtsvereinbarung, ein Mietvertrag wurde geschlossen. Die August-Miete und die Kaution sind bereits fällig.
    Eine Aufwandsentschädigung steht dem VM nicht zu, wofür denn?
    Wenn die beiden jetzt schriftlich nachweislich zum nächstmöglichen Termin kündigen, wäre das zum 30.11.2013 (wären also vier MM). Vielleicht können sie mit dem VM eine Aufhebungsvereinbarung treffen. Ein bisschen Schwund ist immer...:o

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (5. August 2013 um 19:24)

  • Zitat

    Ein Mietvertrag wurde nicht unterzeichnet, anscheinend war das nur ein handschriftlicher Vorvertrag, dass die beiden die Wohnung zum 01.08. bekommen.


    Da sollte man genau wissen, was in diesem Vorvertrag drin steht.

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