Makler hält Übergabeprotokoll zurück

  • Hallo,

    ich hatte vor kurzem meine alte Mietwohnung vertragsgemäß geweißt und besenrein übergeben. Bei der Übergabe lief alles ok, nur einige Gebrauchsspuren wollte der Makler noch überstrichen haben. Ich war mir zwar nicht sicher, ob das überhaupt in meiner Verantwortung liegt, aber des lieben Frieden willens hatte ich zugestimmt, da noch nachzubessern und das auch mittlerweile getan.
    Nichtsdestotrotz hatten wir dann gleich das Übergabeprotokoll ausgefüllt und unterzeichnet, von dem mir der Makler eine Kopie zukommen lassen wollte.
    Dies wurde mir nicht geschickt. Nun habe ich schon mehrfach nachgefragt, aber der Makler weigert sich das Protokoll zu schicken, bevor er nochmal die Wohnung "überprüft" hat. Ich habe alle Verpflichtungen erfüllt und meines Erachtens hält der Makler ein rechtskräftiges und beiderseitig unterzeichnetes Dokument zurück.

    Was kann ich tun, falls sich der Makler (z.B. auch nach nochmaliger Besichtigung) weiterhin weigert, mir das Dokument auszuhändigen?


    mfg sov

  • Zitat

    Nichtsdestotrotz hatten wir dann gleich das Übergabeprotokoll ausgefüllt und unterzeichnet, von dem mir der Makler eine Kopie zukommen lassen wollte.

    Und das war Fehler Nr. 1. Solch ein Protokoll schreibt man mit Kopierpapier sofort in 2facher Ausfertigung.

    Zitat

    bevor er nochmal die Wohnung "überprüft" hat.

    Und da hat er Recht. Er kann dir doch nicht ungesehen einen Freibrief ausstellen.

    Zitat

    meines Erachtens hält der Makler ein rechtskräftiges und beiderseitig unterzeichnetes Dokument zurück.

    Und das ist Quatsch. Wenn er will kann er dieses Protokoll nach Lust und Laune abändern, wie willst du das beweisen?

    Zitat

    weiterhin weigert, mir das Dokument auszuhändigen?

    Nichts. Sie meine Antwort mit Fehler Nr. 1.

  • Das Protokoll ist für Sie insofern unwichtig, das Sie wahrscheinlich keine Nachforderungen stellen werde.
    Es wird nur dann wichitg, wenn Forderungen an Sie herantreten. Dann wird man Ihnen das Protokoll wohl aushändigen müssen.
    Vergessen Sie die Geschichte.

  • Mainschwimmer: Danke für die Antwort, auch wenn ein etwas freundlicherer Ton sicher nicht geschadet hätte...
    Leider macht man eben Fehler, wenn man mit solchen Sachen noch keine Erfahrungen gemacht hat (und auch wenn man wirklich versucht hat sich über die ganzen Auszugsmodalitäten und Verpflichtungen zu informieren). Es ist einfach wirklich schwer da den Überblick zu behalten :(

    Zitat

    Er kann dir doch nicht ungesehen einen Freibrief ausstellen.


    Warum denn, wenn er laut deiner Aussage sowieso das Protokoll "nach Lust und Laune" abändern kann, da er mich ja schon mangels 2facher Ausfertigung über den Tisch gezogen hat...

    Der Hauptgrund warum ich das Dokument will, ist eigentlich der örtliche Stromversorger, der (so wurde es mir zumindest telefonisch gesagt) auf einem Übergabeprotokoll samt eingetragenem Zählerstand besteht. Und das wollte ich eigentlich gerne noch erledigt haben.
    Naja, also warten und hoffen.. :(

  • Naja, also warten und hoffen.. :(


    Dann hoffe mal...
    Ich kenne keine Rechtsgrundlage, nach der Dir die Herausgabe einer Kopie zusteht. Auch wurde sowas wohl nicht vertraglich vereinbart...

  • Zitat

    Danke für die Antwort, auch wenn ein etwas freundlicherer Ton sicher nicht geschadet hätte...

    Sollte ich deinen Fehler vielleicht in Reimform vortragen, oder wie hast du dir das vorgestellt.


  • Der Hauptgrund warum ich das Dokument will, ist eigentlich der örtliche Stromversorger, der (so wurde es mir zumindest telefonisch gesagt) auf einem Übergabeprotokoll samt eingetragenem Zählerstand besteht.(

    Das ist Unsinn im Quadrat. Es besteht keinerlei gesetzliche Verpflichtung ein Übergabeprotokoll zu erstellen und für einen inkompetenten Mitarbeiter der Stromversorgung schon garnicht.
    Melden Sie den Zählerstand und damit basta.

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