Beiträge von Kolinum

    Ein Anhaltspunkt wäre schon mal die Betriebskostenverordnung. Dort ist alles aufgelistet, was man an Betriebskosten auf den Mieter umlegen kann.

    Achten Sie insbesondere auf:
    1. Geeichte Zähler und Messeinrichtungen, welche Ihren eigenen Verbrauch messen (Stromzähler, Wasseruhren, Heizkostenverteiler)
    2. Zugang zu jeder Zeit für die elektrischen Sicherungen
    3. Lärmeinwirkung durch den Betrieb
    4. Rauch- und Geruchseinwirkung

    Ich wuerde die frage andersrum fragen. Wenn die feuchtigkeit in der wohnung hoch ist, obwohl die temperaturen zwischen 18 und 20 grad liegen, ist der vermieter dafuer verantwortlich?

    Lieber Freund, ich hatte Ihnen schon Wege aufgezeigt wie Sie die Feuchtigkeit in Ihren Räumen mindern können. Nur sie allein ist für die Schimmelbildung an kalten Wänden verantwortlich.
    Da müssen Sie schon mal verschiedenes ausprobieren, um der Feuchtigkeit Herr zu werden. Lüften ist nicht gleich lüften, sondern etwas Verstand um die physikalischen Zusammenhänge sollte mit von der Partie sein.
    Wenn die Luftfeuchtigkeit zufällig außen 90 % beträgt und bei etwa gleicher Temperatur innen 80 % können Sie lüften solange sie wollen und der Erfolg wird kaum bemerkbar sein.

    Wie Sie auf den Gedanken kommen, der Vermieter würde in Ihrer Wohnung Nässe verbreiten, so ist das schon mehr als abenteuerlich.
    Wenn es denn schon mit reduzierter Heizung angeblich nicht geht, dann heizen Sie eben kräftig. Da warme Luft mehr Feuchtigkeit aufnimmt freut' sich die kühlere Wand umso mehr über den Wassersegen. Auch die Schimmelpilze werden die warmen Temperaturen zu schätzen wissen.

    Vielleicht überprüfen Sie auch mal Ihr Wohnverhalten. Viel Duschen und das womöglich noch in einer Kapsel ohne Fenster, sind wahre Heilsbringer für Schimmelpilze und danken es Ihnen mit Vermehrung.

    Das war's von mir.

    Sofern sich das auf die Betriebskosten laut Verordnung bezieht ist mir das schon klar; nicht desto trotz könnten auch noch andere vereinbart worden sein. Reinigungsmittel, Frühstückskaffee, Toilettenpapier und alles was noch so an Nebenkosten in einer Wohnung anfällt. :D

    Es ist so, wie Mainschwimmer es schrieb.

    BGB § 557a -Staffelmiete

    (1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete).

    (2) Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.

    (3) Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Die GEZ Gebühren hat jeder Haushalt zu entrichten.
    Da Sie offensichtlich mit ihrem Vermieter keinen gemeinsamen Haushalt führen, müssen Sie schon selbst zahlen.
    Das auch mit Mietrecht nichts, aber auch gar nichts zu tun.

    Die GEZ Gebühren hat jeder Haushalt zu entrichten.
    Da Sie offensichtlich mit ihrem Vermieter keinen gemeinsamen Haushalt führen, müssen Sie schon selbst zahlen.
    Das auch mit Mietrecht nichts, aber auch garnichts zu tun.


    Sie haben geschrieben: "Empfehle Ihnen die Zimmer solange bei weit geöffneten Fenstern zu lüften, bis die Luftfeuchte unter ca. 55 % abgesunken ist.". Gestern, als alle meine Fenster breit geöffnet waren, habe ich gewartet, bis die Luftfeuchtigkeit runtergeht. Nachdem sie etwas gesunken war, bewegte sie sich überhaupt nicht mehr. Die Luftfeuchtigkeit ist nach 10 Minuten nie unter 60 Grad gegangen. Sobald die Fenster wieder zu waren, nach ca. 15 Minuten ist die Feuchtigkeit wieder bei mehr als 70%. Ich kann sowieso nicht zu lange das Fenster auf haben, da die Lufttemperatur sinkt.

    Also bei mir funktioniert das. Vielleicht ist es im Moment gerade etwas ungünstig, da wir zur Zeit eine hohe Außenluftfeuchtigkeit haben (88%).
    Da muss man schon mehr als 15 Minuten lüften.
    Auch meine Normaltemperatur in der Wohnstube beträgt 20° C und ich lebe damit ganz gut. Verwerfen Sie meine Gedanken nicht völlig. Ich habe nur den Zustand meiner Wohnung und das Verhalten geschildert. Übrigens es handelt sich um einen Ziegelbau aus den 70er Jahren.

    Unabhängig davon können Sie auch kurzfristig mal den Empfehlungen Ihrer WG folgen und mehr heizen. Dann können Sie mal vergleichen was die für Sie günstigere Variante ist. Muss man halt probieren.
    Bei alledem gehe ich davon aus, das es keine gravierenden Baumängel gibt.

    Ein diffiziles Problem.

    Schon mal gut, das Sie die Feuchtigkeit messen können. Davon allein mindert sich die Nässe noch nicht.

    Die relative Luftfeuchte sollte unter 60 % betragen, kurzfristig auch darüber.
    Wenn der Wert dauerhaft über diesen liegt, ist Schimmel früher oder später zu erwarten.

    Die Raumtemperatur spielt hierbei eher eine untergeordnete Rolle.
    In bestimmten Fällen können Baumängel die Ursache sein; das ist aber in den aller wenigsten Fällen der Fall.

    Empfehle Ihnen die Zimmer solange bei weit geöffneten Fenstern zu lüften, bis die Luftfeuchte unter ca. 55 % abgesunken ist.
    Das kann schon mal bis zu einer halben Stunde dauern, je nach dem. 5 oder 10 Minuten Stoßlüften reichen in vielen Fällen nicht aus, da der Luftdurchsatz in den Ecken oder hinter den Möbeln nicht so schnell vonstatten geht.

    Machen Sie das in allen Zimmern so und kontrollieren Sie das anhand Ihres Meßgerätes regelmäßig.
    Räume, welche Sie nur selten oder kaum benutzen brauchen Sie garnicht oder nur gering zu heizen.
    Kalte Luft nimmt weniger Feuchtigkeit auf und kann sich an den Wänden nicht so sehr niederschlagen.
    Die Temperaturdifferenz zwischen Wand und der Raumluft ist auch geringer, was sich ebenfalls negativ auf die Schimmelbildung auswirkt.
    Ich selbst heize Schlafzimmer sowie zwei andere Zimmer nie und bin schimmelfrei.

    ...warum erst die Abstufung?!

    Bei allen Ärger den Sie haben, sollten Sie aber eines nicht vergessen:

    Woher nehmen Sie an, das hier im Forum irgend jemand die Vorauszahlungen runtergestuft hat???
    Ihre Frage hierzu berechtigt schon zu dieser dubiosen Annahme.

    Bitte vor dem Absenden des Beitrages nochmals durchlesen, ob auch der vermeintliche Sinn auch wirklich einen Sinn hat.

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