Hallo,
weiß jemand wie in diesem Fall die Rechtslage ist.
Angenmmen, es wurde ein normaler unbefristeter Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren von einer einzelnen Mieterin abgeschlossen. Nach ca. einem Jahr wird die Mieterin Schwanger und möchte den Mietvertrag vor ablauf der Mindestlaufzeit fristgerecht kündigen. Ist das möglich unter Einhaltng der üblichen drei Monate Künigungsfrist?
Vielen Dank im Voraus