Ihr Vermieter hat gar keine andere Wahl. Er muß gesetzlich zwingend nach der Heizkostenverordnung abrechnen.
Die Details hierzu finden Sie im Internet unter Heizkostenverordnung. Eine Berechnung nach Fläche allein ist nicht mehr zulässig.
§ 2 - Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen
die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.
Würde bedeuten, das auch ohne Änderung des bisherigen Vertrages diese Regelung angewandt werden kann.