Heizkosten um 15% Kürzen...

  • Hallo,

    ich bin recht neu hier und habe mit meinem Vermieter etwas Streit über die alte Wohnung, ich hoffe hier kann ich ein zwei rechtliche Ratschläge ergattern.

    Hier nochmal die Daten:

    3-Familen Haus (Vermieter wohnt nicht im Haus)
    Wohnzeit von Aug 12 - Mrz 13
    Heizkosten werden auf die Quadratmeter umgelegt


    Da in den letzten 3 Monaten der Mietzeit die Wohnung nicht bewohnt und beheizt wurde, wollte ich die Nebenkostennachzahlung nicht bezahlen, jedoch muss ich den kürzeren ziehen, da ich den Verbrauch nicht nachweisen kann. Ich kann lediglich die Heizkosten um 15% kürzen.

    Leider weiß ich nicht genau wie und wo ich kürzen kann. Ich habe meine "gekürzte" Nebenkostenabrechnung mal bei dem untengenannten Link beigefügt. Vielleicht kann mir jemand sagen ob ich die Kürzung der Heizkosten richtig durchgerechnet habe.

    Directupload.net - vnoqj986.jpg
    Directupload.net - 384fespx.jpg

    Ich habe noch folgende Frage zu dem Mahnverfahren bei Nebenkosten.

    Anfang September 2013 NK-Abrechnung zugestellt für 2013 + 2012!
    Mahnung Ende September 2013 erhalten (mit Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheid)
    Anfang Oktober 2013 unter Vorbehalt einen Teil bezahlt, da Mieter die NK nicht anerkennt. Mieter bemängelte die Auflistung der NK.
    Ende November 2013 Mahnung erhalten über Restforderung (mit Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheid)
    Ende November 2013 NK abzgl. -15% der Heizkosten bezahlt.

    Frage:
    Falls der Vermieter die Kürzung lt. §12 der HeizkV nicht akzeptiert, muss er dem Mieter nochmal eine Mahnung schicken? Oder kann er gleich einen Mahnbescheid veranlassen.


    Ich bedanke mich schon mal für Antworten in dieser Angelegenheit.

    Gruß aus Hessen

  • Zitat

    Heizkosten werden auf die Quadratmeter umgelegt


    Aber nur zu 30%, der Rest nach Verbrauch.

    Zitat

    Da in den letzten 3 Monaten der Mietzeit die Wohnung nicht bewohnt und beheizt wurde, wollte ich die Nebenkostennachzahlung nicht bezahlen,


    Sehr schlechte Idee, denn die Betriebskosten laufen weiter, auch wenn man nicht mehr in der Wohnung wohnt.

    Zitat

    muss er dem Mieter nochmal eine Mahnung schicken?

    Nö, Mahnungen müssen nicht geschickt werden, denn der VM kann einen Mahnbescheid auf den Weg geben, dann landet der Fall bei Gericht.

  • Weisen Sie die Heizkostenabrechnung komplett zurück.
    Da ist aber alles falsch.
    Da wird Ihnen ein Drittel der Schornsteigfegerkosten angerechnet. Falsch. Sie hätten nur zeitlich 1/4 zahlen müssen und hätten dann immer noch die Kosten für die zwei anderen Wohnungen mitgetragen.
    So einen Stuss habe ich hier noch nicht gesehen. Alle Fehler hier zu kommentieren, sprengt den Rahmen.

    1. Die Abrechnungszeitraum muß zwingend ein Jahr betragen. Ist hier nicht gegeben!

    2. Die Heizkosten sind nach einem Verbrauchsanteil 70% und einen Grundkostenanteil von 30% zu berechnen. Ist hier nicht gegeben!

    3. und vieles mehr!!!

  • Hallo Doktor22,

    mich irritiert so einiges:

    "habe mit meinem Vermieter etwas Streit über die alte Wohnung,"
    - Gleicher VM für alte und neue Wohnung?

    "3-Familen Haus (Vermieter wohnt nicht im Haus)
    Wohnzeit von Aug 12 - Mrz 13
    Heizkosten werden auf die Quadratmeter umgelegt"
    - Ist rehtswidrig.

    "Da in den letzten 3 Monaten der Mietzeit die Wohnung nicht bewohnt und beheizt wurde, wollte ich die Nebenkostennachzahlung nicht bezahlen, jedoch muss ich den kürzeren ziehen, da ich den Verbrauch nicht nachweisen kann. Ich kann lediglich die Heizkosten um 15% kürzen."
    - Richtig.

    "Leider weiß ich nicht genau wie und wo ich kürzen kann."
    - Hast Du doch etwas hierüber schon geschrieben...

    "Ich habe meine "gekürzte" Nebenkostenabrechnung mal bei dem untengenannten Link beigefügt. Vielleicht kann mir jemand sagen ob ich die Kürzung der Heizkosten richtig durchgerechnet habe."
    - Die Links zeigen bei mir zwei leere Seiten. Allerdings kann ich die Reduktion eines Betrags um 15% locker im Kopf ausrechnen.

    "Ich habe noch folgende Frage zu dem Mahnverfahren bei Nebenkosten."
    - Mahnverfahren haben mit MIetrecht nichts zu tun.

    "Anfang Oktober 2013 unter Vorbehalt einen Teil bezahlt, da Mieter die NK nicht anerkennt. Mieter bemängelte die Auflistung der NK."
    - Sprichst Du von Dir in der 3. Person?

    "Frage: ..."
    - Den unklaren Posten einer Betribskostenabrechnung würde ich nachweisbar, nachvollziehbar und schriftlich widersprechen und Überarbeitung der Berechnung einfordern.

  • Hallo,

    schon mal vielen Dank für die Hilfe und Antworten.


    Das mit dem Schornsteinfeger verstehe ich nicht, dieser ist doch nirgends aufgeführt.

    Berny

    "habe mit meinem Vermieter etwas Streit über die alte Wohnung,"
    - Gleicher VM für alte und neue Wohnung?

    Nein, neuer Vermieter und neue Wohnung


    "Ich habe meine "gekürzte" Nebenkostenabrechnung mal bei dem untengenannten Link beigefügt. Vielleicht kann mir jemand sagen ob ich die Kürzung der Heizkosten richtig durchgerechnet habe."
    - Die Links zeigen bei mir zwei leere Seiten. Allerdings kann ich die Reduktion eines Betrags um 15% locker im Kopf ausrechnen.

    Ich habe jetzt nochmal zwei Bilder angehängt, heute Mittag hat diese Funktion nicht ganz funktioniert an meinem PC.


    "Ich habe meine "gekürzte" Nebenkostenabrechnung mal bei dem untengenannten Link beigefügt. Vielleicht kann mir jemand sagen ob ich die Kürzung der Heizkosten richtig durchgerechnet habe."
    - Die Links zeigen bei mir zwei leere Seiten. Allerdings kann ich die Reduktion eines Betrags um 15% locker im Kopf ausrechnen.

    Klar kann ich 15% ausrechnen, nur welchen Gesamtwert nehme ich aus der Nebenkostenabrechnung, und vorallem die nachfolgenden Rechenschritte, da dies auf die Quadratmeter umgelegt wird.


    "Anfang Oktober 2013 unter Vorbehalt einen Teil bezahlt, da Mieter die NK nicht anerkennt. Mieter bemängelte die Auflistung der NK."
    - Sprichst Du von Dir in der 3. Person?

    Ja


    "Frage: ..."
    - Den unklaren Posten einer Betribskostenabrechnung würde ich nachweisbar, nachvollziehbar und schriftlich widersprechen und Überarbeitung der Berechnung einfordern.

    Der Nebenkostenabrechnung habe ich seit Erhalt widersprochen und bemängelte die Undurchsichtigkeit und die überhöhten Heizkosten, welche zum Vorjahr um ca. 100% angestiegen sind, bei weniger Raumtemperatur.
    Die NK habe ich per Mail erhalten und per Mail den Widerspruch versendet. Jedoch finde ich die E-Mail an den Vermieter nicht mehr im Postausgang.
    Ab Anfang September schreiben wir uns nur noch per Post (Einschreiben).

    Nach Erhalt der 1. Mahnung per Post habe ich einen Widerspruch zurückgeschrieben. Im Betreff habe ich allerding geschrieben "Widerspruch Mahnung" und im Text geschrieben "Die NK erkenne ich in dieser Form nicht an" Ich glaube mir ist dort ein Formfehler im Betreff unterlaufen, jedoch weis ich nicht welche Auswirkungen er hat.
    Durch die unübersichtliche NK habe ich nur einen Teil unter Vorbehalt bezahlt.

    Dies bemängelte mein VM im letzten Schreiben, dass ich der Mahnung widersprochen habe und mahnt den restlichen Betrag an. Desweiteren hat er mir eine Auflistung/Erläuterung der NK zukommen lassen. Daraufhin habe ich im einen Widerspruch der NK zurückgeschickt mit der Erklärung das ich die Nebenkosten abzgl. der 15% Heizkosten bezahle.

    Dies ist jetzt der Stand der Dinge...

  • Hi Doktor22,
    solch einen Mist habe ich ja noch nie gesehen:

    Linkes Blatt:
    Abgesehen davon, dass die Zeilen geometrisch nicht passen (beim Scannen verzogen?): In der rechten Spalte ergeben sich zu Deinen Lasten 23,28€.
    Abzüglich geleistete Vz 300,00€ ergibt ein Guthaben von 276,72€.
    (Mietrückstand hebt Kaution auf, deshalb ohne weitere Berechnung.)

    Rechtes Blatt:
    Auffällig sind die glatten gerundeten Heizölmengen... Sooviele Zufälle...
    Den Formfehler Eurocent/L und dann Eurobeträge nehme ich mal so hin.
    Wie wurde denn der WW-Bereitungsanteil (~8%) an den Gesamt-HK errechnet? Weiss der Teufel. Üblicherweise sind es 20-25%. (Nach alter HeizkVO bis 2009 waren es pauschal 18%).
    Der Betrag unter HeizkSumme ist falsch, denn dazu gehören auch der Anlagenbetriebsstrom und die Schornikosten.
    "Allgemeine Nebenkosten" ist falsch formuliert, denn es handelt sich hier eindeutig um Heizkosten.
    Mal abgesehen davon, dass der Wert 2750,10€ falsch übertragen wurde auf 2* 1371,45€, so ist zu rechnen:
    Grundkosten 2750,10 * 30% = 825,03 / 266qm * 93qm = 288,44€.
    Verbrauchskosten 2750,10 * 70% = 1925,07 - zu vertelen auf die individuellen gemessenen Verbräuche der Mieteinheiten. Ich unterstelle mal Verbräuche wie die anderen Mietparteien, gerundet also 650,00€.
    Summe HK: 938,44€ + 80€ Strom und Schorni machen 1018,44€, minus 15% ergeben 865,67€.

    Somit errechne ich eine Nachzahlung von 588,95€ zu Euren Lasten.
    Wie sagte John Wayne: Alles ohne Gewehr...


  • Das mit dem Schornsteinfeger verstehe ich nicht, dieser ist doch nirgends aufgeführt.

    Nee, das nicht, aber die Kosten der Schornsteinreinigung von ca. 22 € wurden Ihnen doch berechnet oder hatte ich da nur eine Vision.

  • Schließe mich meinen Vorredner an. An der Abbrechnung stimmt fast garnichts.

    1. Der Abbrechnungszeitraum beginnt am 01.01.2013. Korrekt wäre zwar, dass Dein Nutzungszeitraum nur 01.01.2013 bis 31.03.2013 ist, jedoch kann die Abbrechnung jetzt noch garnicht erfolgen, da der Abbrechnungszeitraum 12 Monate betragen muss und demnach bis zum 31.12.2013 gehen müsste.

    2. Heizölverbrauch bis 31.03.2013. Da ist es schon komisch, dass es punktgenau 3000 Liter sein sollen, aber auch hier gilt, dass er am Ende der Abbrechungsperiode (die ja ein Jahr sein muss) den Verbrauch ermitteln kann. Schließlich hat das Jahr ja auch heizfreie Monate. Es wäre daher mehr als unklug eine reine Winter- und als nächstes eine (hauptsächliche) Sommerabrechnung zu machen.

    3. Stromkosten: Hier werden der Verbrauch für Heizung und Treppenhaus in einer Summe zusammen gefasst. Meiner Meinung nach müsste Heiz- und Nebenkosten unterschieden werden.

    4. Schornsteinreinigung 86,66 Euro. Da diese nur einmal in 12 Monaten anfällt sind hier die Kosten auch dementsprechend zu teilen. Soll heißen, dass die 86,66 Euro gemäß Verteilerschlüssel umgelegt werden und du aber davon dann nur 3/12 bezahlen musst. (Gleiches gilt auch für andere jährlich anfallende Posten, wie Versicherung etc)

    Beispiel: Wohngebäudeversicherung 565,53 Euro x 93/266 qm Wohnfläche = 197,72 Euro Jahreskosten = 49,43 Euro dein Anteil (berechnet werden dir aber 141,38 Euro)

    Für mich sieht es fast so aus, als wolle der Vermieter diese Kosten (die ja oft direkt zu beginn des Jahres fällig sind, auf diese Weise komplett abrechnen um einen Leerstand in den darauf folgenden Monaten nicht selbst tragen zu müssen.

    5. Kommen wir zum eben erwähnten Verteilersschlüssel: Vielleicht hast du das in dem Scan auch nur abgeschnitten, aber ich kann keinen erkennen. Die Abbrechnung muss diesen aber beinhalten, damit man nachvollziehen kann, wie der Vermieter auf deinen Anteil der Gesamtkosten gekommen ist. Man kann sich zwar mit viel Mühe die Abgaben zusammen suchen, meiner Meinung nach, hätte aber klar geschrieben sein müssen, welcher Posten wie umgelegt wird.
    (Dazu auch mal genau in den Mietvertrag schauen, welche Umlageschlüssel vereinbart wurden. Wenn nichts vereinbart wurde, wäre nach Wohnfläche aufzuteilen)

    6. Und was bedeutet: Aufteilung der allgemeinen Nebenkosten? Warum werden die Kosten für Versicherungen etc. zu 50% nach Verbrauch (hier Personen - das ist aber kein Verbrauch) und zu 50% nach Grundkosten (hier Wohnfläche) aufgeteilt?
    Sowas macht man mit Heizkosten und dann aber auch etwas anders ;)

    Sollte das etwa den Anschein erwecken, es würde tatsächlich irgendwas nach Verbrauch abgrechnet werden, so fällt da sicher keiner drauf rein.

    7. Die Heizkosten wurden zumindest nicht nach Verbrauch berechnet, obwohl dies hier Pflicht ist. Zumindest kann ich keine Berrechnung nach Gradtagszahlen (wie auch, wenn nur für 3 Monate abgerechnet werden soll) erkennen. Auch Zählerstände von HKV oder WMZ gibt es nicht.

    8. Die Kaution hat auf einer Nebenkostenabrechnung garnichts zu suchen. Über diese hat der Vermieter getrennt abzurechnen. Und auch wenn es heutzutage kaum Zinsen gibt - berechnet werden müssen diese.

    usw (mag nimmer)

    Achja, und kleiner Tip. Wenn du die Abrechnung zurück weist, würde ich erstmal nicht alles diese Punkte einzeln bemängeln udn erklären. Ich würde einfach nur um eine korrekt, rechtkonforme Abbrechnung bitten (musst ihm ja nicht auch noch bei der Korrektur helfen)

    Einmal editiert, zuletzt von der-Mieter (3. Dezember 2013 um 08:45)

  • der-Mieter:

    "Schließe mich meinen Vorredner an. An der Abbrechnung stimmt fast garnichts."
    - Dito.

    "1. Der Abbrechnungszeitraum beginnt am 01.01.2013. Korrekt wäre zwar, dass Dein Nutzungszeitraum nur 01.01.2013 bis 31.03.2013 ist, jedoch kann die Abbrechnung jetzt noch garnicht erfolgen, da der Abbrechnungszeitraum 12 Monate betragen muss und demnach bis zum 31.12.2013 gehen müsste."
    - Ich würde nichts sagen, wenn der Heizölverbrauch wirklich stimmen würde, dito Wasserverbräuche.

    "3. Stromkosten: Hier werden der Verbrauch für Heizung und Treppenhaus in einer Summe zusammen gefasst. Meiner Meinung nach müsste Heiz- und Nebenkosten unterschieden werden."
    - Ja klar, Betriebsstrom der Heizung gehört zwingend in die HK-Abrechnung.

    "4. Schornsteinreinigung 86,66 Euro. Da diese nur einmal in 12 Monaten anfällt sind hier die Kosten auch dementsprechend zu teilen. Soll heißen, dass die 86,66 Euro gemäß Verteilerschlüssel umgelegt werden und du aber davon dann nur 3/12 bezahlen musst."
    - Die 21,67€ sind ja ausgewiesen, jedoch nicht in die 30/70 bzw. 50/50-Berechnung eingeflossen.

    "Für mich sieht es fast so aus, als wolle der Vermieter diese Kosten (die ja oft direkt zu beginn des Jahres fällig sind, auf diese Weise komplett abrechnen um einen Leerstand in den darauf folgenden Monaten nicht selbst tragen zu müssen."
    - Genauuuuu...

    "8. Die Kaution hat auf einer Nebenkostenabrechnung garnichts zu suchen. Über diese hat der Vermieter getrennt abzurechnen. Und auch wenn es heutzutage kaum Zinsen gibt - berechnet werden müssen diese."
    - Du sagst es...

    "Achja, und kleiner Tip. Wenn du die Abrechnung zurück weist, würde ich erstmal nicht alles diese Punkte einzeln bemängeln udn erklären. Ich würde einfach nur um eine korrekt, rechtkonforme Abbrechnung bitten (musst ihm ja nicht auch noch bei der Korrektur helfen)
    - ;)

  • Schonmal vielen lieben Dank für die kompetente Beratung. Denn ich verstehe so gut wie garnichts von Nebenkostenabrechnungen.

    @ Kolinum
    Jap sorry mein Fehler habs irgendwie nicht gesehen… aber die Kosten der Schornsteinreinigung wurden zu ¼ auf die Grund/Verbrauchkosten gelegt.


    @ Berny
    „Abgesehen davon, dass die Zeilen geometrisch nicht passen (beim Scannen verzogen?):“

    Beim Scannen ist nichts verzogen, die Tabelle ist in Wirklichkeit so schief.
    Die Zweiblätter gehören zusammen NK 1 ist Blatt 1 und NK 2 ist Blatt zwei


    „Wie wurde denn der WW-Bereitungsanteil (~8%) an den Gesamt-HK errechnet?“

    Wie kann man diesen denn berechnen? Gibt es eine Vorschrift? Leider werde ich aus dem §8 der HeizkV nicht schlau… Dort steht auch geschrieben, dass es früher mal eine 18% Regelung gab und heute ein Schlüssel angewandt wird. Jedoch werde ich aus der Formulierung nicht schlau.


    „Mal abgesehen davon, dass der Wert 2750,10€ falsch übertragen wurde auf 2* 1371,45€, so ist zu rechnen“

    Wo kommt dieser Wert her? Ich habe einen Wert von 2742,06€ welche zu 50/50 aufgeteilt wird. Diesen Wert hatte ich gekürzt auf 2364,71€ (Heizkosten um 15% reduziert und auf die Quadratmeter umgelegt, siehe Anlage mit dem handgeschriebenen Wert.)


    „Grundkosten 2750,10 * 30% = 825,03 / 266qm * 93qm = 288,44€.
    Verbrauchskosten 2750,10 * 70% = 1925,07 - zu vertelen auf die individuellen gemessenen Verbräuche der Mieteinheiten. Ich unterstelle mal Verbräuche wie die anderen Mietparteien, gerundet also 650,00€.“

    In der HeizkostenvO steht allerdings, dass es mindestens 50% max 70% nach Verbrauch abgerechnet werden muss, daher stimmt doch die Regelung 50/50. Oder doch nicht?
    Die Verbräuche kann man nicht auf die Mieteinheiten verteilen, da es keine Verbrauchsmesser/Wärmemesseinrichtungen gibt! Aber anhand meiner Warm/Kaltwasser Verbräuche ist ersichtlich, dass niemand in der Wohnung gewohnt hat.
    Wo kommt denn jetzt der Wert von 650€ her? Den Kann ich nicht nachvollzeihen. Ist dieser geschätzt?


    @ Der Mieter

    Punkt 1
    Steht dies irgendwo im Gesetz, dass eine Nebenkostenabrechnung jetzt mitten Im Jahr nicht erfolgen kann?

    Punkt 2
    Angeblich ist dies nur reiner Zufall, aber in der Nebenkostenabrechnung 2012 hat er auch genau runde Werte genommen.

    Punkt 4
    Die Schornsteinreinigung wurde mir auch nur zu 21,67€ berechnet. Diese wurden dann aber zu 50/50 geteilt und auf die Mietparteien und m³ umgelegt. Ebenso hat er die Gebäudeversicherung genauso umgelegt.

    Punkt 5
    Die NK besteht aus 2 Seiten, Seite 1 (NK 1) sieht abgehackt aus, jedoch geht es auf Seite 2 (NK 2) weiter mit dem Warmwasserverbräcuhen für die Wohnung. Nach dem Verteiler-Schlüssel schaue ich nochmal im Mietvertrag (bin derzeit an der Arbeit), meine jedoch dort ist nichts vereinbart…

    Punkt 6
    Der Verteilerschlüssel ist nur rein für Heizkosten? Verstehe ich das richtig?

    Punkt 7
    Was ist HKZ und WMZ?
    Es gibt in jeder Wohnung einen Zähler für Warm/Kalt Wasser für den täglichen Gebrauch wie Dusche, ect. Ansonsten gibt es in der Wohnung keinen Zähler, im Treppenhaus gibt es auch keinen Zähler für die Heizung.

    Ich bedanke mich vielmals für die guten Antworten, wie schon oben erwähnt hab ich kaum oder gar keine Ahnung von NK-Abrechnungen… Falls mal jemand eine Frage im Automobilbereich hat, kann ich gerne Weiterhelfen dort bin ich fitter :D

  • Doktor22:

    "Was ist HKZ und WMZ?
    HKVs sind die an Hk angebrachten Zähler (Röhrchen oder digital, welche die abgegebene Wärme messen.
    WMZ sind Wärmemengenzähler, welche in die Vor- und Rückläufe eingeschleift werden und somit die "verbrauchte" Energie messen (Wiki hilft). Ab 2014 bei den meisten Zentralheizungsanlagen vorgeschrieben. Damit kann man dann haargenau feststelle, wv. der Heizenergie (letztendlich der Kosten in die Raumheizungen und entsprechend wv. in die WW-Bereitung gegangen sind. In meinem MFH waren es bspw. im vergangenen Abrechnungszeitraum 78,16% f.d.Heizung, 21,84% f.d.WW-Bereitung.

    "Es gibt in jeder Wohnung einen Zähler für Warm/Kalt Wasser für den täglichen Gebrauch"
    - OK.

    "Ich bedanke mich vielmals für die guten Antworten, wie schon oben erwähnt hab ich kaum oder gar keine Ahnung von NK-Abrechnungen…
    Falls mal jemand eine Frage im Automobilbereich hat, kann ich gerne Weiterhelfen dort bin ich fitter :-D"
    - Gern geschehen. :D
    - Mein PKW ist jetzt gut 26 Jahre jung, und er läuft immer noch prima. Woran kann das liegen?

  • @ Der Mieter
    ->Ich veruche mal so zu antworten, dass es nicht unübersichtlich wird. Meine Antworten rücke ich daher immer mit -> unter deine jeweilige Rückfrage.

    Punkt 1
    Steht dies irgendwo im Gesetz, dass eine Nebenkostenabrechnung jetzt mitten Im Jahr nicht erfolgen kann?
    -> § 556 "Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen"
    Das Problem, ist ja auch eigentlich nicht der verkürzte Abrechnungszeitraum von 3 Monaten, sondern die Tatsache, dass er die Kosten, die für 12 Monate entstanden sind (z.B. Jahresbeitrag Versicherung, Schornsteinfeger, etc) auf 3 Monate umgelegt hat. Wie gesagt, wenn er nur 3 Monate abrechnet, dann darf er auch nur die Kösten abrechen, die in diesem 3 Monaten entstanden sind (also 3/12 der Jahreskosten)

    Punkt 2
    Angeblich ist dies nur reiner Zufall, aber in der Nebenkostenabrechnung 2012 hat er auch genau runde Werte genommen.
    -> Auch hier gilt: Natürlich kann das Zufall sein. Auch kann es sein, dass die Ablesemöglichkeit nicht so genau ist. Deshalb sollte man bei sowas immer selbst gelegenlich ablesen, oder zumindest bei den Jahresablesungen dabei sein, sich ein Protokoll zeigen lassen o.ä. Aber der Zug ist ja nun abgefahren.

    Punkt 4
    Die Schornsteinreinigung wurde mir auch nur zu 21,67€ berechnet. Diese wurden dann aber zu 50/50 geteilt und auf die Mietparteien und m³ umgelegt. Ebenso hat er die Gebäudeversicherung genauso umgelegt.
    -> Ich kann die Kosten auch zu 50% nach Anzahl der Fenster und zu 50% nach Anzahl der Schuhpaare der Mieter aufteilen. Das wäre genauso richtig, wie das was der Vermieter gemacht hat.
    Heizkosten (wozu dann auch die Schornsteinfeger-Kosten gehören) werden üblicherweise zu 70%-50% nach Verbrauch und zu 30%-50% nach qm umgelegt. Verbrauch hat aber nichts mit der Anzahl der Personen zu tun, sondern muss gemessen werden.
    Da dies nicht erfolgt ist, entspricht die Heizkostenabrechnung schonmal nicht der Heizkostenverordnung und könnte demnach (sofern die Beträge ansonsten richtig berechnet wären) um 15% gemindert werden.

    Die übrigen Nebenkosten (z.B. Gebäudeversicherung) werden nach EINEM festen Umlageschlüssel abgerechnet. Ist im Mietvertrag nichts besonderes vereinbart, dann nach qm.

    Punkt 5
    Die NK besteht aus 2 Seiten, Seite 1 (NK 1) sieht abgehackt aus, jedoch geht es auf Seite 2 (NK 2) weiter mit dem Warmwasserverbräcuhen für die Wohnung. Nach dem Verteiler-Schlüssel schaue ich nochmal im Mietvertrag (bin derzeit an der Arbeit), meine jedoch dort ist nichts vereinbart…
    -> Wenn in jeder Wohnung Wasseruhren installliert sind, muss der Vermieter das Wasser/Abwasser auch nach diesem Verbrauch abrechnen. Wasser ist aber bei dir kein nenneswerter Posten, so dass es vermutlich auch keine Rolle spielt, dass bestimmt auch dort die Jahrengrundgebühr voll mit eingerechnet wurde.

    Punkt 6
    Der Verteilerschlüssel ist nur rein für Heizkosten? Verstehe ich das richtig?
    -> Nein. ALLE Kosten müssen nach einem bestimmten Umlageschlüssel verteilt werden. Dies kann mietvertraglich geregelt werden und z.B. nach qm Wohnfläche, Einheiten (also 1 Wohnung = 1 Einheit), Personenanzahl o.ä. sein. In der Abrechnung müsste nachvollziehbar sein, welcher Posten mit welchem Umlageschlüssel abgerechnet wurde. Ist nichts vereinbart (siehe oben) gilt qm Wohnfläche (§ 556a BGB).
    Die Heizkosten sind deutlich komplizierter abzurechnen. Grob angerissen wurde dies ja schon mehrmal. Am besten ließt du dir mal die Heizkostenverordnung durch.

    Punkt 7
    Was ist HKZ und WMZ?
    Es gibt in jeder Wohnung einen Zähler für Warm/Kalt Wasser für den täglichen Gebrauch wie Dusche, ect. Ansonsten gibt es in der Wohnung keinen Zähler, im Treppenhaus gibt es auch keinen Zähler für die Heizung.
    -> Soweit waren wir ja schon. Wenn für die Heizkosten kein Verbrauch ermittelt wurde, kann auch nicht nach Verbrauch abgerechnet werden. Somit ist eine Abrechnung, wie die Heizkostenverordnung es vorschreibt, nicht möglich.
    Wasser/Abwasser hingegen kann und muss nach Verbrauch abgerechnet werden.

  • der-Mieter:

    "Punkt 1
    Steht dies irgendwo im Gesetz, dass eine Nebenkostenabrechnung jetzt mitten Im Jahr nicht erfolgen kann?
    -> § 556 "Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen"
    Das Problem, ist ja auch eigentlich nicht der verkürzte Abrechnungszeitraum von 3 Monaten, sondern die Tatsache, dass er die Kosten, die für 12 Monate entstanden sind (z.B. Jahresbeitrag Versicherung, Schornsteinfeger, etc) auf 3 Monate umgelegt hat. Wie gesagt, wenn er nur 3 Monate abrechnet, dann darf er auch nur die Kösten abrechen, die in diesem 3 Monaten entstanden sind (also 3/12 der Jahreskosten)"
    - Wenn die jahresanteiligen Kosten bereits vor Ablauf des Abrechnungsjahres ermittelt werden können, sehe ich da no problem at all.

    "Punkt 2
    Angeblich ist dies nur reiner Zufall, aber in der Nebenkostenabrechnung 2012 hat er auch genau runde Werte genommen.
    -> Auch hier gilt: Natürlich kann das Zufall sein."
    - Jaja, diese Zufälle: Einen Zeitraum, wo lt. Heizgrattagetabelle 450 Einheiten (Jan-März) verbraucht werden, kann man wohl schlecht mit Okt-Dez 360 Einheiten vergleichen. Da tun sich doch Abgründe auf, wogegen ein Kraut gewachsen ist, nämlich der § 263 StGB.

  • @ all

    Sorry. So langsam wird es unübersichtlich für mich und ich blicke grade garnicht mehr durch...:confused:


    Mein Vermieter hat doch die entstanden Kosten wie Gebäudeversicherung auf die 3Monate Mietzeit verteilt und auf die m² umgelegt. Somit bezahle ich ja keinen Jahresbeitrag sondern nur die 3/12, bzw die 3/12 wurden zu 50% nach Partei und der Rest nach m² umgelegt.


    Da es vorgeschrieben ist Verbräuche 50-70% und den Rest 30-50% über die Quadratmeter umzulegen ist die Aufteilung 50% / 50 % doch korrekt??? Also kann ich da nicht meckern oder drann rütteln...
    Jedoch kann er nicht nach Verbrauch abrechen, da es keine Wärmemengen-zähler gibt.
    Wird dann hierzu die Tabelle für die Heizgradtage herrangezogen?


    Ich habe die Nebenkosten abzgl. der 15% für Heizkosten bezahlt. Siehe Anlage!
    Ich hoffe nur, dass keine Mahnung oder gerichtlicher Mahnbescheid jetzt kommt....
    Das ist meine größte Sorge.

  • @ all
    Sorry. So langsam wird es unübersichtlich für mich und ich blicke grade garnicht mehr durch...:confused:


    Ein Anwalt für Mietrecht hätte der gesamten "Abrechnung" wegen der nun ausreichend dargelegten Gründe widersprochen.
    Ich bin jetzt 'raus.

  • @ Berny
    Mein PKW ist jetzt gut 26 Jahre jung, und er läuft immer noch prima. Woran kann das liegen?
    Das wird wohl an der guten Pflege liegen :)


    Er wird so gut wie nicht (kaputt-)"gepflegt". Off-Topic-Off.:o

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