Nebenkostenabrechnung für 3 Monate (01.10.-31.12)

  • Hallo,

    ich hoffe einer von euch kann mir helfen:

    Als ich meine Nebenkostenabrechnung erhalten habe viel ich aus allen Wolken. Ich bin in meine 2 Zimmer Wohnung im Oktober 2012 eingezogen und der Abrechnungszeitraum beläuft sich bis zum 31.12.2012. Ich soll 260 EURO nachzahlen!

    Für drei Monate?! Die große meiner Wohnung beträgt 57 Quadratmeter und ich bin recht sparsam im Heizen. Wie kann das passieren? Klar, es ist kalt in dieser Zeit aber die mtl. Vorauszahlung hätte das doch decken müssen oder?
    Es wurden die Zählerstände bei Einzug abgelesen und notiert. Seit dem nicht nochmals. Wie kann man hier eine Abrechnung nach Verbrauch erstellen?

    Angefügt die Abrechnung. Ich hoffe jemand kann mir helfen. Vielleicht bin ich auch auf dem falschen Weg und es stimmt alles, mir kommt es aber deutlich zu hoch vor. Ich habe mit einer Gutschrift gerechnet...

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    Liebe Grüße,

    Freddy

  • Zitat

    Wie kann das passieren?

    Weil Sie exakt zu Beginn der Heizperiode eingezogen sind und somit kein Heizkostenguthaben aus heizfreien Monaten "ansparen" konnten.

    Zu berücksichtigen ist ja auch das ein Teil der Heizkosten nach Wohnfläche abgerechnet werden.

    Zitat

    und ich bin recht sparsam im Heizen

    Dagegen sprechen aber die verbrauchten Einheiten von 1.600 im Wohnzimmer.


    Zitat

    Vorauszahlung hätte das doch decken müssen oder?

    Vorauszahlungen, besonders für Heizkosten, sind immer nur ein Mittelwert von 12 Monaten.

    Was mir auffällt ist der Wasserverbrauch. Kaltwasser 18 m³ und Warmwasser 21 m³. Das ist enorm für eine Einzelperson in 3 Monaten. Zusammengerechnet ergibt das den durchschnittlichen Jahresverbrauch einer Person.

    Bei Warmwasser kommen ja noch die Aufbereitungskosten von über 7 € pro m³ dazu.

  • Vielen Dank für die Antworten. Ich habe vergessen zu erwähnen das zuvor ein drei Familienhaushalt hier gewohnt hat. Ob es da eine Anpassung gab weiß ich nicht dennoch finde ich die Zahlen sehr hoch. Dazu kommt das die Werte für den KWZ und WWZ erst Mitte diesen Jahres abgelesen wurden. Für die Heizung in allen Räumen nur einmal bei Einzug im Oktober, seit dem nie wieder. Wie kann man da einen Verbrauch berechnen?

  • Dazu kommt das die Werte für den KWZ und WWZ erst Mitte diesen Jahres abgelesen wurden.
    Wie kann man da einen Verbrauch berechnen?


    Es lag an Dir, die Zählerstände bei Mietbeginn und -ende zusammen mit dem VM auf den Übergabeprotokollen zu erfassen.
    Und vonwegen dass Du ja kaum geheizt hast: Das sagt jeder...:cool:


  • Dazu kommt das die Werte für den KWZ und WWZ erst Mitte diesen Jahres abgelesen wurden. Für die Heizung in allen Räumen nur einmal bei Einzug im Oktober, seit dem nie wieder. Wie kann man da einen Verbrauch berechnen?

    Bemühen Sie Ihren Vermieter um Auskunft.
    Aus den hier dargestellten Aussagen habe ich keine Lust mit was aus den Fingern zu saugen.

    Wie will man denn aus dem einmaligen Ablesen beim Einzug den Wärmeverbrauch messen. In der Berechnung ist aber ein Angangsbestand und Endstand angegeben.

    Vergageiern können Sie sich selbst.

  • Es lag an Dir, die Zählerstände bei Mietbeginn und -ende zusammen mit dem VM auf den Übergabeprotokollen zu erfassen.
    Und vonwegen dass Du ja kaum geheizt hast: Das sagt jeder...:cool:

    Ich wohne doch noch immer in der Wohnung und werde das denke ich auch noch ein paar Jahre :)
    Bei Übergabe wurden Zählerstände notiert und im Übergabeprotokoll notiert. Allerdings seit dem nicht mehr abgelesen...

    Für den Zeitraum vom 01.10.2012 (Einzug) sind die Zählerstände ja vorhanden. Wie aber wird da eine Berechnung bis zum 31.12.2012 vorgenommen wenn dann nicht nochmals abgelesen wird?


  • Wie will man denn aus dem einmaligen Ablesen beim Einzug den Wärmeverbrauch messen. In der Berechnung ist aber ein Angangsbestand und Endstand angegeben.

    Vergageiern können Sie sich selbst.

    Vergackeiern werde ich hier niemanden. Ich bat um Rat weil ich mir in dieser Sache unsicher bin und um Rat frage. Falls das für Sie zu einfach ist sollten sie sich die Mühe sparen auf eine Frage zu Antworten.

  • Wie Ihr Vermieter zu den Zählerständen am 31.12. gekommen ist, weiß doch hier gleich gar niemand.
    Ist das so schwer den Vermieter danach zu fragen. Nur er kann Ihnen die Auskunft geben, aber man muß sie auch verlangen.
    Da wird lieber hier Kauderwelsch geschrieben, als sich über das Geschriebene selbst erst einmal klar zu werden.
    Ich finde die Abrechung ist so in Ordnung. Was die Ablesemodalitäten betrifft, erfragen sie beim Urheber.

  • Ist das so schwer den Vermieter danach zu fragen. Nur er kann Ihnen die Auskunft geben, aber man muß sie auch verlangen.

    Das ganze geht über eine Hausverwaltung. Diese habe ich telefonisch kontaktiert und trotz Zusage einer Rückantwort bis heute nichts erhalten. Falls doch hätte ich mir die Frage hier im Forum ja sparen können.

  • Das ganze geht über eine Hausverwaltung. Diese habe ich telefonisch kontaktiert und trotz Zusage einer Rückantwort bis heute nichts erhalten. Falls doch hätte ich mir die Frage hier im Forum ja sparen können.

    Dann verlangen Sie schriftlich per Einwurfeinschreiben einen Termin zur Belegeinsicht. Das muß Ihnen die HV als Vertreter der VM gewähren. Bei der Gelegenheit können Sie auch gleich Ungereimtheiten klären.

    Wann ist Ihnen die Abrechnung denn zugegangen?

  • Am Montag diese Woche.

    Also am 25.11.

    Dann ist die Zahlung am 25.12. fällig.


    Und so lange Ihnen der VM bzw. die HV keine Belegeinsicht gewährt oder diese ganz verweigert ist die Zahlung nicht fällig.

    Aber diese Einsicht müssen Sie nachweisbar fordern!

    Anrufe genügen da nicht.

  • Für den Zeitraum vom 01.10.2012 (Einzug) sind die Zählerstände ja vorhanden. Wie aber wird da eine Berechnung bis zum 31.12.2012 vorgenommen wenn dann nicht nochmals abgelesen wird?


    Tja, wie wohl... weiss ich leider auch nicht. Und wie wird es denn dieses Jahr sein...?

  • Das ganze geht über eine Hausverwaltung. Diese habe ich telefonisch kontaktiert und trotz Zusage einer Rückantwort bis heute nichts erhalten.


    Sowas ist heutzutage leider ziemlich normal. Dein Anbrechpartner ist übrigens grundsätzlich in erster Linie Dein (Miet-)Vertragspartner.

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