Beiträge von Kolinum

    Aus "Mietlexikon":
    Die Erstattung nicht umlagefähiger Verwaltungskosten durch den Mieter kann vertraglich vereinbart werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sie im Mietvertrag deutlich von den Neben- und Betriebskosten abgetrennt als Bestandteil der Nettomiete ausgewiesen werden, und die ortsübliche Vergleichsmiete insgesamt nicht überschritten wird. (LG Mannheim Urteil vom 16.06.1999 = NZM 2000,490). Es muss sich ferner um eine individuelle vertragliche Vereinbarung handeln. Eine entsprechende in einem Formularvertrag enthaltenen Klausel dürfte unwirksam sein.

    Sie müsste also im Mietvertrag individuell nach konkreter Höhe außerhalb der Nebenkosten vereinbart worden sein.
    In den Nebenkosten hat sie nichts zu suchen.

    Ich habe hier keine Lust mich dieser Frage zu widmen.

    ........wo die Stromkosten mit in den Nebenkosten dabei ist

    und dann wieder

    n den Nebenkosten sind erhalten Wasser,Abwasser,Müllabfuhr,Hausmeister,Strom und Gas (60€)alles zusammen 220€.
    Mehr steht da nicht nur das Strom extra mit angegeben ist.

    Verarschen kann ich mich selbst und muß obendrein Ihnen nicht jedes Wort aus der Nase ziehen.


    Frage: Was sollte / dürfte solch ein Gutachten kosten? Wie muss der Mieter vorgehen, um im Falle eines Ergebnisses zu seinen Gunsten nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben?

    Leider darf hier keine Rechtsberatung stattfinden. Ihre Fragestellung lässt das stark vermuten.

    Ich würde keinen teuren Gutachter engagieren, welcher auch nur den Schimmel feststellt.
    Wenn das Möbel direkt an der Wand steht und dazu noch an einer Außenwand ist Schimmelbildung dahinter normal.
    Die Kosten trägt sowieso zuerst der Anschaffer.

    Zimmer renovieren und Möbel einige Zentimeter von der Wand positionieren.

    Zitat

    Im Badezimmer gibt es ein jahrzehntealtes Holzfenster. Eine Dichtung ist quasi nicht mehr vorhanden, es schlägt „Holz auf Holz“. Auf der Seite der Fensteröffnung kommt es im Badezimmer immer wieder zu Schimmelbildung. Zudem tritt Wasser in das Fenster ein. Der Vermieter macht per Ferndiagnose am Telefon dafür ein angebrachtes Fliegengitter verantwortlich, welches die Ablaufvorrichtung des Fensters verstopft. Da der Mieter selbst in Sachen Fenster kein Experte ist, möchte er auch hier von einem Fachmann klären lassen, ob die Anschuldigungen zutreffen.

    Hier gilt das Gleiche wie oben und lüften.

    Die Vorjahresschuld 100€ plus die aufgelisteten Verbrauchskosten ergeben die Gesamtschuld.
    Von dieser ziehen Sie die Vorauszahlungen ab. Den Rest muß der Mieter begleichen.

    Um die weitere Vorauszahlung aufgrund des Ergebnisses anzupassen, nehmen Sie den Letzten Verbrauch (ohne die Vorjahresschuld)
    und berechnen Sie auf Monate um plus ein wenig mehr.
    Das sind dann die monatlichen Vorauszahlungen.


    Wie gehen wir am besten vor? Wir finden die Wohnung natürlich trotzdem toll und möchten keinen Streit mit dem Vermieter oder gar direkt wieder einen Umzug machen, aber andererseits haben wir auch ein schlechtes Gefühl dabei, ein Viertel der Miete für Wohnraum zu bezahlen, der nicht vorhanden ist. Sollen wir vor dem Gespräch mit dem Vermieter lieber noch einen Vermesser beauftragen? Was machen wir, wenn der Vermieter sich weigert, die Miete anzupassen? Welche sonstigen negativen Folgen kann ein Bestehen auf Mietminderung nach sich ziehen (Kündigung, Erhöhung an anderer Stelle, etc.)? Können wir als Basis einfach den jetzigen qm-Preis auf die neu berechnete Fläche umrechnen? Wie verhalten wir uns, wenn der Vermieter den Mietpreis neu verhandeln will?

    Bei allen Verständnis für Ihr Problem (ich hätte bei Unterzeichnung genauso gehandelt) findet hier aber keine Rechtsberatung statt.
    Im zitierten Artikel fordern Sie die Teilnehmer sogar dazu auf.

    Hier dürfen nur Meinungen zur Problematik geäußert werden. Eine Beratung bleibt professionellen Fachleuten vorbehalten.
    Die Grenzen sind allerdings fließend.

    Wenn Sie Einsicht in die Abrechnungsbelege der Putzfrau genommen haben und dann Ihnen Ihr Vermieter keine Plausible Antwort zuteil werden ließ, melden Sie sich bitte nochmal.
    Momentan wird sich hier im Forum niemand finden, welcher die Richtigkeit anhand der Belege bestätigen kann.

    Wer einen Gutachter bestellt, muss ihn auch erst einmal zahlen. Der liebe Mann wird sich nicht mit Euch bis zum Sankt Nimmerleinstag rumstreiten, bis er sein Geld bekommt. Soviel sollte ein Normalbürger schon wissen können.

    Nach dem Gutachten wird sich der Grund der Schimmelbildung ergeben und daraufhin die Schuldzuweisung.
    Erst dann können Sie eine Mietminderung ins Auge fassen, welche aber den Schimmel nicht unbedingt beseitigen muss.

    Vielleicht ein geheimgehaltenes Erdbeben, was das Gemäuer aus den Fugen geraden lässt?
    Alles Palaver führt hier nicht weiter. Erst ein Sachverständiger vor Ort kann das klären. Zweimal und so kurz hintereinander hat schon was mysteriöses an sich.

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