Kaltwasser besteht nur aus Kaltwasser.
Warmwasser besteht aus Kaltwasser und zugeführter Wärme. Diese wird aber extra berechnet und genau deswegen ist das warme Wasser als Wasser genau so teuer als wie das Wasser ohne Wärme.
So kinderleicht ist das!
Beiträge von Kolinum
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Als Mieter ist das Sache des Vermieters.
Ist es Ihr Wohneigentum müssen Sie selbst zum Hobel greifen. -
Man sollte mal einen "Vermieterpass" einführen, damit manche Vermieter wenigstens die Grundregeln kennen.
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Auch die Scherztour wird Ihr Problem nicht lösen.
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..... und das Bubi schweigt sich aus
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Wenn die Wohnungsübergabe ordnungsgemäß erfolgt ist und dabei keine offensichtlichen Mängel (um solche handelt es sich hier)beanstandet wurden ist die Suppe gelöffelt.
Lesen Sie meinen Satz vollständig und richtig. -
Ich bin am 30.04.2014 aus meiner Wohnung aufgrund einer Kündigung des Vermieters ausgezogen.
Jetzt hab ich einen Brief vom Anwalt des Vermieters erhalten, in dem der Vermieter u. a. behauptet ich hätte bei meinem Auszug "widerrechtlich die zur Mietsache gehörenden 2 Spiegelschränke im Bad und die Duscharmatur abgebaut und mitgenommen".Bei der Übergabe der Wohnung hätte der Vermieter das bemängeln müssen. So etwas ist kein verdeckter Mangel und wenn es diesbezüglich keine Mängel gab, ist die Suppe gelöffelt.
Zur Übergabe der Wohnung haben Sie, aus welchen Gründen auch immer, geschwiegen, ist aber von wesentlicher Bedeutung -
Jetzt aktuell habe ich das Problem, dass wir (4 Mietparteien) eine handschriftliche Forderung bzgl. Trinkwasserkontrollen auf Grund der Trinkwasserverordnung erhielten, die wir bis zum 12.07.2014 zahlen sollen, natürlich ohne Nachweis ohne Begründung etc.Diese Kosten sind in der Betriebskostenabrechnung geltend zu machen. Extra Wurst gibt es da nicht.
ZitatNun macht er es wieder so, dass er die einmaligen Kosten für der Wärmemengenzähler Monatage auf die Mieter , 50,00 Euro pro Mieteinheit,umlegt auch die Probeentnahmestellen (Zapfstellen) sollen wir als einmalige Kosten a' 50,00 Euro pro Mieteinheit tragen.
Gilt hier genauso.ZitatDas interessiert ihn anscheinend wenig.
Sein alleiniges ProblemZitat.....ich bin auch schon so weit, eine Außerordentliche Kündigung zu fertigen, da ein weiteres bestehendes Mietverhältnis nicht möglich ist.
Dazu freunden Sie sich zuerst mal mit BGB § 543 an.
Da werden Sie auf die Nase fallen. Sollten Sie aber vermeiden. Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen.ZitatNun meine Frage, ich lege einen Widerspruch ein, darf er die Kosten die umzulegen auf die Betriebskosten sind außerhalb einer Betriebskostenabrechnung so einfordern?
Ja, würde ich auch so tun. Wenn Ihnen die Abrechnung für 2013 schon zugegangen ist, kann er nachträglich nichts mehr fordern.
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Mir wurde zum 30.04.2014 gekündigt und an diesem Tag bin ich dann auch ausgezogen.Das ist nur die Hälfte. Die andere Hälfte ist die Übergabe der Wohnung und wie erfolgte diese?
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AjaxMH: "Es war daher Sache der Betreuerin, nicht des Vermieters, Dich einzubeziehen und Dich zu informieren."
Na, geht doch auch in einem Satz das Notwenige rüberzubringen. Ihre ausführliche Schilderung dürfte wohl den Adressaten etwas überfordern. Er will die genauen genauen Gründe des Zwistes zwischen ihm und der Betreuerin nicht schildern. Wie ich schon vermutete; da ist nicht alles koscher.
Somit ist für mich die Suppe ganz schnell gegessen. Manches stinkt sogar durch Internet. -
Wenden Sie sich an irgendeine Hilfsorganisation vor Ort. Hier ist ein Forum zu mietrechtlichen Themen.
Lebenshilfe bekommen Sie hier nicht wirklich. Möglich wäre auch der Bau einer Arche nach Noah. Bauanleitung finden Sie in der Bibel unter :Arche Noah ? Wikipedia -
Wenn also in März 2013 Heizmaterial für das gesamte Jahr geliefert worden wäre und sie im November einziehen, könnten Sie, Ihrer Logik folgend, im November und Dezember umsonst sich den Hintern wärmen.
Selten so gelacht! Das meint man hier mit ihrer mangelnden Logik. Trotzdem war die Frage anfangs durchaus berechtigt. -
Alle im Jahr 2013 anfallenden Nebenkosten dienen als Grundlage der Berechung.
Wenn Ihr Mietvertrag ab 1. Nov. 2013 beginnt werden Ihnen nur 2/12 davon berechnet.
Schließlich nutzen Sie die Wartung eben auch nur 2 Monate. Alles korrekt. -
Reichen Sie Beschwerde an der übergeordneten Stelle des Jobcenters ein. Hier führt kein Weg weiter, zumal das mit Mietrecht nichts zu tun hat.
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Wenn die Betreuerin bevollmächtigt war, kann Sie natürlich die Wohnung kündigen.
Wenn hier zwischen Ihnen und der Betreuerin, aus irgendwelchen Gründen auch immer, Funkstille herrscht, dann kann Ihnen hier niemand helfen. Für das gegenseitige Miteinander müsst ihr schon selbst sorgen.Im übrigen lasse ich mich nur ungern veräppeln. Erst schreiben Sie " Ich habe bei meinen Eltern in der Wohnung gewohnt " und dann wieder " Und auf die schnelle eine Wohnung zu finden ist nicht so Einfach. Sonst sitze ich wenn ich bis dahin keine Wohnung gefunden habe Ende Juli auf der Straße und das macht mir Sorgen."
Um bei Ihren Worten zu bleiben " Ich habe das Gefühl das da Einiges nicht stimmt."
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Nun haben wir ja einen Mietvertrag in dem Miete und Nebenkosten unter §3 Nr.1 aufgeführt sind.Das ist falsch. Wenn Sie richtig lesen handelt es sich hierbei nur um eine Vorauszahlung
ZitatEr beruft sich jetzt auf §3 Nr.2 da wäre ja alles aufgeführt
So ist es. Das richtige Interpretieren von §§ ist eben nicht immer auf den ersten Blick verständlich. Geht mir auch manchmal noch so.
Ein Trost bleibt Ihnen: 10 Jahre Grundsteuer gespart!
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Nehmen Sie einen Anwalt. Ich glaube, da haben Sie sehr gute Karten.
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Sie müssen die abgegebenen Erklärungen, welche die User hier einstellten, natürlich nicht akzeptieren.
Leider wird Ihnen eine genehme Antwort nicht zuteil werden. -
Die Grundkosten der Heizung fallen in jeden Fall an. Das sind im günstigsten Fall schon mal 30%.
Das Sie nicht geheizt haben wollen ist für andere Leute eine reine Glaubensfrage. Nur anhand der Meßgeräte kann der Verbrauch bewiesen werden. Das die Geräte fehlerhaft sind, müssen Sie anhand eines technischen Gutachtens nachweisen.
Der Verlierer bezahlt die paar hundert Euro, welche da anfallen.
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