Kündigung der Elterlichen Wohnung

  • Guten Tag,liebe Forumteilnehmer

    Ich habe bei meinen Eltern in der Wohnung gewohnt um für sie zu Sorgen. Dann haben meine Eltern ungewollt eine Betreuerin bekommen. Diese hat die Elterliche Wohnung gekündigt weil meine Eltern in ein Pflegeheim gekommen sind. Ich selber habe von der Wohnungskündigung weiter nichts erfahren. Bis mir eines Tages eine Mitarbeiterin der Betreuerin Mündlich mitteilte das die Wohnung gekündigt worden sei.Ich habe erst einmal Abgewartet, da ich in der Annahme wahr das mir vom Vermieter selber noch eine schriftliche Kündigung per Einschreiben und unter Fristeinhaltung wie das so üblich ist zukommen würde. Es kam aber keine Kündigung oder ein Schreiben, noch hat sich irgendwer bei mir Gemeldet.

    Auf Nachfrage beim Vermieter hat man mir Mitgeteilt das ich mit der Betreuerin meiner Eltern sprechen sollte. Die ließ mir wiederum mitteilen die Wohnung sei von ihr Ordentlich gekündigt worden und ich hätte keinen Anspruch mehr auf die Wohnung. Vor kurzen kam dann ein einfacher Brief vom Vermieter. Mit dem folgenden Wortlaut: Das Mietverhältnis der zurzeit noch von ihnen bewohnten Wohnung endet zum 31.07.2014. Wir weisen sie darauf hin dass die ordnungsgemäß gekündigte Wohnung bis spätestens zum o.g. Vertragsende geräumt sein muss.Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses durch Sie ist nicht möglich
    Ich habe das Gefühl das da Einiges nicht stimmt. Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir da Helfen könntet. Und auf die schnelle eine Wohnung zu finden ist nicht so Einfach. Sonst sitze ich wenn ich bis dahin keine Wohnung gefunden habe Ende Juli auf der Straße und das macht mir Sorgen.

  • Wenn die Betreuerin bevollmächtigt war, kann Sie natürlich die Wohnung kündigen.
    Wenn hier zwischen Ihnen und der Betreuerin, aus irgendwelchen Gründen auch immer, Funkstille herrscht, dann kann Ihnen hier niemand helfen. Für das gegenseitige Miteinander müsst ihr schon selbst sorgen.

    Im übrigen lasse ich mich nur ungern veräppeln. Erst schreiben Sie " Ich habe bei meinen Eltern in der Wohnung gewohnt " und dann wieder " Und auf die schnelle eine Wohnung zu finden ist nicht so Einfach. Sonst sitze ich wenn ich bis dahin keine Wohnung gefunden habe Ende Juli auf der Straße und das macht mir Sorgen."

    Um bei Ihren Worten zu bleiben " Ich habe das Gefühl das da Einiges nicht stimmt."

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (26. Juni 2014 um 07:31)

  • Sowas habe ich auch schon erlebt. Wenn es keine entsprechende Vorsorgevollmacht gibt, die dich ermächtigt, solche Sachen zu regeln, kann der "Staat" einen Betreuer einsetzen.
    Dieser Betreuer kann dann auch die Wohnung kündigen. Das setzt aber voraus, dass Du nicht Vertragspartner bist.

    Hat Ihnen der Vermieter mitgeteilt, warum eine Fortsetzung des Mietvertrags mit Dir nicht möglich ist? Es muss ja einen Grund geben, warum er an Dich nicht vermieten möchte.

    Beräumen musst Du aber nur deine Sachen. Um den Rest muss sich der Betreuer kümmern.

    Zitat

    Erst schreiben Sie " Ich habe bei meinen Eltern in der Wohnung gewohnt " und dann wieder " Und auf die schnelle eine Wohnung zu finden ist nicht so Einfach. Sonst sitze ich wenn ich bis dahin keine Wohnung gefunden habe Ende Juli auf der Straße und das macht mir Sorgen."

    Das verstehe ich nicht. Die TE wohnt in der Wohnung der Eltern, die zum 31.07. gekündigt wurde. Demnach hat die TE danach keine Wohnung mehr. Das ist doch eindeutig, oder?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vorab: Wovon ich jetzt schreibe, ist offtopic und es geht uns hier auch eigentlich absolut nichts an. Aber ich bin etwas entsetzt ...

    Ich habe bei meinen Eltern in der Wohnung gewohnt um für sie zu Sorgen. Dann haben meine Eltern ungewollt eine Betreuerin bekommen.


    Von Amts wegen (= ungewollt), ohne das mit den Eltern in der Wohnung lebende (ich unterstelle: volljährige) Kind zu berücksichtigen?? Wow ...

    Wenn die Betreuerin bevollmächtigt war, kann Sie natürlich die Wohnung kündigen.


    Das stimmt. Aber wenn das geschieht, ohne den/die mit in der Wohnung lebenden Sohn/Tochter einzubeziehen, dann muss das entweder einen heftigen Grund haben oder meine Theorie vom untergehenden Deutschland nimmt langsam noch extremere Formen an als zuvor schon. :(

    Wenn hier zwischen Ihnen und der Betreuerin, aus irgendwelchen Gründen auch immer, Funkstille herrscht, dann kann Ihnen hier niemand helfen.


    Etwas drastisch ausgedrückt, aber leider wahr.

    Würde mich ja mal interessieren, wer genau die Eltern ins Pflegeheim umquartiert hat - Betreuerin oder Sohn/Tochter.

    Vielleicht geschah alles (begründeterweise oder eben auch nicht!) über den Kopf des TEs hinweg, wonach dieser jetzt seine Wohnung und das Sorgerecht für die eigenen Eltern verloren hat und auch noch fürs Pflegeheim zahlen darf.

    Man muss schon fast hoffen, dass es dafür gute Gründe gab (die uns wie gesagt nichts angehen). Andernfalls wäre das wieder ein Paradebeispiel dafür, dass wir alle uns über die Möglichkeit, selbst irgendwann nicht mehr klar denken zu können, rechtzeitig Gedanken machen sollten und Bevollmächtigte selbst zu wählen, solange es unser Hirn noch erlaubt.

  • Aber wenn das geschieht, ohne den/die mit in der Wohnung lebenden Sohn/Tochter einzubeziehen, dann muss das entweder einen heftigen Grund haben oder meine Theorie vom untergehenden Deutschland nimmt langsam noch extremere Formen an als zuvor schon. :(

    So isses! Deswegen sei immer eine Vollsorgevollmacht empfohlen.
    Ich hatte einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis:
    Verheiratetes Ehepaar, Mann fällt von Leiter und wird schwer verletzt ins Krankenhaus geschafft. Die Frau hatte nun Null Mitspracherechte über den weiteren Werdegang, da -aufgrund der fehlenden Vollmacht - automatisch eine "Betreuung" von Amtswegen veranlasst wurde.
    Laut diversen Anwälten hätte dieser Betreuer dann über die mögliche Abschaltung Lebenserhaltender Geräte entschieden. Erst nach dem Abschalten der Geräte wäre sie dann wieder handlungsfähig gewesen. Schließlich wäre sie dann Erbe, so makaber das auch klingt.
    Die Ehefrau hätte nichts, aber auch gar nichts tun können.

    Ich selbst habe solchen Vollmachten immer wenig Bedeutung zukommen lassen, was sich durch den geschilderten Fall aber geändert hat. Ich kann das nur jedem anderen ans Herz legen.
    Nur weil Du in Verwandtschaft mit der Person stehst, heißt das längst nicht, dass Du über ihr Schicksal entscheiden kannst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich möchte mich als vollberuflicher Hausverwalter auch mal da einmischen:

    Die Hürden, dass ein Betreuer von Amts wegen bestellt wird, sind sehr hoch. Die zu Betreuenden müssen stark verwahrlost und Hilfebedürftig sein, UND gefährdet. 08/15- Probleme reichen da nicht aus.
    Wenn schon ein Familienmitglied in dem Haushalt lebt um die Hilfebedürftigen zu unterstützen, dann wird von der Bestellung eines Betreuers abgesehen, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe in der Ablehnung der Person aus dem Familienkreis vor.

    Man kann hier in dem Fall davon ausgehen, dass der Fragestellende nicht in der Lage oder gewillt war, die Eltern so zu pflegen, wie es notwendig gewesen sein muss. Sie sind trotz seiner Anwesenheit stark verwahrlost und waren eine Gefahr für sich selber.
    Dass der Kontakt zum Betreuer dann auch schlecht war, beweist das.
    99,99999% aller Fälle, wo so etwas vorgekommen ist in meinem Mietbestand, lag die Sachlage so, dass das "Kind" sich in die gemütliche Wohnung der pflegebedürftigen Eltern setzen wollte, auf deren Kosten gelebt hat (und in Extremfällen sogar die Renten abgezockt hat), ohne sich um die Eltern wirklich zu kümmern.

    Im Vergleich zu den meisten anderen Staaten ist unser Sozial- und Rechtssystem hervorragend. Unser kodiertes Recht schützt die Bürger in einem Umfang, wie es viele andere anderer Staaten nur träumen können.

    Daher möchte ich, aus beruflicher Erfahrung aber unter Anerkennung, dass auch in der Regel eine Ausnahme sein kann, behaupten, dass das Geschilderte absolut in Ordnung und gut ist und dem Threadsteller nicht helfen, da er es in meinen Augen (höchstwahrscheinlich) nicht verdient hat.

    Und jetzt dürft ihr mich mal wieder verdammen :D

  • Und jetzt dürft ihr mich mal wieder verdammen :D

    Nicht verdammen, aber massiv intervenieren ;)
    Als erste Frage: Wenn es tatsächlich so ist, wie Du denkst, warum gibt es dann Vorsorgevollmachten? Das wäre doch dann hinfällig, oder?

    Zitat

    Die zu Betreuenden müssen stark verwahrlost und Hilfebedürftig sein, UND gefährdet. 08/15- Probleme reichen da nicht aus.

    Ersetze das "und" gegen ein "oder" und in gebe Dir ansatzweise recht.
    Stark verwahrlost und gefährdet stimmt schon einmal nicht.
    Ich habe einen Bestand an Wohnungen in einer mittelsächsischen Kleinstadt. Das Klientel ist recht "einfach". Ungefähr ein Drittel dieser Mieter hat eine Betreuung. Meist wurde hier nur eine Betreuung angeregt und der Mieter hat zugestimmt.
    Sie müssen nur hilfebedürftig sein. Ich habe beispielsweise einen ehemaligen Alkoholiker im Bestand, der betreut wird. Das würde man ihm so nicht ansehen. Er ist sauber, tritt gepflegt auf, hat aber "Probleme beim Nachdenken".
    Bei einer Vielzahl dieser Mieter gibt es nur geistige Defizite. Weder der Mieter, noch die Wohnung ist verwahrlost.

    Die Voraussetzungen für eine Betreuung findet man unter § 1896 BGB. Kann ein Mieter beispielsweise seinen Schriftverkehr nicht allein erledigen, kann ein Betreuer eingesetzt werden.

    Zitat

    Wenn schon ein Familienmitglied in dem Haushalt lebt um die Hilfebedürftigen zu unterstützen, dann wird von der Bestellung eines Betreuers abgesehen, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe in der Ablehnung der Person aus dem Familienkreis vor.

    Kannst Du mir hier eine Rechtsquelle nennen oder ist das nur Bauchgefühl?
    Auch hier verweise ich auf § 1896 BGB:

    "Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. "

    Wichtig ist nur, dass dies nicht gegen den Willen des Mieters geschehen darf. Ist der Betroffene hierzu aber nicht in der Lage, wird eine Betreuung von Amts wegen veranlasst. Der Betroffene hat die Möglichkeit vorab eine Dritte Person zu bevollmächtigen.
    Bei "Zwangs-Einlieferungen" in Pflegheime oder Krankenhaus (je nach Befund) ist es sogar meist so, dass automatisch eine Meldung an das zuständige Gericht erfolgt, sofern keine entsprechende Vollmacht vorliegt.

    In dem aktuellen Fall sind die Eltern in ein Pflegeheim gekommen, was bedeutet, dass ein wichtiger Grund für eine Betreuung vorliegt.

    In einer Sache gebe ich Dir Recht:

    § 1897 Abs. 5 BGB:

    Schlägt der Volljährige niemanden vor, der zum Betreuer bestellt werden kann, so ist bei der Auswahl des Betreuers auf die verwandtschaftlichen und sonstigen persönlichen Bindungen des Volljährigen, insbesondere auf die Bindungen zu Eltern, zu Kindern, zum Ehegatten und zum Lebenspartner, sowie auf die Gefahr von Interessenkonflikten Rücksicht zu nehmen.

    Es muss also nur auf Familienangehörige Rücksicht genommen werden. Das heißt längst nicht, dass ein angehöriger Als Betreuer bestellt wird, denn

    § 1897 Abs 1:
    Zum Betreuer bestellt das Betreuungsgericht eine natürliche Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen.

    Die Tochter/ der Sohn kann also schlicht und einfach nicht geeignet sein. Das wiederum muss auch nichts schlimmes sein. Durchaus möglich, dass der TE aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage ist, umfangreich für die Eltern zu sorgen. Hierbei kann es schon ausreichend sein, dass der Familienangehörige aus beruflichen Gründen nicht die notwendige Zeit für eine umfassende Betreuung hat.

    Von "Schwerwiegenden Gründen gegen die Person" ist hier nie die Rede. Eher muss die Person einfach nur geeignet sein.

    Hier nochmal was zum nachlesen:
    Betreuungsvoraussetzung ? Betreuungsrecht-Lexikon

    Ich behaupte mal, dass meine Kenntnisse hier sehr hoch sind, da ich mich in den letzten Monaten sehr intensiv mit den rechtlichen Grundlagen sowie der praktischen Umsetzung befassen durfte. Aktuell habe ich mehr Kontakt zu Betreuungen/Gerichten, als zu meinen Mietern.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    3 Mal editiert, zuletzt von Leipziger82 (26. Juni 2014 um 14:47)


  • ...
    Andernfalls wäre das wieder ein Paradebeispiel dafür, dass wir alle uns über die Möglichkeit, selbst irgendwann nicht mehr klar denken zu können, rechtzeitig Gedanken machen sollten und Bevollmächtigte selbst zu wählen, solange es unser Hirn noch erlaubt.


    Du sagst es. Danke für den Gedankenanstoss, Stichwort Vorsorgevollmacht!

  • Hallo Leipziger82.

    Als meine Eltern den Mietvertrag unterschrieben haben war ich noch Minderjährig. Das die Betreuerin die Wohnung kündigen kann das weiß ich. Aber hätte der Vemieter mir nicht auch eine Kündigung zukommen lassen müssen, weil ich ja bis jetzt auch in der Wohnung gewohnt habe. Die Betreuerin meiner Eltern ließ mir aber nur durch eine Mitarbeiterin mitteilen dass die Wohnung von ihr ordenlich gekündigt wurde.Und meines Erachtens nach reicht da eine mündliche Mitteilung nicht aus. Ich verstehe nicht warum mir der Vermieter keine Gründe nennt weshalb er mit mir keinen neuen Mietvertrag abschließen will.Und sei es nur für eine andere Wohnung. Er muss doch berechtigte Gründe haben. Ich habe auch beim Vermieter desswegen Nachgefragt. Aber dort die Anwort bekommen ich sollte mich an die Betreuerin meiner Eltern wenden. Und so wären wir wieder am Anfang das dreht sich alles im Kreis. Und das macht mich Stutzig. Ich möchte einfach nur eine Antwort warum der Vermieter mit mir keinen Mietvertrag aufsetzen will. Eine Vorsorgevollmacht wollten meine Eltern nicht, da sie der Meinung waren sie brauchten keine Vorsorgevollmacht und sie könnten alles alleine machen. Selbst auf Anregung von Verwandten, Pflegedienst etc. Hat sich vor allen mein Vater nicht dazu bringen lassen eine Vorsorgevollmacht zu Unterschreiben. Aber wir sind ja hier in einen Mietrechtforum. Und mir geht es jetzt darum was ich jetzt wegen der Wohnung tun soll weil ich keine konkreten Gründe b.z.w eine Kündigung vom Vemieter bekomme.

  • Hallo AjaxMH,

    Danke, für deine Antwort.

    Da kannst du mal sehen wie das so abgeht, wenn du nicht rechtzeitig Vorsorgst. Meine Eltern hatten nicht mit einer Vorsorgevollmacht,davür gesorgt, das ich alles für sie Erledige falls sie es nicht mehr können. Ich habe da zum Glück schon Vorgesorgt denn das was mit meinen Eltern geschehen ist,soll mir einmal nicht passieren. Dann wurden meine Eltern krank erst meine Mutter und dann mein Vater. Ich hatte auch einen Pflegedienst für meine Eltern beauftragt der Regelmäßig kam um mich bei der Pflege meiner Eltern zu Unterstützen. Aber das war der Betreuerin wohl auch nicht recht.Auf jeden Fall hat die Betreuerin dafür gesorgt das meine Eltern in ein Pflegeheim gekommen sind. Hinter die wahren Gründe werde ich wohl nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts kommen. Aber das ist ein anderes Thema, weil das hier ja ein Mietrechtsforum ist. Ich könnte noch Seiten schreiben wie das so alles Abgegangen ist. Aber wie gesagt das ist ein anderes Thema und gehört hier nicht hin. Aber ich wollte dir nur mal kurz die Sache schildern weil du gefragt hast.

  • Ich könnte noch Seiten schreiben wie das so alles Abgegangen ist. Aber wie gesagt das ist ein anderes Thema und gehört hier nicht hin. Aber ich wollte dir nur mal kurz die Sache schildern weil du gefragt hast.


    Jepps. Danke Dir. :)

    Eine Frage zur Sache:
    Hast Du den Vermieter ganz direkt gefragt, ob Du die Wohnung als neuer Mieter und durchaus mit neuem Mietvertrag übernehmen kannst?

  • Ich habe persönlich mit den Vermieter gesprochen, und habe gefragt ob das so stimmt, dass die Elterliche Wohnung Gekündigt worden sei was er mir bestätigte. Auf weitere Fragen wollte er nicht eingehen, mit der Antwort ich sollte mich an die Betreuerin meiner Eltern wenden. So würde ich ja wieder am Anfang stehen.Denn was sie mir gesagt weiß ich ja. Ich wollte jetzt nur eine Begründung haben warum der Vermieter mit mir keinen neuen Mietvertrag aufsetzen will. Und warum ich keine schriftliche Kündigung bekommen habe. Ich denke mal da steckt was anderes dahinter. Kautionsauszahlung für die Wohnung? Und das werde ich wohl nur mit Hilfe eines Anwalts vom Mieterschutzbund oder jemanden der sich mit Mietrecht auskennt erfahren.

  • Ich habe persönlich mit den Vermieter gesprochen, und habe gefragt ob das so stimmt, dass die Elterliche Wohnung Gekündigt worden sei was er mir bestätigte. Auf weitere Fragen wollte er nicht eingehen, mit der Antwort ich sollte mich an die Betreuerin meiner Eltern wenden. So würde ich ja wieder am Anfang stehen.Denn was sie mir gesagt weiß ich ja.


    Das wussten wir aber auch schon, ja. Gefragt hatte ich etwas anderes. Dass er auf "weitere Fragen nicht eingehen" wollte, sagt uns ja nichts darüber, ob und welche Fragen genau Du denn überhaupt gestellt hast.

    Ich wollte jetzt nur eine Begründung haben warum der Vermieter mit mir keinen neuen Mietvertrag aufsetzen will.


    Danach hatte ich gefragt. Lies bitte nochmal meine Frage aus meinem Posting zuvor und beantworte die mal ganz direkt. Ich kann aus all dem noch nicht herauslesen, ob Du mit dem Vermieter tatsächlich direkt darüber gesprochen hast und dass er Dir das tatsächlich so ins Gesicht gesagt hat, dass er an Dich nicht vermieten will. Oder anders herum: Wenn er auf keinerlei weitere Fragen eingegangen ist, kann er Dir das ja gar nicht so gesagt haben, hm?

    Du solltest schon solche harmlosen, direkten Fragen auch direkt beantworten, sonst kann Dir wirklich niemand mit Ratschlägen zur Seite stehen ...

    Nicht dass wir uns missverstehen: Auch wenn der Vermieter Dir geschrieben hat, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses durch Dich nicht möglich ist, so bedeutet das ja nicht unbedingt vollautomatisch, dass Du nicht ein neues Mietverhältnis mit ihm eingehen könntest. Lediglich das alte Mietverhältnis Deiner Eltern kann nicht durch Dich fortgesetzt werden. Das ist formal völlig korrekt, denn das alte Mietverhältnis ist Geschichte, weil es gekündigt wurde.

    Und warum ich keine schriftliche Kündigung bekommen habe. Ich denke mal da steckt was anderes dahinter.


    Weil Du nicht als Mieter im Vertrag stehst. Es war daher Sache der Betreuerin, nicht des Vermieters, Dich einzubeziehen und Dich zu informieren. Welche Hintergedanken der Vermieter auch sonst noch immer haben mag - die muss er mit Dir nicht besprechen.

  • AjaxMH: "Es war daher Sache der Betreuerin, nicht des Vermieters, Dich einzubeziehen und Dich zu informieren."

    Na, geht doch auch in einem Satz das Notwenige rüberzubringen. Ihre ausführliche Schilderung dürfte wohl den Adressaten etwas überfordern. Er will die genauen genauen Gründe des Zwistes zwischen ihm und der Betreuerin nicht schildern. Wie ich schon vermutete; da ist nicht alles koscher.
    Somit ist für mich die Suppe ganz schnell gegessen. Manches stinkt sogar durch Internet.

  • Ihre ausführliche Schilderung dürfte wohl den Adressaten etwas überfordern. Er will die genauen genauen Gründe des Zwistes zwischen ihm und der Betreuerin nicht schildern.


    Ich denke, ich verstehe, was Du meinst. Und ja, die Betreuerin ist quasi abgehakt. ;)

    Allerdings waren (und sind) meine ausführlichsten Schilderungen und Erklärungen bezogen auf etwas anderes - nämlich der simplen Frage: Hat der TE überhaupt mit dem Vermieter über einen neuen Mietvertrag gesprochen oder nicht.

    Den Versuch würde ich ihm nämlich anraten; dann verliert er mit etwas Glück wenigstens nicht seine angestammte Wohnung.

  • ..... und das Bubi schweigt sich aus


    Du kennst mich doch - ich gebe die Hoffnung (fast) nie auf. :o ;)

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