Darf der Vermieter die Kosten für Dinge, die vor dem Einzug gemacht wurden mit der Jahresendabrechnung auf den Mieter umlegen?
Beispiel:
Im August 2013 wurde die Heizungsanlage gewartet.
Mieter ist am 1. November 2013 eingezogen.
1.) Darf der Vermieter die Rechnung für diese Wartung auf besagten Mieter umlegen (in der NK-Abrechnung für 2013, die im März 2014 zugestellt wurde)?
2.) Wenn der Mieter am 1.11.2013 eingezogen ist, darf der Vermieter die Winter-Reinigung für ANFANG 2013 auf den Mieter umlegen?
3.) Aus Neugier: Wenn das Mietverhältnis von Mai 2013 bis September 2013 besteht, darf der Vermieter irgendwelche winterbezogenen Kosten (Streusalz, Räum-Personal) auf den Mieter umlegen?