Darf mein Vermieter das.

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem, ich wohne seit 11 Jahren in der Wohnung, nun kommt mein Vermieter und verlangt jetzt
    das ich die Grundsteuer zahle, weil es sein Steuerberater ihm gesagt hat.
    Nun haben wir ja einen Mietvertrag in dem Miete und Nebenkosten unter §3 Nr.1 aufgeführt sind.
    Er beruft sich jetzt auf §3 Nr.2 da wäre ja alles aufgeführt, wer hat nun Recht, könnt Ihr mir helfen.

    Mietvertrag im Anhang

    Danke im vorraus.

  • Natürlich darf er die Grundsteuer umlegen, denn diese Betriebskostenart ist im Mietvertrag ganz deutlich vereinbart. Vielleicht mal mit einer Lesebrille versuchen, wenn die Arme nicht mehr lang genug sind.


  • Nun haben wir ja einen Mietvertrag in dem Miete und Nebenkosten unter §3 Nr.1 aufgeführt sind.

    Das ist falsch. Wenn Sie richtig lesen handelt es sich hierbei nur um eine Vorauszahlung

    Zitat

    Er beruft sich jetzt auf §3 Nr.2 da wäre ja alles aufgeführt

    So ist es. Das richtige Interpretieren von §§ ist eben nicht immer auf den ersten Blick verständlich. Geht mir auch manchmal noch so.

    Ein Trost bleibt Ihnen: 10 Jahre Grundsteuer gespart!

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (25. Juni 2014 um 20:58)

  • Natürlich darf er die Grundsteuer umlegen, denn diese Betriebskostenart ist im Mietvertrag ganz deutlich vereinbart. Vielleicht mal mit einer Lesebrille versuchen, wenn die Arme nicht mehr lang genug sind.


    Hey - den merk' ich mir.;)

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