Beiträge von Kolinum
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..........in der Anzeige hieß es mit garten, aber in den Mietvertrag hat der Vermieter keinen Garten eingetragen.Maßgebend ist der Mietvertrag und nicht die Anzeige. Beim Unterzeichnen stand es Ihnen frei den fehlenden Garten zu monieren. Warum Sie das nicht getan haben, können nur Sie wissen.
Sie werden dann eben Ihre Fenster und Terrasse so gestalten, das niemand Einblick nehmen kann.
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Hatte ich auch so gesehen.
Übrigens, mein lieber AjaxMH, Ihre Beiträge sind in letzter Zeit zunehmends kürzer und konkreter geworden. Da kommt wieder Lust zum Lesen auf.
Am Anfang kehrt man immer gut. Das lässt dann mit der Erfahrung etwas nach; zumal manche "Hilfsbedürftige" einfach nur ihr Leben nicht auf die Reihe kriegen und sich nur ihren Frust von der Seele labern wollen.
Mit der Zeit bekommt man schon ein Gefühl, ob eine Hilfsbedürftigkeit im Sinne des Mietrechtes notwendig ist. -
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Die Omma hat nichts begriffen. Sie klagt schon wieder, nicht nur über den bösen Vermieter, nun auch noch über die Forumsmitglieder.
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Irren ist menschlich.
Hier ist eher ein Forum, wo Fragen zum Mietrecht beantwortet werden. Als Klagemauer ist das wohl etwas ungeeignet.Sie wollen Ihren Beitrag gleich ganz löschen. Sehe ich da ein Böcklein?
Auch hier irren Sie schon wieder. Das geht nicht! Was ist das bloß für ein Tag heute?
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Solch ausführliche Schilderung gehören eher vor Gericht. Damit finden Sie aber hier wenig Gehör. Ihr bisheriger Lebenslauf als Mieter interessiert hier nicht. Sie müssen sich auch nicht rechtfertigen; intessiert ebenfalls niemand.
Von Interesse ist lediglich eine Frage zum Mietrecht! Diese müssten Sie aber knapp und präzise formulieren.
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Genau so ist es. Gleichmacherei wie zu sozialistischen Zeiten will doch der Bundesbürger nicht; oder doch etwa?
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Ich habe da Wehen. Denn von einem ständigen Zugriff des Mieters auf diese schadhaften Teile kann hier nicht gesprochen werden.
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...ich weis das der Vermieter keine Schüssel dulden, muss wenn er Kabelfernsehen anbietet.
Das ist so schon mal nicht ganz richtig.
Grundsatz: Wenn durch die Anbringung von SAT-Schüsseln die Ansicht des Gebäudes verunstaltet wird, muß er das nicht dulden.
Aber: Wenn Sie die Schüssel so anbringen, das obiges nicht eintritt, brauchen Sie ihn nicht mal zu fragen.
Es kommt also immer darauf an, wie die Anbringung erfolgt. Auf Ihren Balkon können Sie eine mobile Schüssel immer aufstellen, wenn von außen unsichtbar oder nur geringfügig sichtbar ist.In einem solchen Fall ist der Vermieter nicht berechtigt, das zu verbieten; ebensowenig wie einen Kühlschrank oder sonstiges Mobilar.
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Automatisch geht da garnichts. Es ist oder bleibt so, wie Sie schon richtig vermuteten
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Wenn schon zahlen, dann nur den Zeitwert und das dürfte erheblich billiger werden.
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Ich weiß, ich weiß. Geht ja schon beim Taschenrechner los!
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f3rr3t:
Wie hat denn der VM auf Deine Beanstandung reagiert?Manches erforert etwas mehr Geduld, auch löst sich manches in dem Medium auf, welches Sie einatmen.
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