Vermieter steht ständig im Garten

  • Hallo,
    ich habe da so ein Problem mit meinem Vermieter.
    Im Oktober letztes jahr bin ich und mein Sohn in die Wohnung gezogen in der Anzeige hieß es mit garten, aber in den Mietvertrag hat der Vermieter keinen Garten eingetragen.

    Zur Wohnung: 2 Parteienhaus
    Ich wohne in einer Terassenwohnung mit direkt angrenzendem Garten, wo nur ich drauf komme.
    Der Sohn des Vermieters wohnt direkt neben dran, von dort aus kommt alle 2 Tage der Vermieter Rüber zu mir und schmeißt entweder Gartenabfälle des Sohnes auf meinen Garten oder der Vermieter ist mit seinem Enkel in meinem Garten und sammelt Nüsse und Äpfel.
    Er sagte vor Beginn des Mietverhältnisses dass er ab und zu Ernten wird, womit ich auch kein Problem habe.
    Jedoch nervt es wenn der Vermieter immer einfach kommt und geht wann er will.
    Letzte Woche Sonntag lag ich gegen 9 Uhr noch im Bett und bin aufgewacht weil ich Geräusche im Garten gehört habe. Da ich immer mit offenem Fenster schlafe und der Rolladen nicht ganz unten ist schaute ich raus und wer ist im Garten der Vermieter.
    Ich habe ihn mehrmals angesprochen ob er mir das nicht vorher ankündigen könne wann er kimmt, darauf hin sagte er es wäre sein Garten.
    Selbst wenn ich Besuch habe kommt er in den Garten.
    Mein Sohn (4 jahre alt )sammelte die tage ein paar nüsse woraufhin der Vermieter meinem Sohn sagte er darf keine sammeln es wären seine nüsse.
    Genauso als ich vor 2 Wochen heim kam sah ich dass er einfach ein teil des Gartens gemäht hat um seine nüsse zu sammeln, dies hat er während der Zeit gemacht als ich arbeiten war.
    Was kann ich tun?
    Darf vermieter einfach immer in den Garten?
    Dort stehen ja auch private Sachen von mir.


    Danke im voraus


  • ..........in der Anzeige hieß es mit garten, aber in den Mietvertrag hat der Vermieter keinen Garten eingetragen.

    Maßgebend ist der Mietvertrag und nicht die Anzeige. Beim Unterzeichnen stand es Ihnen frei den fehlenden Garten zu monieren. Warum Sie das nicht getan haben, können nur Sie wissen.

    Sie werden dann eben Ihre Fenster und Terrasse so gestalten, das niemand Einblick nehmen kann.

  • Zitat

    aber in den Mietvertrag hat der Vermieter keinen Garten eingetragen.

    Dann gehört er nicht zu Deiner Wohnung und die Nutzung durch dich ist lediglich geduldet.

    Zitat

    Dort stehen ja auch private Sachen von mir

    Was er dir übrigens untersagen könnte.

    Zitat

    Mein Sohn (4 jahre alt )sammelte die tage ein paar nüsse woraufhin der Vermieter meinem Sohn sagte er darf keine sammeln es wären seine nüsse.

    Richtig.

  • Hallo,

    dein Problem ist nicht, dass der Vermieter in DEINEM Garten steht, sondern, dass er in SEINEM Garten steht.

    Ich denke, dass es hier ein allgemeines Verständnisproblem gibt. Du dachtest, dass du eine Wohnung mit alleiniger Gartennutzung gemietet hast und dein Vermieter hat die eine Wohnung vermietet, in der du seinen Garten mitbenutzen darfst.

    Was auch immer abgemacht war, der Vermieter ist hier im Recht, da der Mietvertrag entscheidend ist.

    Gruss
    H H

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