Beiträge von Kolinum


    Der neue Mieter stellt nun an mich eine Forderung auf einen Teil der Miete für den Zeitraum nach der Übergabe, da er nach seinen Angaben die Wohnung noch nicht gleich nutzen wollte.

    Sie stehen mit dem neuen Mieter in keinen Vertragsverhältnis und können getrost Ihren Hintern entblößen und ihm zur Verfügung stellen.


    ............, dass wir auf jedenfall aus gesundheitlichen Gründen ausziehen müssen.


    Das würde ich auch empfehlen.

    Zitat

    Wenn man es genau nimmt, Hat der Vermieter und aus Falschen Vorsatz (schimmel beseitigt) einziehen lassen.


    Den Vorsatz werden Sie beweisen müssen.

    Zitat

    Fristlose Kündigung


    Wenn das amtsärztliche Attest vorliegt. Ja!

    Zitat

    Vermieter muss neue Wohnung mit selben Bedingungen stellen.
    Umzugskosten, Aufwandskosten ( Matraten reinigen lassen, da Schimmel in der Luft etc, Ummeldungen, Dsl Anschluss usw.), Krankenhausaufenthalt, Fahrlässige Körperverletzung

    Das ist 'ne ganze Menge. Langen Sie ordentlich zu. Es findet sich bestimmt noch etwas!

    § 558b BGB Zustimmung zur Mieterhöhung
    (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.

    (2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.

    Eigentlich klar. Wenn Sie nicht zustimmen, dann haben Sie auch nicht zugestimmt.
    Da eine stillschweigende Zustimmung im Gesetz nicht ausdrücklich benannt ist, gibt es Sie auch nicht.
    Demnach gilt Abs.(2).

    § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    Rate auch zu einem professionellen Rechtsbeistand. Hier liegen meiner Ansicht nach schon gravierende Mängel vor.
    Der Vermieter hätte sich vor der Vermietung ein Bild über den Zustand machen müssen. Das bei der Besichtigung einige Mängel nicht bemerkt werden konnten ist der noch vorhandenen Einrichtungsgegenstände geschultet


    1.) Nebenkosten enthalten doch immer Betriebs- und Heizkosten. Wenn ich einen Bruttomietvertrag abschließe dann müssen doch die Anteile gerecht verteilt sein.

    Stellen Sie mal die gescannte Seite oder auch den Wortlaut darüber hier ein.

    Zitat

    2.) Darf er in den Beriebskosten einen Hausmeister angeben den es nicht gibt ?


    Es dürfen als Betriebskosten nur solche gefordert werden, welche auch tatsächlich entstanden sind.
    Belege zeigen lassen.

    Zitat

    3.) Kann sich die Hausgemeinschaft einen gemeinsamen Anwalt nehmen ?


    Keine Ahnung

    Zitat

    4.) Zahlungsfrist ist der 27.12.14. Der Brief ist am 19.12 eingegangen. Das ist doch keine gesetzliche Zahlungsfrist oder ?


    Man spricht in der Regel von 4 Wochen.

    Zitat

    Ich hab einfach das Gefühl irgendwas läuft hier absolut nicht rechtens.


    Ich auch.

    Hier weiterlesen:Nebenkostenabrechnung: Zahlungsfristen f

    Im Mietvertrag vom Vermieter steht: "Es endet mit dem angeführten Zeitablauf, ohne, dass es einer Kündigung bedarf."

    Das wäre ein Zeitmietvertrag, jedoch einer ohne Gültigkeit wegen des Fehlens einer Begründung.

    § 575 BGB Zeitmietvertrag
    (1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit

    1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,

    2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder

    3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will

    und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.


    Zitat


    Ich möchte die Wohnung nun so bald wie möglich verlassen. Aber wie?

    Inden Sie mit gesetzlicher Frist von 3 Monaten kündigen.

    § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    Eine Regressvornahme gegenüber den Verursacher ist allein sein Problem.

    Einen direkten Zugriff auf das Ventil haben Sie. Wäre also korrekt.
    Ein Rechtsverdreher würd hier behaupten, das man keinen Zugrif auf den Stift habe. Wäre also nicht korrekt.

    Zu solchen Pippifax verkneife ich mir eine Meinung.
    Das wird jeder Richter anders beurteilen.

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