Großes Chaos - Was tun ? Neu angemietete Wohnung ist nicht beziehbar !

  • Hallo Zusammen,

    folgendes Problem. Wir haben zum 01.01.15 ein neues Häuschen gemietet, welches der Vermieter erst vor kurzem gekauft hat. Bei der Wohnungsbesichtigung waren noch die Sachen der Vormieterin drinn, so dass viele Probleme nicht sichtbar waren.

    Sie sah ok aus und wir haben den Mietvertrag unterschrieben.

    Jetzt wo alles raus geräumt ist (geschah vor einer Woche) waren wir nochmal drinn und sahen folgendes:

    Eingangstür - Schimmel schwarzer Streifen am Türenrahmen + die Info wenn Tür nicht abgeschlossen läuft Wasser unten zur Tür rein.

    Im Bad - der Jalousiekasten verschimmelt, auf dem Boden in einer Ecke Schimmel.

    In der Küche neben dem Jalousiekasten Schimmel. Zwei Schubladen der EBK kaputt und Wasserhahn fehlt jetzt.

    Im Wohnzimmer ist die Wand am Fenster entlang nass - von der Regenrinne tropft Wasser an die Wand

    Der Parkettboden ist hochgewellt, was unter einem Teppich versteckt war - angeblich hat von den Vorvormietern ein Hund drauf gepinkelt.

    In einem anderen Raum rieselt hinter eine Ecke Sand heraus. Und die Decke hat in der Ecke Wasserflecken - da stand zuvor ein Schrank.
    Der Teppichboden ist herausgerissen, das PVC was darunter jetzt dort ist hat lauter Risse.

    Jetzt riecht der Wohnraum auch muffig - bei der Besichtigung roch es halt etwas nach dem Hund der Vormieterin

    Zum Mietvertrag - mündlich besprochen war wir Streichen bei Einzug - allerdings haben wir einen Standardmietvertrag unterschrieben, wo nichts davon steht wann renoviert wird und eben halt die übliche Schönheitsreparaturklausel.

    Wir müssen zum 31.12. auch dem alten Häuschen raus sein. Wir wollen in keine Wohnung mit Schimmel einziehen.

    Der Baufachmann des Vermieters war sofort da - sowohl dieser als auch der Vermieter sind selber überrascht, sie hätten das beim Kauf des Haus nicht gesehen, aber das soll nicht mein Problem sein.

    Wir denken jetzt an Sachen einlagern und eine Pension gehen und was Neues suchen.

    Meine Frage - wie würdet ihr vorgehen ???

    Danke und LG Siegmund

  • § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    Rate auch zu einem professionellen Rechtsbeistand. Hier liegen meiner Ansicht nach schon gravierende Mängel vor.
    Der Vermieter hätte sich vor der Vermietung ein Bild über den Zustand machen müssen. Das bei der Besichtigung einige Mängel nicht bemerkt werden konnten ist der noch vorhandenen Einrichtungsgegenstände geschultet

  • Siegmund,

    es mag arrogant klingen, wenn jemand sagt: "Selbst schuld, wenn Du blind solche Bruchbude mietest".
    Auch ich empfehle Dir, einen Fachanwalt zu konsultieren.

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