Warmmietvertrag, angeblich keine Heizkosten gezahlt,

  • Hallo liebe Community,

    ich habe vor einigen Tagen meine Betriebskostenabrechnung bekommen. Dazu muss ich sagen das es sowas in dieser Form bei mir im Haus noch nie gegeben hat (zumindest nicht in so einem Maß).

    Ich soll nun für eine 35m² große Wohnung 720€ nachbezahlen. Ich hab einen ganz normalen Bruttomietvertrag abgeschlossen in der Ausschlüsselung steht jetzt jedoch das der Vermieter einfach mal davon ausgeht das ich 0€ Heizkosten bezahlt hätte und die 40€ Nebenkosten ja nur Betriebskostenanteil wären. Wo auch noch ein Hausmeister aufgeführt ist den es nicht gibt.

    Nur nochmal kurz ich wohne seit 3 Jahren hier und bisher war immer alles ok, also keine Regelung über externen Anbieter etc..

    Ich hab allerdings noch Glück gehabt. Meine Untermieter sollen für eine 50m² große Wohnung satte 1900€ nachzahlen.

    Jetzt nochmal konkret zu meinen Fragen:

    1.) Nebenkosten enthalten doch immer Betriebs- und Heizkosten. Wenn ich einen Bruttomietvertrag abschließe dann müssen doch die Anteile gerecht verteilt sein. Alles andere wäre doch absolut link oder ?!? Zumal ich garnicht versteh was das jetzt aufeinmal soll.

    2.) Darf er in den Beriebskosten einen Hausmeister angeben den es nicht gibt ?

    3.) Kann sich die Hausgemeinschaft einen gemeinsamen Anwalt nehmen ?

    4.) Zahlungsfrist ist der 27.12.14. Der Brief ist am 19.12 eingegangen. Das ist doch keine gesetzliche Zahlungsfrist oder ?

    Ich hab einfach das Gefühl irgendwas läuft hier absolut nicht rechtens.

    Liebe Grüße
    Micha


  • 1.) Nebenkosten enthalten doch immer Betriebs- und Heizkosten. Wenn ich einen Bruttomietvertrag abschließe dann müssen doch die Anteile gerecht verteilt sein.

    Stellen Sie mal die gescannte Seite oder auch den Wortlaut darüber hier ein.

    Zitat

    2.) Darf er in den Beriebskosten einen Hausmeister angeben den es nicht gibt ?


    Es dürfen als Betriebskosten nur solche gefordert werden, welche auch tatsächlich entstanden sind.
    Belege zeigen lassen.

    Zitat

    3.) Kann sich die Hausgemeinschaft einen gemeinsamen Anwalt nehmen ?


    Keine Ahnung

    Zitat

    4.) Zahlungsfrist ist der 27.12.14. Der Brief ist am 19.12 eingegangen. Das ist doch keine gesetzliche Zahlungsfrist oder ?


    Man spricht in der Regel von 4 Wochen.

    Zitat

    Ich hab einfach das Gefühl irgendwas läuft hier absolut nicht rechtens.


    Ich auch.

    Hier weiterlesen:Nebenkostenabrechnung: Zahlungsfristen f

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (21. Dezember 2014 um 13:45)

  • Zitat

    Nebenkosten enthalten doch immer Betriebs- und Heizkosten.

    Wenn sie nicht extra ausgewiesen sind ja.

    Allerdings sind 40 € bei 35 m² entschieden zu wenig. 70 € hätten es mindestens sein müssen. Von daher hat der Vermieter recht das Du im Prinzip keine Heizkosten gezahlt hast.

    Wäre allerdings zu klären was genau vertraglich zu Nebenkosten vereinbart ist.

    Warmmietvertrag heißt ja eigentlich "all inclusive".

    Bitte mal dem Vertrag bzw. die relevanten Seiten einscannen und als Bild hochladen.

    Persönliche Daten unkenntlich machen.

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Ich werde morgen nochmal die Unterlagen einstellen da ich Unterwegs bin. 40€ sind sicher wenig ja, aber darf ein Vermieter einfach irgendeinen Betrag in den Nebenkosten eintragen ?! Ich als Mieter kann ja nicht wissen was das Objekt eigentlich kostet und hab auch keinen Einblick in örtliche Gegenheiten.

    Man könnte ja somit eine Wohnung lukrativer machen und den Mieter damit ins offene Messer laufen lassen. Unterschrieben hat er ja längst. Fällt sowas nicht fast unter sittenwidrig oder sagt man hier "Da ist der Mieter selber doof" ? Zumal hier eben noch dazukommt das es das erste Mal ist. Es ist zwar sein gutes Recht seine Kosten weiterzugeben, aber ein ungutes Gefühl bleibt trotzdem.

    Gruß Micha

  • Zitat

    Ich hab einen ganz normalen Bruttomietvertrag abgeschlossen


    Bruttomietverträge bei denen die Heizkosten bereits in der Miete enthalten sind, waren 2011 ganz sicher nicht mehr normal.
    Von daher auch von mir: Vertrag hier einstellen.

    Zitat

    Ich werde morgen nochmal die Unterlagen einstellen da ich Unterwegs bin. 40€ sind sicher wenig ja, aber darf ein Vermieter einfach irgendeinen Betrag in den Nebenkosten eintragen ?!


    Dazu gibt es meines Wissens nach sogar ein BGH-Urteil, dass er das darf.
    Begründet wurde es glaube ich damit, dass ein Vermieter auch völlig auf Vorauszahlungen verzichten könnte. Die sind nicht vorgeschrieben.

  • Zitat

    Da es hier mehrere Wohnungen gibt, ist der Abschluss eines Mietvertrages mit Warmmiete nicht mehr erlaubt. Der Verbrauch von Wärme muss individuell erfasst und abgerechnet werden.


    Das ganz sicher. Die Frage ist nur was genau dazu im Mietvertrag steht, und ob die Heizkosten mit den sonst. Nebenkosten einen Posten bilden, was bei Standardmietverträgen ungewöhnlich wäre. Oder ob nur ein Betriebskostenanteil angeben wurde. Irgendetwas muss den TE ja darauf bringen, dass er einen Bruttomietvertrag hat.
    Die Formulierung:
    "Miete XXX, darin enthaltene Betriebskosten XX", habe ich auch schon gesehen und damit hätte der Vermieter dann ein Problem.

  • 40€ sind sicher wenig ja, aber darf ein Vermieter einfach irgendeinen Betrag in den Nebenkosten eintragen ?! Ich als Mieter kann ja nicht wissen was das Objekt eigentlich kostet und hab auch keinen Einblick in örtliche Gegenheiten.


    Du kannst herumargumentieren wie Du willst... Wichtig ist einzig und allein, dass wir die entsprechenden Vereinbarungen im MV lesen können.


  • 2.) Darf er in den Beriebskosten einen Hausmeister angeben den es nicht gibt ?

    3.) Kann sich die Hausgemeinschaft einen gemeinsamen Anwalt nehmen ?

    Hallo Michalu,

    hier noch meine Meinung zu den Fragen 2 und 3.

    Der Vermieter kann Hausmeisterkosten umlegen, wenn er die Hausmeistertätigkeit selbst ausführt. Dann muß er nicht einmal einen Ausgabenbeleg vorlegen, sondern er kann das ansetzen, was es üblicherweise kosten würde.

    Die Mieter können den gleichen Anwalt nehmen, aber der kann sie nicht gemeinsam vertreten. Falls ihr das wirklich macht, wird der Anwalt sich freuen - zweimal Honorar für den gleichen Fall.

    Wenn es wirklich keinen anderen Weg als den Anwalt gibt, würde ich es eher so machen, dass nur einer zum Anwalt geht, als Musterprozess sozusagen. Am besten der bei dem es um weniger Geld geht, das ist günstiger. Untereinander vereinbart ihr, dass ihr euch die Kosten teilt, falls "ihr" verliert. Je nachdem was rauskommt, kann der zweite sich nachträglich auf die Einigung/das Urteil beziehen.

    Aber stelle erstmal den betreffenden Teil des Mietvertrages hier ein. Dann läßt sich schnell erörtern, was sinnvoll wäre und was nicht.

    Gruss
    H H

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