Nr. 5 hat sich erledigt.
Nr. 13 ist insoweit ok. Wenn Sie den letzten Satz unter Nr.(4) beachten, kann nichts schief gehen.
Machen Sie einen Termin vorher und besprechen Sie die durchzuführenden arbeiten mit Ihrem Vermieter.
Beiträge von Kolinum
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1. Vereinbarungen über Zahlungen, welche das Mietverhältnis nicht direkt treffen, können Sie zwar vereinbaren, jedoch die Erfüllung ist zivilrechtlicher Natur. Deswegen finden Sie auch in den Links zur Mietminderung nichts.
Zu den Nebenkosten für Monat Oktober bitte die Vereinbarung hier einstellen. Ich kann mit dem Satz nichts anfangen.
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Jetzt wurde mir mit Briefdatum vom 29.12.2014 eine Betriebskostenabrechnung des alten Vermieters über den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 30.04.2013 zugestellt.
Eigentlich müsste doch aber der neue Eigentümer das Jahr 2013 komplett abrechnen?Im Prinzip: JA.
Wo ist nun aber die Abrechnung von1.5. - 31.12 des neuen Vermieters.
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Eine höfliche Frage zum Beenden des Mietvertrages zum 28.02.15 werde ich nicht unversucht lassen.Da tun Sie gut!
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So krass sehe ich das nicht, denn der Mieter hätte mglw. seine Wama ebenfalls im Keller mit Hausstrom betreiben können.
Ds sicher schon. Aber als Argument schwächelt es dennoch etwas.
"Hier muss schnellstens ein Zwischenzähler installiert werden, damit die Verursacher, und nur die, den Verbrauch zahlen müssen."
- Muss garnicht. Ich habe bspw. in dem von mir verwalteten MFH im Keller für jede Wama separate Wasseranschlüsse mit Zwischenzählern installieren lassen, und alle Stromzuführungen sind von mir mit eigenen Sicherungen an den Zählern der Mieter angeschlossen.
Geht so auch. Ich wollte nur nicht alle Optionen benennen. -
"Kündigung ist nur zu Semesterbeginn also auf den 1.10. eines jeden Jahres möglich."
Das wäre praktisch eine Zeitmietvertrag mit 1-jähriger Dauer. Wäre nur möglich, wenn ein beiderseitiges Kündigungsverzicht für diese Dauer ausgesprochen wäre, was hier aber nicht der Fall ist.§ 575 BGB Zeitmietvertrag
(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
1. ...............
2. ...............
3. ...............
und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.(2).....
(3).....
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.Aus meiner Sicht ein unbefristeter Mietvertrag!
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Nur diese Lösung kommt infrage.
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Wegen der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung haben wir uns mit den "neuen" Vermieter geeinigt, dass die Kaution mit der letzten Nebenkostenabrechnung (wäre am 31.12.14 fällig gewesen) zurückgegeben wird.
OK!
Bis 31.12.14 war keine Nebenkostenabrechnung im Briefkasten.
Das ist mir zu ungenau. Wann war sie den wirklich da und müssen Sie nachzahlen oder erhalten Sie Geld zurück.
Ich würde nun gern im Januar die komplette Kaution einfordern wollen. Der Vermieter will uns jetzt nur zahlen, was er übergeben bekommen hat. Ist es meine Aufgabe die Kaution vom alten Vermieter einzutreiben oder wäre der neue Vermieter in der Pflicht gewesen?
Dann fordern Sie die komplette Rückzahlung der Kaution und drohen notfalls den Rechtsweg zu beschreiten.
Der neue Eigentümer/Vermieter übernimmt beim Erwerb alle Pflichten und Rechte aus dem alten Mietvertrag.
Dazu gehört auch die ordentliche Abrechnung/Übertragung der Kaution.
Wenn ein Schaden vorliegt wird dieser auch übernommen und durch den neuen Vermieter letztendlich geregelt. -
Erwarten wir also geduldig die Einlassungen unseres geehrten Fragestellers ab.
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Meine ich doch!
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Berny: Blenden Sie doch die Beiträge von H Hamburg einfach aus. Sie wissen doch wie das geht.
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Für dieses Durcheinander verschwende ich keine Zeit.
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Das soll offensichtlich ein vereinbarter Kündigungsverzicht sein. Das ist zulässig, aber nur wenn dieser Verzicht für beide gilt.
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Ich sehe das eindeutig als Reparatur. Vergilbte Rauchmelder austauschen ist keine Wartung. Ein Batteriewechsel wäre das wohl eine.
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Wenn im Gebäude Wasserzähler für die private Entnahme installiert sind, gilt das auch für die Waschmaschine.
Da müssen Sie Widerspruch einlegen.Ich habe das gleiche Problem bei uns im Haus. Nur umgekehrt. Mein Gäste-WC wird auch ohne Zähler betrieben.
Allerdings habe ich keinen Grund zu monieren.:D -
Wenn Sie zu schlapp zum kämpfen für Ihr Recht sind, dann zahlen Sie halt.
Hinweise haben Sie hier genug erhalten, handeln müssen Sie selbst! -
Wie sieht es aber dann aus, wenn ich den Schimmel nicht ganz erwische(bin Handwerklich nicht so der allerbeste :)) und der Schimmel bricht wieder aus oder ich mach es schlimmer?Das wird nur dann passieren, wenn Sie in das Zimmer eine Dusche einbauen, täglich duschen und nicht lüften. Der Erfolg ist dann vorprogrammiert, ansonsten aber , siehe Berny!
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Sofern es sich tatsächlich um Installationskosten der Legionellenfilter (gesetzl. gefordert in Mieteinheiten mit 2+ Parteien) handelt, sind diese dann überhaupt umlegbar auf die Mieter?Nein, Investitionskosten trägt immer der Vermieter oder Eigentümer.
ZitatIch habe bei meiner Recherche oft etwas von "umlegbar, wenn wiederkehrend" etc. gelesen, aber solche Erstinstallationen wären ja nicht wiederkehrend, oder wie ist das einzuschätzen?
Richtig, nur die turnusmäßigen Überprüfungen können auf den Wohnungsnutzer umgelegt werden. -
Es wird lediglich während der Mietzeit Schönheitsreparaturen gefordert. Nichts mehr oder weniger.
Damit ist die Lage klar. Den Umfang kann hier nicht bestimmt werden. Man könnte meinen, das nach 20 Jahren doch schon einiges zu tun wäre.
Aber es geht wohl eher um die Kosten und diese können Sie nur mindern indem Sie einen guten etwas sachkundigen Bekannten damit beauftragen.
Zu Ihren Vermögensverhältnissen kann und werde ich mich nicht äußern. -
Auf Nachfrage hieß es, unser Verbrauch errechne sich aus der Differenz zwischen Hauptzähler und Verbrauch der anderen Wohnungen. Da jedoch die Rohre schlecht isoliert sind, sind hier sicher unterwegs einige Wärmeverluste zu verzeichnen, die natürlich für die anderen Mietwohnungen nicht erfasst werden.
So ein Unsinn. Wenn ein Wasserverlust zwischen beiden Zählen eintritt, zahlen Sie die gesamte Sch.....ZitatAußerdem gibt es im EG nur einen Stromzähler, so dass Allgemeinstrom, Betriebsstrom der Heizungsanlage etc. auch über unseren Stromzähler gehen.
Noch ein Unsinn.Wenn der Allgemeinstrom schon mal über Ihren Zähler lief, werden Sie nun nochmal zur Zahlung aufgefordert. Hier scheint einiges faul zu sein. Der jetzige Vermieter hat umgehend dafür Sorge zu tragen, das in alle Wohnungen die entsprechenden Heizkostenverteiler installiert werden. Ebenso Kalt-und Warmwasserzähler. Entweder wird der Wasserverbrauch in allen Wohnungen gemessen oder es muß nach m² abgerechnet werden.
Da hilft wohl kein Schreiben, sondern es muß ein Termin zur Abstellung der Mängel vereinbart werden.
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