Verbrauchserfassung Heizkosten nur über Hauptzähler zulässig?

  • Hallo zusammen,

    ich hätte ein paar Fragen zur Abrechnung der Heizkosten sowie des Allgemeinstroms.
    Unsere Situation ist wie folgt (Achtung, längere Erläuterung…):
    Wir wohnen in einem Vierparteien-Haus und haben zunächst im 1. OG gewohnt. In der EG-Wohnung wohnte der Vermieter. Die Abrechnung erfolgte über separate Zähler direkt in der Wohnung für Warm- und Kaltwasser sowie Heizung, 30% nach Fläche, 70% nach Verbrauch (lt. NK-Abrechnung), geheizt wird mit Öl.
    Jetzt ergab es sich sehr kurzfristig, dass der Vermieter auszog, und wir nun seine Wohnung übernommen haben. Nun haben wir erfahren, dass es für diese Wohnung gar keinen separaten Heizungszähler gibt. Wir haben nur den Hauptzähler am Heizkessel für das gesamte Haus und einen (?!) Wasserzähler für unsere Wohnung (ohne Differenzierung in Kalt- und Warmwasser). Auf Nachfrage hieß es, unser Verbrauch errechne sich aus der Differenz zwischen Hauptzähler und Verbrauch der anderen Wohnungen. Da jedoch die Rohre schlecht isoliert sind, sind hier sicher unterwegs einige Wärmeverluste zu verzeichnen, die natürlich für die anderen Mietwohnungen nicht erfasst werden.
    Außerdem gibt es im EG nur einen Stromzähler, so dass Allgemeinstrom, Betriebsstrom der Heizungsanlage etc. auch über unseren Stromzähler gehen.
    Jetzt unsere Fragen:
    1) Wie werden die Betriebskosten der Heizungsanlage sowie der Allgemeinstrom ohne separaten Zähler berechnet? In der letzten Abrechnung war z.B. ein Posten „Betriebsstrom Heizungsanlage“ von rund 400 Euro aufgeführt, der auf alle Parteien umgelegt wurde.
    2) Müssten wir hierfür nun nicht eine Ausgleichszahlung erhalten, da wir ja mit dem Strom direkt beim Energieversorger in Vorleistung treten?
    3) Gibt es eine Möglichkeit, die (geschätzten?) Wärmeverluste anteilig umzulegen?
    4) Dieses Abrechnungssystem mag funktioniert haben, solange der Vermieter selbst die EG-Wohnung bewohnte und er die restlichen Kosten selbst getragen hat (bzw. durch die BK-Pauschale von den Mietern erhalten hat), aber ist dies denn nun weiterhin rechtens, wenn die Wohnung vermietet ist?
    Wir unterstellen dem Vermieter keinesfalls böse Absicht, weil wie gesagt alles sehr kurzfristig war und er auch bei anderen Dingen sehr großzügig ist, sondern gehen eher davon aus, dass er sich hierüber einfach keine Gedanken gemacht hat. Deshalb wären wir für alle Antworten und Tipps für eine „gerechte“ Abrechnung dankbar!

    Viele Grüße

    amargosa

    Einmal editiert, zuletzt von amargosa (7. Januar 2015 um 15:52)


  • Auf Nachfrage hieß es, unser Verbrauch errechne sich aus der Differenz zwischen Hauptzähler und Verbrauch der anderen Wohnungen. Da jedoch die Rohre schlecht isoliert sind, sind hier sicher unterwegs einige Wärmeverluste zu verzeichnen, die natürlich für die anderen Mietwohnungen nicht erfasst werden.


    So ein Unsinn. Wenn ein Wasserverlust zwischen beiden Zählen eintritt, zahlen Sie die gesamte Sch.....

    Zitat

    Außerdem gibt es im EG nur einen Stromzähler, so dass Allgemeinstrom, Betriebsstrom der Heizungsanlage etc. auch über unseren Stromzähler gehen.


    Noch ein Unsinn.

    Wenn der Allgemeinstrom schon mal über Ihren Zähler lief, werden Sie nun nochmal zur Zahlung aufgefordert. Hier scheint einiges faul zu sein. Der jetzige Vermieter hat umgehend dafür Sorge zu tragen, das in alle Wohnungen die entsprechenden Heizkostenverteiler installiert werden. Ebenso Kalt-und Warmwasserzähler. Entweder wird der Wasserverbrauch in allen Wohnungen gemessen oder es muß nach m² abgerechnet werden.
    Da hilft wohl kein Schreiben, sondern es muß ein Termin zur Abstellung der Mängel vereinbart werden.

  • amargosa, wie mein Vorproster schon schrieb...

    Die Heizkosten muss der Hauseigentümer bzw. Vermieter zwingend nach der Heizkostenverordnung abrechnen.
    Eine Wasserverbrauchsermittlung auf dem Differenzprinzip wenn ein Zähler fehlt ist nicht statthaft.
    Der Allgemeinstromverbrauch das Hauses ist zwingend zu unterteilen zw. Allgemein- und Heizungsanlagenbetriebsstrom.

  • Hallo an alle!

    Vielen Dank für die Antworten!
    Dazu hätte ich noch ein paar Fragen:


    Die Heizkosten muss der Hauseigentümer bzw. Vermieter zwingend nach der Heizkostenverordnung abrechnen.


    Das heißt, separte Zähler sind zwingend vorgeschrieben?
    Das wäre natürlich für uns die allerbeste Lösung! Hab selbst die Verordnung auch schon gelesen, wurde daraus allerdings nicht ganz schlau bzw. kann die separate Erfassung nicht in alten Häusern umgangen werden, wenn das nachträgliche Anbringen separater Zähler mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre?


    Eine Wasserverbrauchsermittlung auf dem Differenzprinzip wenn ein Zähler fehlt ist nicht statthaft.


    Der Wasserverbrauch als solcher wird ja separat erfasst, nur eben nicht die Wassererwärmungskosten...


    Der Allgemeinstromverbrauch das Hauses ist zwingend zu unterteilen zw. Allgemein- und Heizungsanlagenbetriebsstrom.


    Hab nochmal in den alten BK-Abrechnungen nachgeschaut, tatsächlich war da nie ein Posten "Allgemeinstrom" aufgeführt. D.h. der Vermieter hat die Kosten für Treppenhaus-und Hofbeleuchtung etc. immer selbst getragen?
    Da es aber definitiv nur einen Stromzähler gibt, frage ich mich halt, wie die Kosten für den Betriebsstrom ermittelt wurden, denn diese wurden ja immer auf alle Parteien umgelegt...

    Eine Abrechnung nach qm ist auch nicht ohne, da ich von mindestens einer Familie weiß, dass sie die Heizung immer voll aufgedreht haben und dann bei tropischen Temperaturen und offenen Fenstern im T-Shirt dasitzen... auch haben wir einen Holzofen im Wohnbereich. Den nutzen wir zwar nicht ständig, aber bei einer Abrechnung nach qm wär es ein teurer Spaß, ihn überhaupt nochmal anzuwerfen...

    Bin weiterhin ratlos, will wie schon erwähnt dem Vermieter auch nicht ans Bein pissen, ihm allerdings ein paar konstruktive Vorschläge zu machen wär wohl dringend angezeigt...

    amargosa

  • Hallo an alle!

    Vielen Dank für die Antworten!
    Dazu hätte ich noch ein paar Fragen:


    Die Heizkosten muss der Hauseigentümer bzw. Vermieter zwingend nach der Heizkostenverordnung abrechnen.


    Das heißt, separte Zähler sind zwingend vorgeschrieben?
    Das wäre natürlich für uns die allerbeste Lösung! Hab selbst die Verordnung auch schon gelesen, wurde daraus allerdings nicht ganz schlau bzw. kann die separate Erfassung nicht in alten Häusern umgangen werden, wenn das nachträgliche Anbringen separater Zähler mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre?


    Eine Wasserverbrauchsermittlung auf dem Differenzprinzip wenn ein Zähler fehlt ist nicht statthaft.


    Der Wasserverbrauch als solcher wird ja separat erfasst, nur eben nicht die Wassererwärmungskosten...


    Der Allgemeinstromverbrauch das Hauses ist zwingend zu unterteilen zw. Allgemein- und Heizungsanlagenbetriebsstrom.


    Hab nochmal in den alten BK-Abrechnungen nachgeschaut, tatsächlich war da nie ein Posten "Allgemeinstrom" aufgeführt. D.h. der Vermieter hat die Kosten für Treppenhaus-und Hofbeleuchtung etc. immer selbst getragen?
    Da es aber definitiv nur einen Stromzähler gibt, frage ich mich halt, wie die Kosten für den Betriebsstrom ermittelt wurden, denn diese wurden ja immer auf alle Parteien umgelegt...

    Eine Abrechnung nach qm ist auch nicht ohne, da ich von mindestens einer Familie weiß, dass sie die Heizung immer voll aufgedreht haben und dann bei tropischen Temperaturen und offenen Fenstern im T-Shirt dasitzen... auch haben wir einen Holzofen im Wohnbereich. Den nutzen wir zwar nicht ständig, aber bei einer Abrechnung nach qm wär es ein teurer Spaß, ihn überhaupt nochmal anzuwerfen...

    Bin weiterhin ratlos, will wie schon erwähnt dem Vermieter auch nicht ans Bein pissen, ihm allerdings ein paar konstruktive Vorschläge zu machen wär wohl dringend angezeigt.

    amargosa

  • amargosa:

    "Das heißt, separte Zähler sind zwingend vorgeschrieben?"
    - Ja, dadurch wäre die separate Verbraucherfassung=Berechnung erst möglich.

    "kann die separate Erfassung nicht in alten Häusern umgangen werden, wenn das nachträgliche Anbringen separater Zähler mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre?"
    - Interessiert den Gesetzgeber bzgl. der Heizkostenberechnung nicht. Beim Wasserverbrauch darf, falls der Einbau von Zwischenzählern zu kostenaufwändig wäre, mietflächenanteilig abgerechnet werden.

    "Da es aber definitiv nur einen Stromzähler gibt, frage ich mich halt, wie die Kosten für den Betriebsstrom ermittelt wurden, denn diese wurden ja immer auf alle Parteien umgelegt..."
    - Dieses "Problem" habe ich in meinem MFH insofern "gelöst", als dass ich die Stromkosten hälftig aufteile in Allgemein- und Heizungsbetriebsstrom.

    "Eine Abrechnung nach qm ist auch nicht ohne, da ich von mindestens einer Familie weiß, dass sie die Heizung immer voll aufgedreht haben und dann bei tropischen Temperaturen und offenen Fenstern im T-Shirt dasitzen..."
    - Einer der Gründe für die Anwendung der HeizkostenVO.

    "Bin weiterhin ratlos, will wie schon erwähnt dem Vermieter auch nicht ans Bein pissen, ihm allerdings ein paar konstruktive Vorschläge zu machen wär wohl dringend angezeigt."
    - Dann mach' mal...:cool:

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