Nebenkostennachzahlung in der WG

  • ich habe Problemen mit der Nachzahlung in meinem Wohngemeinschaft.

    Ich wohne seit 01.05.2013 in einer dreier Wohngemeinschaft als Untermieterin. Wegen ein Auslandsaufenthalt zwischen 10.10.2013 - 01.04.2014 wurde mein Zimmer an eine Freundin zwischenvermietet, die das Zimmer nur für Notfall gehalten hat. Nach wörtliche Absprache, ob jemand sich im Zimmer dieser Zeitraum aufhält oder nicht, wurde die Miete und die Nebenkostenpauschal rechtlich bezahlt. Am Ende meines Aufenthaltes im Ausland zog ich wieder im leeren Zimmer ein und seitdem wohne ich weiterhin in dieser Wohngemeinschaft.

    In Dezember erhielten wir eine Nachzahlung für Strom ca. 180 Euro und für Heizung ca. 100 Euro für den Zeitraum 29.10.2013 bis 27.10.2014.

    Die Hauptmieterin forderte uns auf die gesamte Summe auf drei zu teilen. So kam mir in Frage, ob ich tatsächlich eine Nachzahlung ausgleichen soll, denn ich während mein Auslandsaufenthalt vollständige Pauschal für Nebenkosten bezahlt habe, doch keine Verbrauch verursacht wurde (nicht von mir und nicht von der Zwischenmieterin).? Falls ich etwas zahlen muss, sehe nicht ein die Nachzahlung für das ganzes Jahr zu zahlen. Nach eine Telefonate mit der Strom und Heizungsanbieter wurde mir bekannt gegeben, dass die meiste Heizkosten treten 72% in Zeitraum von Oktober bis April auf. Und ich solle den Strombetrag auf Monate aufteilen und die Summe meiner Anwesenheit zahlen (einen Zwischenablese von der Zähler gab es nicht).
    Ist diese Überlegung rechtlich richtig?
    Meine theoretische Annahme folgt, in dem ich die Nachzahlung auf Halbe teile und davon mein Drittel zahle.

    Die beide Mietern sind dabei nicht einverstanden und berufen sich darauf, dass sie zu zweit keine Sonderverbrauch verursacht hatten als wir zu dritt und es gebe kein Weg das zurückzuverfolgen. Ihre Meinung nach sind die Nachzahlungskosten entstanden als wir alle Drei in der Wohnung wohnten und dass sie keine extra Kosten dazugefügt hätten.
    Wie ist Ihren Sicht in dieser Sache?

    Ich wäre sehr glücklich und ausgeholfen mich von Experten beraten zu können!

  • Ich weiss, dass es keine einfache Thema ist, deswegen brauche ich ja ein erfahrener Person, der mich beraten kann. Was ist denn nicht verständlich? es geht um ein Nachrechnung in einer WG, das auf 3 Personen aufgeteilt werden soll. Einer von dieser WG hat sich 6 Monate lang nicht in der Wohnung aufgehalten. Soll der also trotzdem sein komplett Drittel für ganze Jahr nachzahlen oder nicht. (bei der Abwesenheit von 6 Monate wurde komplette Nebenkostenpauschal bezahlt! soll es noch ein Nachzahlung auch erfolgen?

  • flow.erin,

    hierbei handelt es sich nur anscheinend um Mietrecht.
    Dem Vermieter steht die Bezahlung der Heizkosten durch den/die Mieter zu. Bei mehrern Mietern haftet jeder gesamtschuldnerisch.
    Wie Ihr das unter Euch aufteilt, ist mietrechtlich egal, also Eure Angelegenheit. Um Eure Mathematikkenntnisse zu fordern, hier noch die Heizgradtabelle, wo die unterschiedlichen Temperaturen der einzelnen Monate berücksichtigt werden: Gradtagzahl ? Wikipedia Runterscrollen bis Anwendung.

  • Ich habe meine Angelegenheit im falschen Forum geschrieben, doch habe das Gefühl mein Problem zu klein für diese Webseite erklärt zu haben. Ich als Studierende bedanke Ihnen die Hilfbereitschaft!

  • Hallo flow.erin,

    das ist leider in diesem Forum so. Berny und Kolinum dominieren die Themen und entscheiden welche Fragen "blöd" sind und was Mietrecht ist. Du kannst noch von Glück sagen, dass du noch nicht beleidigt worden bist (Pass mal auf, was die jetzt mit mir machen).

    Zu deinem Thema. Auch wenn deine Verärgerung theoretisch nachvollziehbar ist, so gibt es keine Rechtsgrundlage, nach der du nicht dein volles Drittel bezahlen mußt.

    Deine Mitbewohner haben nicht Unrecht, wenn sie behaupten, dass sie keine Sonderkosten verursacht haben. Du kannst die beiden nicht auf Zusatzkosten in den Gemeinschaftseinrichtungen hängen lassen, nur weil du nocht da warst. Beide haben weder die Heizung, noch den Kühkschrank usw. mehr benutzt als vorher.

    Wenn du also einen Nachlass haben willst, dann nur in Absprache mit beiden Mitbewohnern.

    Bei der Heizung mußt du zusätzlich bedenken, dass hier ein Anteil (30-50%) nach qm abgerechnet wird. Somit hatte dein Zimmer auf jeden Fall einen Verbrauch.

    Zwischen der dritteligen Abrechnung und deiner (erst halbieren) besteht sowieso nur ein Unterschied von 50 Euro. Da würde ich keinen Streit vom Zaun brechen.

    Gruss
    H H

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