Rückzahlung Kaution

  • Guten Tag,

    ich hätte gern mal euren Rat bzw. Meinung zu folgenden Problem:

    Im Januar 2013 kam von unserem damaligen Vermieter die Mitteilung dass das Mehrfamilienhaus ab April 2013 verkauft wird. Das Haus wurde dann verkauft, der neue Vermieter hat sich vorgestellt, soweit so gut. im Juli 2013 haben wir den Mietvertrag gekündigt und sind im Oktober 2013 in eine neue Wohnung gezogen. Wegen der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung haben wir uns mit den "neuen" Vermieter geeinigt, dass die Kaution mit der letzten Nebenkostenabrechnung (wäre am 31.12.14 fällig gewesen) zurückgegeben wird. Bis 31.12.14 war keine Nebenkostenabrechnung im Briefkasten. Gehe ich jetzt richtig davon aus, dass eine eventuelle Nachzahlung entfällt, da jetzt ein Jahr vorbei ist? Nächstes Problem ist, dass der "neue" Vermieter lt. seiner Aussage nicht die Gesamte Kaution vom "alten" Vermieter übergeben bekommen hat. Ich würde nun gern im Januar die komplette Kaution einfordern wollen. Der Vermieter will uns jetzt nur zahlen, was er übergeben bekommen hat. Ist es meine Aufgabe die Kaution vom alten Vermieter einzutreiben oder wäre der neue Vermieter in der Pflicht gewesen?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Guten Tag,

    ich hätte gern mal euren Rat bzw. Meinung zu folgenden Problem:

    Im Januar 2013 kam von unserem damaligen Vermieter die Mitteilung dass das Mehrfamilienhaus ab April 2013 verkauft wird. Das Haus wurde dann verkauft, der neue Vermieter hat sich vorgestellt, soweit so gut. im Juli 2013 haben wir den Mietvertrag gekündigt und sind im Oktober 2013 in eine neue Wohnung gezogen. Wegen der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung haben wir uns mit den "neuen" Vermieter geeinigt, dass die Kaution mit der letzten Nebenkostenabrechnung (wäre am 31.12.14 fällig gewesen) zurückgegeben wird. Bis 31.12.14 war keine Nebenkostenabrechnung im Briefkasten. Gehe ich jetzt richtig davon aus, dass eine eventuelle Nachzahlung entfällt, da jetzt ein Jahr vorbei ist?

    Hallo,

    ja das ist richtig.


    Zitat

    Nächstes Problem ist, dass der "neue" Vermieter lt. seiner Aussage nicht die Gesamte Kaution vom "alten" Vermieter übergeben bekommen hat. Ich würde nun gern im Januar die komplette Kaution einfordern wollen. Der Vermieter will uns jetzt nur zahlen, was er übergeben bekommen hat. Ist es meine Aufgabe die Kaution vom alten Vermieter einzutreiben oder wäre der neue Vermieter in der Pflicht gewesen?

    Mit Kauf der Immobilie ist der Käufer in den bestehenden Mietvertrag eingetreten mit allen Rechten und Pflichten, das betrifft auch die Kaution, die hätte der neue Käufer in vollem Umfang von Verkäufer einfordern müssen.

    Somit, wenn dem nichts entgegensteht, was jetzt hier nicht erwähnt wurde, muss der neue Eigentümer die Kaution in vollem Umfang an den Mieter auszahlen.

    Der alte Vermieter hätte dem Mieter den Einbehalt eines Teiles der Kaution mitteilen müssen und der neue Vermieter hätte darauf hin vom Mieter diesen Betrag nachfordern müssen, somit wäre das Kuddelmuddel jetzt nicht entstanden.

    Es hätte auch der alte Vermieter die Kaution an den Mieter auszahlen können, sodass dieser dann die Kaution wieder an den neuen Vermieter hinterlegt.

    Warum einfach, wenn´s denn auch schwierig geht.

    Ist denn bekannt, warum der alte Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten hat, gibt es hierfür einen nachvollziehbaren Grund?

    Gruß

    BHShuber

  • Nächstes Problem ist, dass der "neue" Vermieter lt. seiner Aussage nicht die Gesamte Kaution vom "alten" Vermieter übergeben bekommen hat.


    ... sagt er...
    Halte Dich an Deinen (jetzigen) Mietvertragspartner. Sein Problem, wenn er beim Erwerb der Immobilie geschlafen hat.

  • Zitat

    Ist denn bekannt, warum der alte Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten hat, gibt es hierfür einen nachvollziehbaren Grund?

    Darüber kann ich nur spekulieren. Wir haben Ende 2012 einen Teil der Miete einbehalten, da der Vermieter div. Mängel nicht beheben wollte (sämtliche Schreiben und Fristen ignoriert). Es handelte sich um große Wasserflecken in denen sich bereits Schimmel gebildet hat. Kurz vor dem Verkauf der Immobilie wurde sogar noch die Miete erhöht, vielleicht um noch den Wert zu steigern :rolleyes:

  • Wegen der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung haben wir uns mit den "neuen" Vermieter geeinigt, dass die Kaution mit der letzten Nebenkostenabrechnung (wäre am 31.12.14 fällig gewesen) zurückgegeben wird.

    OK!

    Bis 31.12.14 war keine Nebenkostenabrechnung im Briefkasten.

    Das ist mir zu ungenau. Wann war sie den wirklich da und müssen Sie nachzahlen oder erhalten Sie Geld zurück.

    Ich würde nun gern im Januar die komplette Kaution einfordern wollen. Der Vermieter will uns jetzt nur zahlen, was er übergeben bekommen hat. Ist es meine Aufgabe die Kaution vom alten Vermieter einzutreiben oder wäre der neue Vermieter in der Pflicht gewesen?

    Dann fordern Sie die komplette Rückzahlung der Kaution und drohen notfalls den Rechtsweg zu beschreiten.

    Der neue Eigentümer/Vermieter übernimmt beim Erwerb alle Pflichten und Rechte aus dem alten Mietvertrag.
    Dazu gehört auch die ordentliche Abrechnung/Übertragung der Kaution.
    Wenn ein Schaden vorliegt wird dieser auch übernommen und durch den neuen Vermieter letztendlich geregelt.

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