Dann beraten lassen durch einen Anwalt, denn auf Langer Sicht bleibt dann nur eine Unterlassungsklage gegen diesen Lärm.
Was sind denn die folgen wenn der mieter sich dann immernoch nicht angemessen verhält?
Dann beraten lassen durch einen Anwalt, denn auf Langer Sicht bleibt dann nur eine Unterlassungsklage gegen diesen Lärm.
Was sind denn die folgen wenn der mieter sich dann immernoch nicht angemessen verhält?
Wie Köbes sagte, erster Ansprechpartner ist der Vermieter.
Da bin ich ja schon längst drüber hinaus, der vermieter ist entweder nicht gewillt etwas zu unternehmen oder nicht dazu in der lage
Die PKH wird auch nur gewährt, soweit die Klage nicht offensichtlich aussichtslos ist. Hier kommt das Problem, dass für ein Schmerzensgeld eben eine körperliche Beeinträchtigung vorliegen muss, die einen Krankheitswert erreicht. Das muss auch hinreichend bewiesen werden können.
Ich werde ja vorher mit meinem hausarzt rücksprache halten und nach seinem urteil eine entscheidung treffen, unabhängig davon will ich trotzdem das der nachbar sich endlich angemessen verhält, das bedeutet in einer zumutbaren Lautstärke
und wieso sollte die sinnlos sein?
wenn ich einen antrag beim Amtsgericht für prozesskostenbeihilfe stelle ist dann damit auch alles abgedeckt?
Die Finger davon lassen. Für Schmerzensgeld müssten tatsächliche gesundheitliche Schäden vorliegen, wie sie z.B. nach einem Unfall oder nach einer Schägerei messbar vorliegen. Bei nachbarlichen Ruhestörungen ist der Vermieter die erste Anlaufstation, der den Verursacher zurecht weisen muss.
die liegen auch vor, ein attest vom arzt besorge ich mir natürlich auch vorher noch
angenommen ich habe im haus wegen eines zu lauten nachbarns unter ruhestörung zu leiden und dadurch sogar gesundheitliche probleme und entschließe mich dazu gegen den verursacher zu klagen (auch wegen schmerzensgeld) wie stelle ich das am besten an und wie sollte ich dann versichert sein etc.?
Was haltet Ihr vom Mieterschutzbund in meiner Angelegenheit, wäre ein Beitritt sinnvoll oder kann ich mir das Geld besser sparen?
wie ist die schllisolierung in einem altbau geregelt? wer entscheidet und vor allem ab wann ist die schallisolierung nicht mehr ausreichend?
Mir wäre es neu das ein Hund klopfen kann. Er kann kratzen, bellen und sogar springen, aber Klopfen ist für ein Hund gar nicht möglich, hat ja keine Hand.
es reicht doch aus wenn der hund sich in irgendwas verbeisst und daran zerrt das es immer gegen die wand knallt, oder wenn er irgendwas rammelt das massiver ist als ein stofftier
es fängt meistens morgens um kurz nach 07Uhr an nach 22 Uhr ist es noch 1-2 mal zu hören im schnitt, meistens mitternacht
Vielen Dank für Deine Antwort,
das Hauptproblem ist jedoch nicht die Musik sondern A) das Klopfen welches er abstreitet dafür verantwortlich zu sein was sogar nicht einmal gelogen ist da es auch zu hören ist wenn er die Wohnung verlassen hat. Er hat allerdings einen Hund der meines Erachtens nach die einzig logische erklärung ist woher das Geräusch kommen kann, es ist definitiv aus seiner Wohnung da es die einzige Wohnung ist die über meiner liegt. Den Nachbar des Nebenhauses habe ich auch bereits mal damit konfrontiert und dieser hat mir versichert das er nicht dafür verantwortlich ist es aber selber auch hört. und B) ist es das Getrampel aus der Wohnung und wenn ich die Polizei deswegen anfordern komm ich mir schon etwas dumm vor wenn ich sage "mein Nachbar trampelt ständig durch seine Wohnung"
Achso, ja das ist verständlich das es sonst zu verwirrung kommen kann.
Meine Frage jedoch ist die, ob ich das Recht habe vom Vermieter zu verlangen das er sich um das Problem kümmert?
Ich habe im Grunde genommen haargenau das gleiche Problem bei meiner Wohnsituation, ich wohne bereits seit mehr als 15 Jahren im Haus und davon 10 Jahre in meiner jetzigen Wohnung im 2.OG die sich unter der einzigen Dachgeschosswohnung befindet und aus der ständig (seit 2 Jahren als der Mieter einzog) Getrampel, Türen knallen, Musik und exzessives Klopfen zu hören ist teilweise 7-8 mal täglich und auch nachts gelegentlich wodurch ich trotz das ich mittlerweile mit gehörschutz schlafe geweckt werde.
Das Gespräch mit dem Mieter hat rein garnichts ergeben weil er behauptet er wisse nicht was für ein Klopfen gemeint ist und er ja schliesslich durch die wohnung lauffen muss. Was ich natürlich auch einsehe jedoch kann man auch mit einem Teppich und dazu Läuffern schon was dagegen unternehmen weil in der Wohnung Parkett bzw Fliesen verlegt sind.
Ein Gespräch mit dem Vermieter hat bislang genauso wenig gebracht, er wollte sich zwar mit dem Mieter in Verbindung setzen aber aber es ist nichts anders als vorher.
Nun sagt mein Vermieter ihm seien die Hände gebunden und wir sollen das intern im Haus klären.
Meiner Meinung nach ist es aber die Pflicht des Vermieters sicher zu stellen das ich die Miete einer Wohnung bezahle in der ich nicht ständig belästigt werde.
Mittlerweile ist es so das nur noch 2 optionen übrig sind und zwar entweder der Mieter zieht aus oder ich, allerdings möchte ich garnicht ausziehen da die Lage der Wohnung sehr gut ist und ich auch mit den beiden Vormietern in der Dachgeschoßwohnung keinerlei Probleme hatte und ich mich bisher sehr wohlgefühlt habe hier.
Mit freundlichen Grüßen
Eine Mietminderung tritt Kraft Gesetz ein, der Vermieter muss dafür nicht im Verzug sein.
Grundsätzlich kann ein lauter Nachbarn unter gewissen Umständen zur Mietminderung führen. Man muss dafür aber die Beeinträchtigung nachweisen, am besten über ein Lärmprotokoll und dann ist es davon abhängig, wie oft, wie laut und zu welchen Zeiten das vorkommt.
Gruß
ich will im grunde garkeine mietminderung, ich will lediglich das der vermieter sich darum kümmert das der störenfried entweder ruhe gibt oder raus muss
Hallo zusammen,
ich habe folgende frage und zwar habe ich einen Mieter im haus der permanent laut ist, der vermiter weiss bescheid aber macht nichts dagegen, habe ich das recht vom vermieter zu verlangen das er das problem beseitigt und falls er dem nicht nach kommt die miete zu reduzieren?
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