ruhestörung und körperverletzung

  • angenommen ich habe im haus wegen eines zu lauten nachbarns unter ruhestörung zu leiden und dadurch sogar gesundheitliche probleme und entschließe mich dazu gegen den verursacher zu klagen (auch wegen schmerzensgeld) wie stelle ich das am besten an und wie sollte ich dann versichert sein etc.?

  • wie stelle ich das am besten an

    Die Finger davon lassen. Für Schmerzensgeld müssten tatsächliche gesundheitliche Schäden vorliegen, wie sie z.B. nach einem Unfall oder nach einer Schägerei messbar vorliegen. Bei nachbarlichen Ruhestörungen ist der Vermieter die erste Anlaufstation, der den Verursacher zurecht weisen muss.

  • Die Finger davon lassen. Für Schmerzensgeld müssten tatsächliche gesundheitliche Schäden vorliegen, wie sie z.B. nach einem Unfall oder nach einer Schägerei messbar vorliegen. Bei nachbarlichen Ruhestörungen ist der Vermieter die erste Anlaufstation, der den Verursacher zurecht weisen muss.

    die liegen auch vor, ein attest vom arzt besorge ich mir natürlich auch vorher noch

  • wie stelle ich das am besten an und wie sollte ich dann versichert sein etc.?

    Man geht zu einem Anwalt?

    Am besten hat man vorher eine Rechtsschutzversicherung, denn die jetzt abzuschließen wäre unsinnig, da meistens eine Wartezeit abgelaufen sein muss, bevor die Rechtsschutzversicherung die Sache übernimmt

  • Leute, bitte keine Vollzitate!

    Eine PKH kann gewährt werden ohne Rückzahlung oder aber eben als Darlehen, dass musst der Einzelfall entscheiden.

    Die PKH wird auch nur gewährt, soweit die Klage nicht offensichtlich aussichtslos ist. Hier kommt das Problem, dass für ein Schmerzensgeld eben eine körperliche Beeinträchtigung vorliegen muss, die einen Krankheitswert erreicht. Das muss auch hinreichend bewiesen werden können.

    Aber ob das vorliegt oder nicht, kann man nicht beurteilen.

  • Die PKH wird auch nur gewährt, soweit die Klage nicht offensichtlich aussichtslos ist. Hier kommt das Problem, dass für ein Schmerzensgeld eben eine körperliche Beeinträchtigung vorliegen muss, die einen Krankheitswert erreicht. Das muss auch hinreichend bewiesen werden können.

    Ich werde ja vorher mit meinem hausarzt rücksprache halten und nach seinem urteil eine entscheidung treffen, unabhängig davon will ich trotzdem das der nachbar sich endlich angemessen verhält, das bedeutet in einer zumutbaren Lautstärke

    Einmal editiert, zuletzt von darkshadow (25. Januar 2020 um 14:55) aus folgendem Grund: Zitat angepasst

  • unabhängig davon will ich trotzdem das der nachbar sich endlich angemessen verhält, das bedeutet in einer zumutbaren Lautstärke

    Wie Köbes sagte, erster Ansprechpartner ist der Vermieter.

  • Dann beraten lassen durch einen Anwalt, denn auf Langer Sicht bleibt dann nur eine Unterlassungsklage gegen diesen Lärm.

  • Was sind denn die folgen wenn der mieter sich dann immernoch nicht angemessen verhält?

    Dann den Mieter verklagen und auf dem Klageweg die Angemessenheit per Gerichtsurteil erzwingen. Vorausgesetzt dass das Gericht die Klage überhaupt annimmt. Da muss schon ein bissiger Anwalt dahinter stehen.

    Das wird dann aber teurer als ein Umzug kosten würde.

  • Was sind denn die folgen wenn der mieter sich dann immernoch nicht angemessen verhält?

    Die Folgen wären dann etwa ein Zwangsgeld was verhängt wird. Denn meistens wird in solchen Fällen eine strafbewehrte Unterlassungsverfügung erwirkt. Was ins leere laufen kann, soweit der andere Mieter mittellos ist.

  • der vermieter ist entweder nicht gewillt etwas zu unternehmen oder nicht dazu in der lage

    Das sollte nicht dein Problem sein. Wenn ein Mieter in einem Maße zu laut ist, das man nicht dulden muss, dann nennt man das Störung des Hausfriedens. Und das ist ein Grund für eine Mietminderung. Wenn es dem Vermieter dann ans Geld geht, wird er in der Regel doch tätig. Die Höhe der Minderung aber bitte unbedingt mit einem Anwalt absprechen.

    Und vergiss das mit dem Schmerzensgeld, das bekommst du nicht durch.

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