Hallo pika2000,
es sind leider zu wenig Information in Ihrer Darstellung vorhanden um eine direkte Antwort schreiben zu koennen.
Somit versuche ich es folgendermassen.
Eine Kuendigung ist vom Vermieter nur mit einen wichtigen Grund moeglich der auch in der Kuendigung angegeben sein muss.
Sollten aber die Anteile der Mietzahlung von Ihren "Ex" mehr als eine Monatmiete betragen, dann hat der Vermieter das Recht Sie fristlos zu kuendigen. Daher sollten Sie die Mietrueckstaende komplett und schnell an Ihren Vermieter zahlen. Dabei ist es unabhaengig ob Ihr "Ex" das zahlen muss oder nicht, denn Sie haben beide den Mietvertrag unterschrieben und haften gesamtschuldnerisch. Sie koennen daher auch nur gemeinsam den Mietvertrag kuendigen.
Da Sie einen Sohn haben, ist es vielleicht eine gute Idee sich mit dem Amt (Sozialamt) aufgrund dieser Situation in Verbindung zu setzen. Muetter mit Kinder wird in der Regel schnell geholfen, wenn es um den Verlust der Wohnung geht.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
D-D-I