Schönheitsreparaturen beim Auszug

  • Guten Tag zusammen,

    mein Sohn hat seine Wohnung gekündigt. Er hat genau 2 Jahre in der Mietwohnung gewohnt. Die Wohnung wurde teilrenoviert übergeben (Wände waren gestrichen, aber ziemlich amateurhaft).

    In den 2 Jahren hat er keine Schönheitsreparaturen durchgeführt. Die Wohnung ist in einem recht guten Zustand, die Wände sind nicht verschmutzt.

    In seinem Formular-Mietvertrag hat er folgende Klauseln bzgl. Schönheitsreparaturen stehen:

    "3. Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter getragen.
    Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so hat er spätestens bei Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin – je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung- erforderlichen Arbeiten auszuführen"

    Als weitere Vereinbarung hat der Vermieter handschriftlich hinzugefügt:

    „Die Wohnung ist nach Auszug renoviert zu übergeben.“

    Mein Frage: „Was muss mein Sohn beim Auszug denn jetzt übernehmen?“

    Muss er alle Wände neu streichen ?

    DANKE für die Antwort.

  • 3. Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter getragen.
    Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so hat er spätestens bei Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin – je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung- erforderlichen Arbeiten auszuführen

    Dies ist eine gültige Klausel, denn es muss nur dort renoviert werden, wo Abnutzungen und Schäden entstanden sind.

    Als weitere Vereinbarung hat der Vermieter handschriftlich hinzugefügt:

    Die Wohnung ist nach Auszug renoviert zu übergeben.

    Dieser Satz ist Nonsens und hebt die obige Klausel auf, weil hier nicht auf den tatsächlichen Renovierungsbedarf eingegangen wird.

    Mein Frage: „Was muss mein Sohn beim Auszug denn jetzt übernehmen?“

    Muss er alle Wände neu streichen ?

    Nö, nur die Wände, die objektiv betrachtet Renovierungsbedarf haben.

    Bei weiteren Fragen zum Thema Auszug & Co. empfehle ich dieses Lexikon:

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

  • Hallo flitzi2202,
    eine kleine Ergaenzung in Bezug auf ... Vermieter handschriftlicht.... Hierbei handelt es sich um eine individuelle Vereinbarung, das kann bedeuten das diese Vereinbarung staerker zu bewerten ist als Formular Klauseln. Siehe auch Paragraf 305b BGB.

    Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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