Hilfe - Nebenkostenabrechnung

  • Hallo!

    Ich habe jetzt die Nebenkostenabrechnung von der Wohnung bekommen, in der ich von 05/2009 bis 02/2010 gewohnt habe.
    Sie ist nicht nachvollziehbar und ich würde mich sehr, sehr freuen, wenn ihr mal drüberschauen könntet :)

    Folgende Fehler hab ich schon gefunden:
    (1) Bereits getätigte Vorauszahlungen wurden nicht mit einberechnet
    (2) Rein rechnerisch überhaupt nicht überprüfbar bzw. nachvollziehbar
    (3) Nutzerwechselgebühren sind keine umlagefähigen Betriebskosten (vgl. keine Nutzerwechselgebühr für Mieter)


    Bei der Abrechnung handelt es sich um das Abrechnungsjahr 2010. Für 2009 habe ich aber noch keine Abrechnung bekommen. Ist das überhaupt rechtmäßig so?
    Und ist es richtig, dass ich damit die gesamten Vorauszahlungen für 2009 zurückfordern kann? (vgl. Rückforderung der Nachzahlung bei Verwirkung)

    Habt ihr noch Tips, worauf ich sonst noch achten sollte?
    Vielen, vielen Dank schon im Voraus für eure Hilfe! :)

  • Hallo lifas,
    eine Beko Abrechnung ist in der Regel bis zum Ablauf des 12. Monat nach Ende des Abrechnungszeitraum ( auch hier 12 Monate ) abzurechnen. Paragraf 556 BGB. Danach kann Ihr Vermieter einen Anspruch in Bezug auf Nachzahlung nur geltend machen, wenn er die Verspaetung nicht zu vertreten hat. Sie haben aber die Moeglichkeit auf die Auszahlung von Guthaben aus der Beko Abrechnung "2009" sofern Sie Guthaben haben.

    Sie koennen nicht die gesamten Vorauszahlungen zurueck verlangen, weil Sie ja auch "Kosten" verursacht haben (Wasser, Abfall usw.) Nur Ihr Guthaben ( falls Vorhanden ) von "2009"

    Tipp: Siehe oben in Bezug auf Abrechnungsfrist und Anspruch des Vermieters. Wenn Sie eine nicht nachvollziehbare Abrechnung erhalten haben, koennen Sie den Vermieter schriftlich darauf aufmerksam machen und um eine nachvollziehbare anfordern.

    Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (9. Mai 2011 um 19:43)

  • Nun, nachvollziehbar ist die Abrechnung mit etwas Willen schon. Der Abrechnungszeitraum umfaßt die Zeit vom 01.01. - 31.12.2010 und Sie sind in diesem Zeitraum mit 59 Tagen beteiligt. Dies ist insoweit korrekt und deckt sich auch mit den ausgewiesenen Anteilen. Überprüfen können Sie die ausgewiesenen Kosten nur im Rahmen einer Belegeinsicht bei Ihrem Vermieter.

    Ob der bei den allgemeinen Betriebskosten gewählte Umlageschlüssel nach Wohneinheiten korrekt ist, richtet sich auch nach den Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag. Ist dort nichts vereinbart, wäre hier die Wohnfläche als Umlagemaßstab sinnvoller, da ich kaum davon ausgehe dass alle Wohnungen über eine identische Größe verfügen.

    Ob Ihnen die Nutzerwechselgebühr berechnet werden kann und darf, richtet sich in erster Linie danach, ob dieses im Mietvertrag vereinbart wurde. Ist dort keine entsprechende Vereinbarung getroffen, darf Ihnen Ihr Vermieter diese nicht berechnen.

    Einzig die nicht beücksichtigte Vorauszahlung bei der Berechnung der Nachzahlung kann ich derzeit als offensichtlichen Fehler erkennen.

  • Vielen Dank für die Antworten!!

    @D-D-I:
    Ich Mietvertrag ist ein Abrechnungszeitraum nicht erwähnt, so dass der Vermieter bis ende 2011 Zeit gehabt hätte, die Betriebskostenabrechnung von 2010 zu erstellen. Für 2009 ist diese aber schon mehr als überfällig.

    Ein Artikel auf diese Website besagt: "Der Mieter kann demnach die vollständige Erstattung der von ihm bereits geleisteten Vorauszahlungen fordern, wenn der Vermieter seiner Abrechnungspflicht nicht nachkommt. Insbesondere stellt der Bundesgerichtshof den Mieter auch davon frei, den Vermieter zunächst auf Erteilung einer Abrechnung zu verklagen." (vgl. Rückforderung von Vorauszahlungen)

    Was ist nun richtig? Vollständige Vorauszahlungen zurückverlangen oder nur ein Teil davon?

    Gruwo
    Im Mietvertrag steht das mit der Nutzerwechselgebühr tatsächlich drin...ist mir vorher nie aufgefallen.
    Muss denn aber eine Betriebskostenabrechnung nicht rechnerisch nachvollziehbar sein. Mit "direkt" als Verteilerschlüssel kann man ja nichts anfangen. Was ist z.B. mit dem Brennstoff. Ist es nicht zwingend notwendig, dass verbrauchte Menge und Kosten aufgelistet sind?

    Was grad noch aufgefallen ist: Die Abwasserkosten sind höher als die des Frischwassers? Kann das sein?

    Nochmals vielen Dank!

  • Für die 'direkt' zugeordneten Kosten sollte(n) Ihnen schon die Abrechnung(en) der Kalorimeta vom Vermieter zusammen mit der Betriebskostenabrechnung zur Verfügung gestellt werden. Denn nur aus diesen lassen sich die von Ihnen jetzt hinterfragten Daten entnehmen.

    Dass die Abwasserkosten höher als die Kosten für das Frischwasser sind, ist normal und wird häufig von Mietern verkannt.

    Wenn Ihr Vermieter das Jahr 2009 nicht abgerechnet hat, so haben sie selbstverständlich ein Anrecht auf diese Abrechnung. Ob dies allerdings bei der sich bereits aus den zwei Monaten für 2010 ergebenden Nachzahlung sinnvoll ist, mag dahin gestellt bleiben. Demgegenüber steht allerdings Ihr Vorteil, dass Ihr Vermieter im Falle einer Verwirkung der Abrechnung (und davon ist hier wohl auszugehen) keine Nachzahlung für 2009 von Ihnen fordern kann.

    Sofern der Vermieter die Erteilung der Abrechnung für 2009 verweigert, haben Sie das Recht, die von Ihnen geleisteten Vorauszahlungen komplett zurück zu fordern. Sie sollten sich allerdings im Klaren sein, dass Sie dafür Ihren Vermieter unter Umständen verklagen müssen.

  • Hallo lifas,
    Sie haben es mich zu Recht noch einmal darauf hingewiesen ( Danke! ). Da Sie ja nicht mehr in der Wohnung wohnen, haben Sie die Moeglichkeit Ihren Vermieter auf die Rueckzahlung saemtlicher Vorauszahlungen die Sie fuer das jeweilige Abrechnungsjahr geleistet haben, zu verklagen. Und das auch nur, wenn die Abrechnungsreife eingetreten ist.( Wenn Sie noch in der Wohnung wohnen wuerde, waere ein Zurueckbehaltungsrecht die kostenguenstigere Loesung! ) Bedenken Sie auch, dass bei einer eventuellen Klage Kosten entstehen und Sie auch noch vorschusspflichtig werden koennten.

    Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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