Vermieter betritt unerlaubt die Wohnung - was tun?

  • Hallo zusammen,

    heute ging meine Wohnungstür plötzlich auf. Der Vermieter (wohnt auch im Haus) ging wohl aufgrund meines fehlenden Autos davon aus, ich sei nicht daheim. Er wollte nachschauen, was ich genau auf dem Balkon baue.
    Er fühlte sich natürlich ertappt. Ich wieß ihn darauf hin, dass seine Handlung unzulässig sei. Er sagte: "Ja, stimmt. Normalerweise mache ich das auch nicht"

    Ich fühle mich etwas unwohl. Es ist eine absolute Ausnahme, dass ich heute zu Hause bin und ihn erwischt habe. Was kann ich tun?

  • Hallo ThePiet,
    zur Ergaenzung; Sie koennen nach den Ausstausch des Schloss und der Schluessel den Vermieter schriftlich mit Nachweis darueber informieren, wo im "Notfall" der Vermieter die Schluessel erhalten kann. Der Vermieter hat kein Recht darauf den Schluessel zu bekommen. Moechten Sie diese Mitteilung nicht machen, muessen Sie im Notfall damit rechnen das Ihre Tuer aufgebrochen wird um weiteren Schaden zu verhindern. Der Tuerschaden kann dann zu Ihren Lasten gehen. Wie geschrieben, nur im Notfall ( Auslaufendes Wasser, Brandgefahr usw.) Desweiteren haben Sie als Mieter eine Duldungspflicht, Paragraf 554 BGB.

    Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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