Hallo summer0504,
nach den Betrachten Ihrer Darstellung ist es sehr schwer festzustellen, was ueberhaupt Was ist.
Damit Sie ersteinmal die Moeglichkeiten haben zu erkennen um welche Betriebskosten ( 0,35 euro...) es sich in Ihrer Abrechnung handelt, koennten Sie folgendes machen.
> Nicht unbedingt voreilig die vom Vermieter geforderte Summe zahlen, da Sie die Moeglichkeit haben die Beko Abrechnung zu ueberpruefen. ( In der Regel bis zu vier Wochen Zeit )
> Sollten Sie doch "voreilig" zahlen wollen, dann am besten unter Vorbehalt.
> In der Regel muss die Beko Abrechnung so aufgestellt sein, das Sie diese ohne weiteres "Fachwissen" nachvollziehen koennen.
> Ist das nicht der Fall, dann am besten den Vermieter schriftlich darauf hinweisen, das die Beko Abrechnung erklaert wird.
> Desweiteren haben Sie die Moeglichkeit, jede einzelne Rechnung sich zeigen zu lassen. Entweder beim Vermieter direkt oder gegen Gebuehr, ca. 0,50 euro pro Kopie, die Kopien zuschicken zu lassen.
> Wenn Sie dann immer noch nicht die Abrechnung verstehen, dann koennen Sie einen Wiederspruch gegen die Beko Abrechnung schriftlich an den Vermieter ( mit Nachweis ) senden. Wichtig hierbei ist, das Sie bis zum Ablauf der vierten Wochen die Geldsumme bezahlen sollten, wo Sie verstehen koennen warum diese Kosten entstanden sind. Alle anderen Kosten die sie nicht verstehen erst dann zahlen wenn alles erklaert bzw. geregelt worden ist.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
D-D-I