Mündliche zusage

  • Hallo,

    Mein freund und ich wohnen in einer 30quadratmeter wohnung, sind jetzt auf der suche nach einer größeren, wir hatten mit dem vermieter schon mal drueber gesprochen das wenn wir eine wohnung gefunden haben, ob wir dann die kuendigungsfrist eingehalten werden muss, er meinte nein denn diese wohnung wäre schnell wieder vermietet. als wir gestern ein schreiben von ihm haben wollten für unsere neuen vermieter meinte er aufeinmal das er es zwar gesagt hätte aber nun nicht mehr gelten würde... Kann uns da jemand helfen ob die mündliche zusage eingehalten werden muss?

    MFG

    jessy:mad:

  • Hallo zicke66,
    im Mietrecht gilt der Paragraf 568 BGB. ( Form und Inhalt der Kuendigung ).
    Tipp: Anstatt einer Kuendigung kann auch ein Aufhebungsvertrag mit den Vermieter vereinbart werden. Dieser hat in der Regel eine kuerzere Zeit zur Beendigung des Mietvertrag als wie die gesetzlichen 3 Monate (fuer den Mieter).

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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