BK Schätzung jedes Jahr

  • Hallo,

    darf der Vermieter jedes Jahr eine Betriebskostenabrechnung (Heizung) schätzen für Gewerberäume obwohl die wissen das die Ablesungsuhr defekt ist?
    Wir haben jedesmal darauf hingewiesen bzw. auch angeschrieben das die Ablesung der Uhr defekt ist aber keine reaktion. Jedesmal habe ich widerspruch eingelegt aber da wird alles abgeplogt oder die schreiben das die sich kümmern. Das ganze geht schon seit 2006. Nun fordert die von 2006-2009 den offenen Betrag oder wenn ich 50% der Forderung bezahle werden mir die restlichen 50% erlassen, bei keiner Zahlung werden die das einen Anwalt übergeben und somit ist der Gesamtbetrag fällig zzgl. Kosten etc.

    Über jede Hilfe bin ich dankbar.

  • Hallo mariohal,
    in Bezug auf Ihre Darstellung kann ich Ihnen nur die Infos mitteilen das es sich bei ein Gewerbemietvertrag um ein Vertrag unter Kaufleuten handelt und nicht um ein Wohnmietvertrag nach dem Mietrecht. In wie weit die Heizkostenverordnung dort Ihre Berechtigung hat, dass kann ich Ihnen leider nicht mitteilen.

    Nur ein Tipp. Lassen Sie sich nicht bedrohen und machen Sie auch von Ihr Recht gebraucht und fragen Sie am besten einen Anwalt.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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