Hallo!
Ich lebe in einer WG, meine Mitbewohnerin und ich stehen beide im Mietvertrag. Seit ca. 3 Monaten lebt der Freund meiner Mitbewohnerin quasi mit in ihrem Zimmer- ich wurde aber nie gefragt, ob das ok ist. Meine Frage- muss ich das tollerieren? Wieviel Besuch ist erlaubt? Muss ich mein ok dafür geben? Kann ich eine Nebenkostenbeteiligung einfordern? Könnte ich der Person den Zugang zu der Wohnung verwehren?
Ich bin gerade etwas ratlos, weil es mir zu eng in der Wohnung wird, sich die Person weigert sich an den Aufgaben in einer WG zu beteiligen und ich einfach gerne wissen würde wie die Rechtslage ist.... Vielen Dank schonmal für Antworten!
Besuch?!
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antsche -
29. Mai 2011 um 17:29 -
Erledigt
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Rechts- und auch Linkslagen erörtert Ihnen gerne ein Rechtsanwalt.
In einem Forum erhalten Sie Tipps und Hinweise, wie z.B. diese:Mietverträge für Wohngemeinschaften
Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.
Aber ganz ehrlich, dies ist kein mietrechtliches Problem, wie unschwer zu erkennen ist.
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Zitat
Seit ca. 3 Monaten lebt der Freund meiner Mitbewohnerin quasi mit in ihrem Zimmer
... ist eventuell für den Vermieter interessant.
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moin!
halte ich für ermessensangelegenheit, auch falls es zum rechtsstreit kommt. menschenverstand müsste aber bei den beiden früher einsetzen. wenn ihr euch jetzt fetzt und nachfragt, ob ok oder nicht, habt ihr schon ein tiefes persönliches problem. besuch endet sicher, wenn es keinen anderen wohnsitz gibt. betr vermieter: solang die abrechnungen stimmt und der "gast" nicht zuwider ists dem eher egal. stress kann es geben, wenns zu einer untervermietung kommt -
Hallo antsche,
wie Sie darstellen haben Sie und Ihre Mitbewohnerin den Mietvertrag unterschrieben. Sie haben somit ein gemeinsames Mietverhaeltnis mit den Vermieter. Der Vermieter ist eigentlich die Person die all Ihre Fragen stellen muesste. Und wichtig dabei ist, das wenn der Besuch Ihrer Mitbewohnerin kein Besuch mehr ist. Dann sollte der Vermieter darueber informiert werden, sonst kann es sein, das Sie eine sog. nicht gemeldete bzw. genehmigte Untervermieterung durchfuehren. Und das Wohnverhaeltnis untereinander mit Ihrer Mitbewohnerin ist nicht unbedingt durch das Mietrecht zu loesen.Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
D-D-I
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