Hallo Leisure30,
gemaess Ihrer Darstellung ist nach meiner Erfahrung nicht schon alles selbstverstaendlich.
Folgende Moeglichkeiten koennen event. vorhanden sein.
> Ein Mietverhaeltnis kann nur mit ein Kuendigunsausschluss erfolgen, wenn dieser auf unbestimmte Zeit ( schriftlich ) abgeschlossen wurde.
> "... einige Sachen vor Mietbeginn hineinstellen... ". Dies koennte eventuell so ausgelegt werden, dass schon vor den schriftlichen Mietvertrag ein Mietverhaeltnis ( hier muendlich ) zustande gekommen ist. Da Sie ja den Zugang zu der Wohnung erhalten haben und durch das Abstellen Ihrer pers. Sachen auch die Wohnung in den Besitz genommen haben. Somit kann ein muendlicher oder auch stillschweigender Mietvertrag vor den schriftlichen zustande gekommen sein. Wenn dann ein neuer ( hier mit Kuendigungsausschluss ) Mietvertag abgeschlossen wird, dann sollte der bestehen ( wie oben beschrieben ) ersteinmal gekuendigt bzw. aufgehoben werden.
Anmerkung: Da ich keine Rechtsberatung machen darf, koennte es sich lohnen sich mit eine fachkundigen Rechtsanwalt darueber zu reden.
> Wenn Sie diese langen Bindung an den Mietvertrag nicht durchziehen moechten, dann besteht auch die Moeglichkeit einer fristlosen Kuendigung von Seiten des Vermieters. Damit dieser diese ausprechen darf, muessen Sie sich dementsprechend "verhalten". Beachten Sie aber hier event. Kosten die auf dann auf Sie zukommen koenten.
> Ihr Gedanke mit "Eigenbedarf" macht in der Regel nur bei eine befristeten Mietvertrag und nicht bei einen Kuendigungsauschluss Sinn.
Sollten Sie dennoch im Mietvertrag einen Wortlaut "wegen Eigenbedarf" stehen haben, dann nimmt Ihr Problem eine andere Richtung ein. Denn damit haetten Sie einen befristeten Mietvertrag. Und daran sind "hohe" Anforderung gesetzt um diesen Vertrag ueberhaupt rechtsmaessig zu gestalten.
> Sollten Sie Ihre Arbeit innerhalb des Kuendigungsauschluss verlieren, koennen Sie den Vermieter auf einen Aufhebungsvertrag ansprechen. Zum Beispiel mit folgende Darstellung: "Entweder Aufhebungsvertrag oder keine Miete, da es wegen Arbeitslosigkeit es nicht mehr moeglich die Miete zu bezahlen."
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
D-D-I