Mietminderung "undichtes" Dachfenster

  • Hallo,

    ich habe schon versucht mich im Netz zu erkundigen, bin aber irgndwie nicht ganz sicher ob das machbar ist.

    Ich bewohne seit Oktober 2011 eine kleine zwei Zimmer Küche Bad wohnung. Im Badezimmer und im Schlafzimmer sind Dachfenster verbaut. Bei der Wohnungsübergabe, die durch eine Veraltungsgesellschaft erfolgt (es ist ein etwas größeres Einfamilienhaus mit 3 Wohnungen. Der Vermieter wohnt neben an). Es war im September noch sehr warm, daher ist mir der Mangel nicht aufgefallen. Jedenfalls sagte die Dame und hat es auch notiert, das die Dachfenster ausgetauscht werden sollten.
    Im Badezimmer ist von innen eine milchige Folien geklebt worden, damit die nachbar nicht hinein gucken können. Der Rahmen ist aus Holz und die Farbe blättert ab und aufgrund der Feuchtigkeit wuilt das Holz ein wenig auf. Putzen kann man es von innen eher schlecht als recht, wegen der Folie die wohl der Vormieter angeklebt hat.

    Im Schlafzimmer ist es so, das es am Fenster recht gut zieht. Bei stärkerem Wind noch doller und es ist echt unangenehm. Mein Bett steht z.T unter dem Fenster, andere stellmöglichkeit leider kaum machbar. Zudem geht das fenster sehr sehr schwer zu, wenn es einmal auf ist.

    Direkt nach meinem einzug kam ein Dachdecker vorbei und hat Maße genommen und dem Vermieter ein angebot unterbreitet. Ich hab vermerken lassen, dass ich den Sichtschutz und vor allem eine Verdunklung im Schlafzimmer zu 100% selbst trage, wenn der Vermieter nicht zahlt.

    Dem Vermieter war das angebot wohl nicht gut genug und hat dann einen zweiten Dachdecker hergeschickt. Seit knapp vier Wochen ist aber Funktille.
    Es zieht wirklich dadurch und auch auch im Schlafzimmer mache ich mir wegen dem Holzrahmen. Feuchtigkeit schlägt sich dirt sehr gut nieder. Zudem hab ich noch das Problem, das ich im Schlafraum nicht zuende Streichen kann, da ich nicht weiß, wann und OB die Fenster überhaut ausgetauscht werden. Außerdem war dort ein Wasserschaden in einer Ecke, der aber nun beseitigt wurde als der Vormieter noch drin wohnte. Allerdings hängt die Tapete an der Stelle runter, was auch nicht schön ausschaut. Wo aber eigentlich ein Maler vorbei kommen sollte um das zu beheben. Zur Not würd ich das selbst machen. Kleister kostet nicht die welt.

    Ich habe gelesen, das eine Minderung von bis zu 10% möglich sein.
    Wie kann ich es zumindest der Verwaltungsgesellschaft diplomatisch mitteilen, sofern ich denn nach der Schilderdung die Miete mindern kann, sodass mir da keiner ans bein pinkeln kann?

    Für mich ist das mit dem Fenster echt kein Wohlfühlfaktor. Im Sommer wäre es mir sogar schion egal, da stört es nicht, aber im Winter?

    Ich hoffe ihr könnt mir tipps geben.

    Vielen Dank schon einmal iim voraus.

    Appleblossom

  • Hallo appleblossom,

    wer ist denn nun Dein Mietvertragspartner, der Eigentümer oder die Verwaltungsgesellschaft?
    Ich würde mit dem MV-Vertragspartner mal einen Ortstermin machen und um seine Meinung bitten.
    Du brauchst auch nicht so zimperlich zu sein, sondern Dir einmal den § 535 BGB ausdrucken und bereitlegen:

    BGB
    § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    (1) 1Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. 2Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. 3Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
    (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

  • Hallo,

    danke, das du so schnell geantwortet hast.

    Also die Miete muss ich an diese Gesellschaft zahlen und die überweist dann die Miete dem eigentlichen Vermieter.
    Die haben mir halt den Mietvertrag zugeschickt, die Wohnungsübergabe gemacht mit dem Protokoll. Ja, das wars. Kontakt als solches habe ich daher mit dem Vermieter null. Die sind so gesehen die Zwischenstelle und kümmern sich um alles, wenn etwas ist.

    Wie gesagt, der eigentliche Vermieter, also der Eigentümer des Hauses war selbst in der Wohnung und hat die Fenster gesehen und ihm hab ich auch noch mal mitgeteilt, das es durch das Fenster zieht.

    Das mit dem Termin gestaltet sich recht schwierig, zumindest von meiner Seite aus, da ich Studentin bin und z.T bis 20 Uhr in der Uni bin. Da ist dann keiner von der Wohnungsgesellschaft mehr im Büro. Aber es sollte sich sichherlich einrichten lassen.

    Ich werde dann morgen noch einmal dort anrufen, denen mein Anliegen schildern und auch mitteilen, das ich unter Umstände die Mieter mindern werde, sofern der Umstand oder eher Zustand nicht behoben wird, da es für mich persönlich echt ein Mangel ist, der für mich nicht tragbar und hinnehmbar ist. Schon gar nicht im Winter. Ich möchte doch bitte nur eine voll funktionstüchtige Wohnung haben und nicht dagegen anheizen müssen, was wieder auch höhere Kosten mit sich bringt, auch wenn es "nur" das Schlafzimmer ist und dort nicht ganz so viel/stark geheizt werden muss.

    Zumal weiß ich auch nicht, wie das ist, wenn es denn mal regnet. Seit Oktober ist hier zwar nix mehr nasses runter gekommen, aber das kann sich ja durchaus ändern. Zumal der Wasserschaden, welcher dort auch im Raum war, an der Außenwand ist und direkt neben dem Fenster war.

    Also, schon einmal vielen Dank im voraus für deine Antwort und dann mal weiter sehen wie es denn nun weiter geht.

    Edit: ich lese von einer Mietminderung zwischen 5 und 10%. Wieviel wäre in diesem Fall realistischer? Es ist ja nur ein Fenster was undicht ist. das andere ist, zumindest was die Dichtigkeit betrifft, anscheinend noch ok.

    Einmal editiert, zuletzt von appleblossom (23. November 2011 um 22:25)

  • Ein Posting welches mit "bin aber irgndwie nicht ganz sicher ob das machbar ist" beginnt ... sorry aber der Inhalt war mir fast schon klar.

    Mangel melden ... schriftlich ...

    Ziel sollte sein der Mangel wird behoben und nicht die Mietminderung.

    Diese kann sowieso erst greifen wenn nach ausreichender Fristsetzung der Mangel nicht behoben wird. Und gut für das Mietverhältnis ist es allemal nicht. Naja sind aber ja auch nicht alle so nette Vermieter wie ich.

    ahso und Kondenswasser innen ... Lüften !

    Zum Thema Handwerker und Termine, die sitzen alle da und warten darauf, dass sie morgen bei Ihnen die Dachfenster austauschen können... nein die sind meist auf Wochen und Monate ausgelastet, zumindest die guten die auch preiswert sind ... so aus Erfahrung ...

    Studentin und bis 20 Uhr an der Uni.. ja ne is klar .. ich hab auch studiert ... vielleicht dann einfach mal vor 12 aufstehen ... *fg*

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (2. Dezember 2011 um 17:43)

  • Hallo aplleblossom,
    leider ist aus Ihrer Darstellung nicht zu erkennen, ob Sie ein Uebergabeprotokoll erhalten haben wo die "Dame" von der Wohnungsverwaltung die Notiz gemacht hat. Und noch besser ist es, wenn dabei auch eine Klausel Bsp. Der Vermieter verpflichtet sich folgenden Arbeiten bis zum ( Datum ) den Schaden zu beheben, mit aufgenommen wurde. Denn nach Ablauf des Datum und erneuten schriftliche Hinweis an den Vermieter zur Behebung des Mangels bringt den Vermieter in Verzug und macht sich eventuell Schadensersatzpflichtig. ( Rechtsberatung ist zu empfehlen ).

    Ist diese Uebergabeprotokoll nicht wie oben vorhanden, dann kann es besser sein den Vermieter eine "Anzeigepflicht" zu melden. Das bedeutet, dass Sie schriftlich mit Nachweis den Vermieter auf den Mangel hinweisen und zur Maengelbeseitigung bitten. Erfolgt keine Reaktion, bestenfalls noch einmal schriftlich mit Nachweis darauf hinweisen. Und gegebenfalls mit den Hinweis auf Mietminderung bei nicht Beseitigung des Schadens.
    Ueber die Hoehe der Mietminderung kann ein fachkundiger Rechtsanwalt oder der Mietschutzbund bessere Auskunft erteilen.
    Tipp: Mietminderungen sind keine Selbstlaeufer und foerdern meistens ein unangenehmes Klima zwischen Vermieter und Mieter.
    Ansprechtpartner ist die Person die im Mietvertrag steht. Sollte die Wohnungsverwaltung der Ansprechpartner sein, muessen diese ein Vollmacht vom Vermieter haben.
    Noch groesseren "Druck" kann dadurch entstehen, das Sie den Vermieter und die Wohnungsgesellschaft wie oben beschrieben jeweils anschreiben.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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