Modernisierung - Instandsetzung und Fragen zum Garagentor

  • Auis Umweltschutzgründen (Emissionsgesetz) wurde unser uralter Kaminofeneinsatz letztes Jahr ausgetauscht.
    Der Vermieter eröffnete uns hierzu vor dem Austausch 3 Möglichkeiten, die wir Mieter hätten:
    1. Kaminofeneinsatz selber kaufen
    2. Ofen stillegen
    3. Er installiert einen neuen und erhöht die Miete

    Ich habe mich im Netz durchgelesen und es scheint so, als wenn diese Massnahme in den Bereich einer Instandsetzung gehört, denn der vorhandene Ofen kann nicht mehr genutzt werden und ein neuer stellt keine Modernisierung dar. Wie sieht es nun damit aus? Wer trägt die Kosten?

    Falls ich recht habe und es ist eine Instandsetzung, wäre Option 1 im Nachhinein sowieso unsinnig gewesen. Option 2: Wenn er ihn stillgelegt hätte, hätte es auch eine Mietminderung geben müssen, da jetzt gar kein Kaminofenbetrieb mehr möglich gewesen wäre (sieht er nicht so). Option 3: Ein Versuch ist es wert, oder? ;)

    Nachdem nun der Austausch erfogt ist, gedenkt unser Vermieter die Miete zu erhöhen, aufgrund seiner Annahme, es handelt sich um eine Modernisierung, die er auf die Jahresmiete umrechnen kann. Falsch, oder nicht?

    Danke schon mal für Eure Antworten

    2 Mal editiert, zuletzt von mieter20190423 (23. April 2019 um 10:40)

  • Wenn hier 1:1 ein Kaminofen ausgetauscht worden ist, handelt es sich um eine Instandsetzung und nicht um eine Modernisierung.

    Sollte es eine Modernisierung sein, hätte euch der Vermieter davon in Kenntnis setzen müssen, inwiefern durch den neuen Ofen Endenergie eingespart wird.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn hier 1:1 ein Kaminofen ausgetauscht worden ist, handelt es sich um eine Instandsetzung und nicht um eine Modernisierung.

    Sollte es eine Modernisierung sein, hätte euch der Vermieter davon in Kenntnis setzen müssen, inwiefern durch den neuen Ofen Endenergie eingespart wird.

    Danke, von Energieeinsparung war nie die Rede. Dazu ist auch nichts bekannt, ob jetzt Energie gespart wird. Es hiess immer, die alten müssen raus bzw. dürfen nicht mehr genutzt werden

    Einmal editiert, zuletzt von mieter20190423 (23. April 2019 um 10:49)

  • 1. Gehört die Steuer indiese Rechnung rein oder nicht?

    Ja, bei der Mieterhöhung ist immer die Bruttosumme anzusetzen.


    Sollte ich mich verhört haben, kann er auch 11% gesagt habern. Was ist richtig?

    Seit 01.01.2019 kann der Vermieter lediglich 8% der Modernisierungskosten umlegen. Siehe hierzu auch § 559 BGB

    Darf der Vermieter einfach auch noch ein Garagentor dazubestellen inkl. Arbeitsaufwand? Sind die Kosten dafür nicht Instandsetzungskosten?

    Kann er bestellen, aber vermutlich nicht umlegen. Er muss bei der Modernisierungsmaßnahme immer einen Instandhaltungskostenanteil abziehen. Das hat er hier wohl versäumt.

    Auch hier gab es eine Änderung der Gesetzeslage. Nach § 559c BGB kann der Vermieter im vereinfachten Verfahren pauschal 30% von den Gesamtkosten als Instandhaltungsanteil abziehen.

    2. Muss ich mit dieser "Modernisierung" einverstanden sein, kann ich diese nicht ablehnen? Hier im Haus ist niemand, der sie haben will. Nur der Vermieter will das.

    Dann hast Du lediglich ein Sonderkündigungsrecht. Gemäß § 555d BGB hast Du Modernisierungsmaßnahmen zu dulden.

    Er kann doch aber auch einfach die Modernisierungskosten in der Mieterhöhung im "korrigierten" neuen Schreiben weglassen und mir dann eine bis zu 20%-tige Mieterhöhung aufbrummen.

    Ja, kann er machen, wenn dies der Mietspiegel hergibt. Ich würde erst einmal die schriftliche Ankündigung des Vermieters abwarten und dann abwägen, wie man damit umgeht.

    Zu guter Letzt:

    Das vorhandene Garagentor ist zwar alt, aber tut seinen Dienst im gewohnten Handbetrieb bestens. Es gibt damit keinerlei Probleme und es rostet auch nirtgendwo sodass ein Austausch des Garagentores erforderlich wäre

    Ich bin beruflich auch im Bereich der Immobilientechnik tätig. Ich würde niemals einen neuen Motor in ein altes Tor bauen. Das ist wirtschaftlicher Nonsens.

    Was passiert, wenn das alte Tor dann doch in 1-2 Jahren kaputt geht und der Motor dann nicht mehr passt? Wenn man so ein Tor anfässt, dann auch richtig.

    Übernimmt ein Elektriker eine Gewährleistung, wenn die Technik an ein altes Tor montiert wird?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Herzlichen Dank, das hat sehr viel Licht ins Dunkel gebracht!!


    Btw, die Handwerker sind alles Leute, die sich mit dem Einbau von Garagentoren, aber auch mit den Motoren etc. befassen. Die benötigten Steckdosen macht ein Elektriker. Nur der darf das, diese Handwerker laut eigener Angabe nicht.

    Du sagst, der Vermieter muss bei einer Modernisierungsmassnahme auch immer einen Instandsetzungskostenanteil abziehen. Wie hoch? Ich lese weiter 30%. Muss er 30%? Wohl schon, denn mehr als er muss wäre unvorteilhaft für ihn, wenn ich das alles richtig verstanden habe. Ich verstehe aber nicht Deine Worte: er kann 30% pauschal abziehen. Was muss er denn?


    Der Mietspiegel, das ist auch so eine Sache. Wer will sagen(bestimmen, ob die Miete danach nicht längst schon zu hoch ist? Scheint mir so. Ich sehe hier im Altbau, der recht renovierungsbedürftig wäre, z. B. blinde und nur wenig dichtende Fenster (es zieht bei Wind heftigst) und Türen, alte Rippen-Heizkörper, die nicht immer wie gewünscht heizen (viel den Kaminofen nutzen müssen im letzten Winter), ein altes Bad und auch WC mit 60er-Jahre Fliesen und dementsprechenden Armaturen etc., kaputte Bodenfliesen einfach mit wenig strapazierfähigem Linoleuum überdeckt in Kü/Bad/WC), kaum Wärmeschutz, keinen Lärmschutz bezgl. der Toilette (ich höre exakt am Esstisch wer welches Geschäft über mir macht (auch nachts im Bett), und einige Punkte mehr, aber anhand des Mietspiegels liegt die Wohnung bereits im oberen Skalenende. Es heisst: Die Wohnung muss mit anderen gleichartigen vergleichbar sein, aber, wo findet man solche zum Vergleich? Vielleicht kenne ich mich damit zu wenig aus, momentan erscheint mir der Mietspiegel etwas witzlos zu sein. Ich frage mich, ob es hier nur komfortlose Altbauten gibt (mit elektr. Garagentor ;) oder ob selbst Neubauwohnungen komfortlos und billig sind? Irgendwas haut nicht hin.

    Klar, ich warte erst mal sein Schreiben am Jahresende ab.- Bitte verstehe, dass ich mir aber schon jetzt aufgrund seiner ganzen Aussagen schon Gedanken mache. Danke auch für die Hinweise zum Garagentor, voll akzeptiert.

    Nochmals danke, hast mir schon sehr weiter geholfen!

    2 Mal editiert, zuletzt von mieter20190423 (23. April 2019 um 12:06)

  • Was muss er denn?

    Da gibt es keinen Spielraum zu Gunsten des Vermieters. Laut dem benannten Paragrafen müssen das 30% sein. Natürlich kann er auch mehr abziehen. Das wäre ja dann zu eurem Vorteil.

    Zum Mietspiegel:

    Es gibt hier eindeutige Kriterien die eine Mietspanne festlegen. Ein Sanierungsbedarf (undichte Fenster, alte Heizkörper) ist für den Mietspiegel unerheblich.

    Hier geht es um Kriterien, wie Lage in der Stadt, Lage im Haus, ist das Bad gefliest (egal wann), gibt es einen Balkon.

    Wenn so ein Schreiben bei dir im Briefkasten liegt, dann würde ich sowieso einen Fachanwalt für Mietrecht zu Rate ziehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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