Es ist allgemein gesagt zulässig, mit dem Vermieter über die Höhe der Minderung zu verhandeln und so eine Einigung zu finden. Dagegen spricht nichts. Denn immerhin kann man dann sicher sein, dass der Vermieter gegen diese Minderung nicht vorgehen wird. Der Nachteil von dieser Einigung ist, dass es der Vermieter sicherlich nicht freiwillig sagt, falls im Einzelfall eine höhere Minderung möglich wäre. Da sagt dir nur ein Anwalt, denn jeder Fall ist individuell.
Aber die Entscheidung, wie du vorgehen möchtest, wirst du für dich selbst treffen müssen, da können wir nichts empfehlen. Ich habe dir aber gern die Vor- und Nachteile erklärt.