Geruchsbelästigung durch Zigarettenrauch - Miete direkt kürzen oder unter Vorbehalt weiter zahlen?

  • Hallo zusammen,

    folgendes Problem: Ich habe vor einigen Monaten festgestellt, dass in meiner Mietwohnung (Mehrparteienhaus) der Zigarettengeruch der Bewohner unter mir sowie Zugluft durch den Versorgungskasten bzw. den Bereich, wo der Versorgungsschacht an meiner Wohnung entlangläuft in meine Wohnung strömt. Der Versorgungsschacht ist also scheinbar nicht genug abgedichtet, evtl. liegen auch Brandschutzmängel vor. Eine von der Hausverwaltung beauftragte Firma hat bereits die Wand aufgebrochen, konnte aber das Problem nicht beheben, da der Versorgungsschacht nicht gefunden wurde. Aktuell sieht es so aus, als würde sich das Ganze noch ne lange Zeit hinziehen. Dauert jetzt insgesamt schon ca. 8 Monate seit meiner ersten Mangelanzeige.

    Nun meine Frage: Ich möchte eine Mietminderung durchführen. Hierfür habe ich ein Gerichtsurteil in einem ähnlichen Fall gefunden, bei dem 10% Mietminderung akzeptiert wurden. Ist es jetzt klüger, eine Mietminderungserklärung abzugeben oder lieber nur die Mietzahlung unter Vorbehalt ab nächstem Monat zu erklären? Eine Mietminderung kann bei unberechtigtem Grund zur fristlosen Kündigung führen, allerdings ist der Mangel meiner Meinung nach berechtigter Minderungsgrund. Rechtsschutz habe ich nicht.

    Danke im Voraus!

  • Hallo!

    Es werden im Forum keine Angaben zur Höhe der Mietminderung gemacht.

    Wenn die Mietminderung zu hoch ausfällt, gerät der Mieter in Zahlungsverzug,

    was die Kündigung bedeuten kann. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt

    für Mietrecht oder einen Mieterverein.

    Gruß



  • Ist es jetzt klüger, eine Mietminderungserklärung abzugeben oder lieber nur die Mietzahlung unter Vorbehalt ab nächstem Monat zu erklären?

    Es ist besser, nur die geminderte Miete zu zahlen (sofern eine Minderung berechtigt ist). Denn die Minderung hat ja nicht den Zweck, Geld zu sparen, sondern sie soll Druck auf den Vermieter auszuüben, dass er tätg wird. Mit einer Zahlung unter Vorbehalt erreicht man das nicht. Die Höhe der Minderung bitte mit einem Anwalt absprechen wie schon geschrieben wurde.

  • Danke euch! Ich habe folgendes Urteil gefunden, das eigentlich identisch mit meinem Fall ist:

    LG Berlin Az: 65 S 124/08 Urteil vom 07.10.2008 - Zigarettengeruch aus Nachbarwohnung – Mietmangel

    Da wurden 10% akzeptiert. Diese Höhe habe ich auch veranschlagt, da ich keinen Rechtsschutz habe. Ich bin jetzt nur am Überlegen, ob ich unter Vorbehalt zahle und um Rückmeldung bitte, ob die Minderung anerkannt wird, oder ob ich direkt mindere...

  • Hallo!

    Es scheint nicht verstanden zu werden und bedarf offensichtlich einer Wiederholung.

    Sie bekommen in diesem Forum keine Auskunft zur Höhe der Mietminderung.

    Wenn die Mietminderung zu hoch ausfällt, geraten Sie in Zahlungsverzug, was

    die Kündigung durch Ihren Vermieter bedeuten kann.

    Bitte suchen Sie einen Rechtsanwalt für Mietrecht auf, oder gehen zu einem

    Mieterverein.

    Gruß



  • Es ist allgemein gesagt zulässig, mit dem Vermieter über die Höhe der Minderung zu verhandeln und so eine Einigung zu finden. Dagegen spricht nichts. Denn immerhin kann man dann sicher sein, dass der Vermieter gegen diese Minderung nicht vorgehen wird. Der Nachteil von dieser Einigung ist, dass es der Vermieter sicherlich nicht freiwillig sagt, falls im Einzelfall eine höhere Minderung möglich wäre. Da sagt dir nur ein Anwalt, denn jeder Fall ist individuell.

    Aber die Entscheidung, wie du vorgehen möchtest, wirst du für dich selbst treffen müssen, da können wir nichts empfehlen. Ich habe dir aber gern die Vor- und Nachteile erklärt.

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