Müssen beide Hauptmieter der Untermietung eines Zimmers zustimmen

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem und wäre super dankbar, wenn mir da der ein oder andere von euch helfen könnte.

    Ich wohne derzeit in einer zweier WG. Wir sind beide als Hauptmieter eingetragen. Nun möchte ich zum Dezember ausziehen. Unsere Mindestmietzeit ist allerdings noch nicht um, weshalb ich nicht einfach so kündigen kann. Meine Mitbewohnerin möchte aber sowieso in der Wohnung bleiben. Ein Freund von ihr könnte auch zum Februar in mein Zimmer einziehen und so meinen Teil des Mietvertrages übernehmen. Unser Vermieter ist damit fein.

    Für die drei Monate von Dezember bis Februar würde ich nun allerdings gerne mein Zimmer Untervermieten. Damit ich nicht die drei Monate weiter miete bezahlen muss, wo ich ja schon längst ausgezogen bin.

    Meine Mitbewohnerin möchte das allerdings nicht, da es für sie natürlich bequemer wäre, wenn sie die Wohnung von Dezember bis Februar für sich ganz alleine hätte. Sie sagt, ohne ihre Zustimmung kann ich mein Zimmer nicht untervermieten und muss meinen Mietanteil bis Februar so weiter bezahlen.

    Vor dem Einzug in die WG hat Ihr Vater damals eine Art ,,Vertrag" zwischen uns aufgesetzt. Dort ist zum einen Festgehalten, wer wie viel Miete zahlt, zum anderen steht dort bezüglich einer Untermietung folgendes: "Weitere Untervermietung - eine Untervermietung durch den nicht zulässig."

    Meine erste Frage an euch ist: Meines Erachtens nach ist das kein vollständiger Satz und so auch nicht rechtskräftig, oder wie seht ihr das?

    Meine zweite Frage:

    Muss meine Mitbewohnerin der Untermietung meines Zimmers wirklich schriftlich zustimmen oder reicht es aus, wenn unser Vermieter zustimmt (tut er.) Ich würde ja nicht die ganze Wohnung untervermieten, sondern nur das von mir gemietete Zimmer für den Zeitraum von zwei bis drei Monaten. Und natürlich würde ich darauf achten, dass es eine liebe, angenehme Person ist, die auch zu meiner Mitbewohnerin passt.

    Ich hab schon einige Beiträge gelesen, wo gesagt wurde, man dürfte sein eigenes privates Zimmer ohne die Zustimmung der anderen Hauptmieter untervermieten, da meine Mitbewohnerin kein Recht an dem Zimmer hat. Dabei muss aber schriftlich ,,beweisbar" sein, dass es sich wirklich um mein Zimmer handelt, an dem sie kein Anspruch hat. Reicht dafür, die schriftlich festgehaltene aufgeteilte Mietzahlung aus oder wie kann man sowas beweisen?

    Ich wäre wirklich sehr dankbar für eure Antworten!

    Vielen Dank und lieben Gruß,

    Nina

  • Muss meine Mitbewohnerin der Untermietung meines Zimmers wirklich schriftlich zustimmen

    Sie muss nicht nur zustimmen, sondern sie muss auch den Vertrag gemeinam machen. Beide Hauptmieter sind eine Gemeinschaft, also dürfen sie auch nur gemeinsam untervermieten.

    Entweder schafft man es, eine Einigung zu finden, oder der gemeinsame Vertrag muss gekündigt werden. Und das wiederkum könnte einer der Hauptmieter auch gerichtlich erzwingen. Es müssten dann aber beide ausziehen. Ob das gewollt ist, wage ich nach der Schilderung des Sachverhalts zu bezweifeln.

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