Nachzahlung Nebenkosten nach Kündigung

  • Hi zusammen,

    -Wohnung ca. 55m2

    -Mieter schickt mir -nach meiner Kündigung- eine selbst erstellte Excel-Liste mit NK -welche nach Absprache beim Einzug bei den vorherigen Mietern locker als Betrag für 1 Person ausreichen würde- mit einer Nachzahlung von 1500€

    -An keinem Heizkörper ist ein Wärmezähler angebracht gewesen, es wird ein Wärmemengen-Zähler in der Excel-Liste angegeben, ist das rechtens?

    Wärmekosten mit anderem Mieter (4 Personen-Haushalt mit 80m2) verglichen und musste lachen.

    Ich habe angeblich 3,5x (8000kWh) so viel verbraucht wie dieser (knapp 2300kWh),

    Zudem war ich den ganzen Tag auf Arbeit, danach Gym, Heizung war daher auf Stufe 3, hatte in dieser Wohnung keine Spülmaschine, Waschmaschine / Trockner und zu 80% im Gym geduscht.

    Zusätzlich hatte ich im Winter ein elektr. Heizgerät neben der Heizung im Wohnzimmer stehen, da diese Heizung für den Raum nicht ausgereicht hat und ab 21 Uhr - 6:30 Uhr einfach komplett AUS war. Heizung war nur im Bad und Wohnzimmer an.

    Aufgeführt sind auch 100€ Strom für Treppenlicht, dieses Licht war allerdings die ganze Zeit defekt.

    Wurde zwar von Anfang an versprochen zu reparieren, aber dies war nur eine der vielen Absprachen / Versprechungen welche nicht eingehalten wurden.

    Wie beweise ich das diese NK-Nachzahlung nie im Leben richtig sein kann?!

    Danke euch! :)

  • Wie beweise ich das diese NK-Nachzahlung nie im Leben richtig sein kann?!

    Indem man die Abrechnung überprüft. Ja so einfach. Dann finden sich Fehler.

    Doch zuvor muss man schauen, ob die Abrechnung überhaupt formell korrekt ist. Ist das nicht gegeben, braucht man nicht weiter machen, denn dann ist die Abrechnung gegenstandslos. Zur formellen Korrektheit gehört, dass man rechnerisch nachvollziehen kann, wie der Vermieter auf die einzelnen Beträge kommt. Erst dann kann man sich die Beträge im Detail anschauen.

    Dann kann man auch noch die Zählerwerte vergleichen. Wenn der Vermieter einen Wärmemengenzähler aufführt, muss dieser ja auch irgend wo verbaut sein. Also kann man dort hin gehen, ablesen, und mit den Werten auf der Abrechnung vergleichen, ob das plausibel ist. So kommt man Stück für Stück der Sache näher.

  • Das wird sich alles sicherlich ewig ziehen und so viel Steine wie er mir gerade in den Weg legt bzw. legen will und nach Rückinfo von anderen Mietern, das der Vermieter schon oft mit Mietern vor Gericht stand etc. ... gar kein Bock.

    Aber Danke für die Antwort.

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