Beiträge von Fruggel

    Anbieten kann man das, darin besteht kein Problem.

    Aber helfen wird es in der Regel nichts, die Wohnung bevorzugt zu bekommen. Denn ein Vermieter ist nicht an einer einmaligen Zahlung interessiert, sondern dass man sich die Wohnung dauerhaft leisten kann. Wenn ein Jahr später dann keine Miete mehr kommt, ist niemandem geholfen. Außerdem schaut ein Vermieter oftmals auch, ob die Person zur Mietergemeinschaft passt oder ob irgend was erkennbar ist, was die Vermutung zulässt, dass es später mal zu Streitigkeiten kommen könnte. Man sollte also einen Vermieter besser auf andere Weise überzeugen.

    Sind die Ausgezogenen Mieter wirklich aus dem Vertrag ausgeschieden,bzw die neuen Mieter eingetreten ?

    Juristisch genau genommen, Nein.

    Denn ein Anwalt würde bei Prüfung der Unterlagen wahrscheinlich feststellen:

    Und dieser bestätigt dem Mitbewohner seine Teilkündigung des Hauptmietvertrages

    Ein gemeinsamer Vertrag ist nicht einzeln kündbar. Eine solche Kündigung ist unwirksam.

    Ein neuer Mieter tritt durch seine eigene Unterschrift und die des Vermieters in den Mietvertrag durch ihre ¨Teilkündigung¨, ohne Unterschriften der noch Wohnenden Mieter

    Der Eintritt eines neuen Hauptmieters in einen bestehenden Vertrag ist eine Vertragsänderung. Und diese bedarf der Zustimmung aller Vertragspartner. Bei der Kündigung könnte man noch versuchen zu argumentieren, dass es der Wille war, eine Vertragsänderung herbei zu führen, also eine Umdeutung. Aber das würde nur funktionieren, wenn alle Hauptmieter mit unterschreiben.

    sodass wir ab dem kommenden Monat den Teilmöblierungszuschlag vorerst nicht weiter zahlen

    Das ist keine gute Idee.

    Darauf befinden sich viele Einträge, von denen wir uns eigentlich sicher sind, dass sie da nicht drauf gehören

    Die Liste ist einfach nur eine Auflistung von Gegenständen, mehr nicht. Diese soll nicht überbewertet werden, denn die Liste hat keine direkte rechtliche Relevanz. Es entsteht dadurch kein Rechtsanspruch, weshalb man auch keine Belege fordern kann.

    Das Inventar wird über 10 Jahre abgeschrieben und wir zahlen 20 € pro Monat.

    Dass der Betrag als Abschreibung bezeichnet wird, ist kein Problem, denn das ist für euch als Mieter gar nicht von Bedeutung. Was aber von Bedeutung ist, ist, dass ein Möblierungszuschlag von 20 € vertraglich vereinbart ist. Der Vermieter hat das anhand der Liste aufgeführt, und das ist ihm positiv anzurechnen, da er so Transparenz zeigen möchte. Das hätte er aber gar nicht müssen. Denn es ist völlig legitim, einen Zuschlag für die Möbel zu verlangen. Und 20 € ist dabei keineswegs übertrieben. Er hätte den Betrag auch ohne Liste in den Vertrag schreiben können.

    Die Belege zu fordern ist nicht angebracht, denn es zählt letztlich der vertraglich vereinbarte Betrag, um das eben erklärte nochmal zusammen zu fassen.

    im Streit mit unseren Vermietern

    Dieses Beispiel mit dem Zuschlag zeigt, dass man vielleicht mal darüber nachdenken könnte, ob ihr eurerseits vielleicht falsche Erwartungen habt. Das meine ich jetzt völlig ohne Bewertung, nur als Anmerkung, denn ich weiß ja nicht, um was die Streitigkeiten genau gehen. Also bitte nicht übel nehmen.

    nicht ordnungsgemäß angelegte Kaution

    Dazu hat euch der Anwalt sicherlich erklärt, was man machen kann.

    dass unsere Nachmieter nicht den selben Kram durchmachen müssen

    Bei einer Besichtigung der Wohnung von einem Interessenten darf man über die Gegebenheiten berichten, das allerdings völlig sachlich ohne über jemanden schlecht zu reden und keine üble Nachrede zu begehen.

    Wenn ein Nießbrauchrecht besteht, ändert das nichts. Denn in diesem Fall sind die Eltern ja berechtigt, die Mieteinnahmen zu bekommen. Andernfalls ist das Mietverhältnis auf den Sohn über gegangen und dieser müsste den Aufhebungsvertrag respektive die Kündigung machen. Dieser Punkt sollte also nochmal hinterfragt werden.

    Wie wäre es wen ich kündige und mir eine andere Wohnung suche muss ich dan immernoch eine Mieterhöhung zahlen?

    Ja, die Mieterhöhung gilt trotzdem. Aber vielleicht lässt sich die neue Vermieterin darauf ein, auf die Erhöhung zu verzichten, wenn du kündigst, weil sie ja dann vom neuen Mieter direkt entsprechend mehr verlangen kann. Ein Versuch ist es wert. Offen reden hilft manchmal.

    warum lehnt den das jobcenter die durch ein Unfall zur Zeit meine Miete bezahlen das ab?

    Das müsste man anhand des Bescheids anschauen, was da als Grund steht. Schreibe hierzu bitte in unserem Hartziv/Bürgergeld Forum und lade dort den Bescheid anonymisiert hoch.

    Dann hast du das falsch verstanden, was du gelesen hast. Bei einem Vermieterwechsel läuft das Mietverhältnis ganz normal weiter, als wenn es keinen Vermieterwechsel gegeben hätte. Einem neuen Vermieter steht also genau das selbe zu wie dem alten, somit auch eine Mieterhöhung.

    Du ärgrst dich über die Mieterhöhung. Aber du könntest auch das Positive sehen, dass du bisher Glück hattest, dass die vorherige Vermieterin die Mieterhöhung nie geltend gemacht hat. Wenn Sie das getan hätte, würdest du schon seit Jahren einiges mehr bezahlen. Das ist eine riesige Summe, die du dadurch gespart hast, wenn man das mal hochrechnen würde.

    seit 31.12.2022 die neue Vermieterrin ist,ihr das doch garnicht zusteht

    Warum nicht? Ab wann sollte es ihr denn deiner Ansicht nach zustehen wenn nicht ab dem Zeitpunkt wo sie Eigentümerin ist?

    Gilt nicht das letzte basis Jahr 2015 und am 22 Febuar sogar 2020?

    Die Basis spielt keine Rolle, wenn man korrekt mit der prozentualen Veränderung rechnet, also die von mir genannten 41,9%. Da kommt dann immer das richtige raus.

    das indexmieterhöhung nicht rückwirkend erhoben und gefordert werden dürfen stimmt das?

    Ja richtig. Das macht die Vermieterin ja auch nicht, sie will die Miete ab 1.4. (Schreibfehler in ihrem letzten Satz im Brief), und das ist in der Zukunft.

    Und nach 3 Jahren verfällt es wen man es nicht schriftlich fordert.

    Sagt wer?

    Eines vorweg, vom Anwalt ist das Schreiben wohl er nicht, denn der würde das anders schreiben. Und der Anwalt wüsste auch, dass eine Indexmieterhöhung gar keiner Zustimmung des Mieters bedarf, sondern aufgrund des Schreibens schon gültig ist.

    Zuerst würde ich die Vereinbarung im Vertrag prüfen lassen, im Zweifel von einem Anwalt. Denn möglicherweise enthält diese etwas, was die Vereinbarung unwirksam macht.

    Die Erhöhung über so viele Jahre ist leider zulässig, auch wenn das eine größere Erhöhung bedeutet.

    Der Index in 2004 war 85 und in 2022 120,6, was eine Steigerung von 41,9% macht. Also fast richtig, was die Vermieterin gerechnet hat. Allerdings hätte sie die Indexwerte angeben müssen. Das hilft dir aber nicht viel, weil sie dann eben eine neue Erhöhung schicken würde. Lediglich Zeit verschafft es einem, in der die bisherige Miete weiterhin gilt, wenn das Erhöhungsschreiben formal ungültig sein sollte.

    Nur innerhalb der Frist von 12 Monaten, die der Vermieter zur Erstellung der Abrechnung hat, kann er sich "retten". Danach ist das vorbei.

    D.h. ich weise die Hausverwaltung darauf hin

    Man muss gar nicht hinweisen. Die Hausverwaltung kann sich selbst juristisch beraten lassen, das muss ein Mieter nicht übernehmen. Man muss in seinem Widerspruch gegen die Abrechnung nur begründen, warum man widerspricht, und dafür würde es in dem Beispiel genügen zu schreiben, dass der ermittelte Verbrauchswert fehlerhaft und unplausibel ist.

    Begründung dass der Eigenbedarf nicht rechtens ist da geeignetere Wohnungen für den Sohn vorhanden sind

    Damit kann man nicht widersprechen, das gilt nicht. Darum ging es in dem von dir genannten Urteil auch nicht. Letztlich kommt es auf die genauere Begründung in der Kündigung an.

    Wenn der Vermieter allerdings noch andere Wohnungen hat, die frei sind oder während der Kündigung frei werden, müsste er euch diese im Tausch anbieten. Unterlässt er das, kann die Kündigung nachträglich rechtsmissbräuchlich sein.

    und danach nicht auch noch auf evtl. Klagekosten sitzen zu bleiben.

    Wenn man zum Ende der Kündigungfrist oder nach dem Datum im Aufhebungsvertrag noch nicht aus der Wohnung raus ist, dann ist die Klageerhebung berechtigt. Das bedeutet, du hättest die Kosten zu tragen, auch wenn du während dem Verfahren raus bist und die Sache somit erledigt wäre.

    Mich würde an deiner Stelle stutzig machen, warum der Vermieter überhaupt einen Aufhebungsvertrag anbietet. Denn das macht man oftmals nur dann, wenn man Zweifel hat, ob die Kündigung bei einem Gericht durch gehen würde. Aber da du ohnehin ausziehen möchtest, kommt es darauf nicht mehr an.

    Was bedeutet vor allem der Satz mit "Verzicht auf §545 BGB"?

    Nach dem Paragraph würde sich das Mietverhältnis fortsetzen, wenn man einfach in der Wohnung bleibt. Das ist mit dem Satz ausgeschlossen.

    Was sind "normale" Regelungen in einem Mitaufhebungsvertrag?

    Es gibt keine "normalen" Regelungen. In einem Aufhebungsvertrag kann man alles mögliche regeln, wozu man sich eben einig geworden ist.

    Welche Regelungen sollten, vor allem aus Mietersicht hier noch aufgenommen werden oder sind üblich?

    Da muss jeder für sich entscheiden, was man verlangen will, um mit dem Vertrag einverstanden zu sein. Oftmals wird noch Geld für die Umzugskosten vereinbart.

    Wenn wir dann Widerspruch gegen die Kündigung einlegen

    Kommt drauf an mit welcher Begründung.

    Kann ich diese Kosten durch Auszug verhindern?

    Diese Frage erübrigt sich, denn wenn man zum Ende der Kündigungsfrist auszieht, hat der Vermieter ja keinen Grund für die Räumungsklage mehr.

    Das kommt jetzt darauf an, mit welchen anderen Räumen genau verglichen wurde. Gemäß

    § 9a Abs.1 HeizKV - Kostenverteilung in Sonderfällen darf nicht mit irgend welchen anderen

    Räumen verglichen werden, sondern mit anderen vergleichbaren Räumen, sprich mit den Badezimmern in den anderen Wohnungen.


    Ein Vermieter muss in der Abrechnung angeben, mit welchem Maßstab er die Schätzung durchgeführt hat. Einfach nur "Schätzung nach §..." dazu schreiben reicht nicht. Wenn das fehlt, ist die Schätzung unwirksam und dieser Wert kann aus der Abrechnung raus gestrichen werden.

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