Hallo
Habe da noch eine Frage, Dürfen kosten wie Wärmemengenzähler und Wasserzähler Liesing Geräte, die Leihgebühr als Nebenkosten umgelegt werden??
Die frage hat sich mir gestellt, als ich gehört habe das Rauchmelder die geliest sind, die Leihgebühr nicht umlagefähig sind, sondern nur die wartungskosten.
Dasselbe müsste doch auch für Wärmemengenzähler und Wasserzähler gültig sein???
Gruß