Eigenbedarfskündigung - Grundbuch und Frage

  • Guten Abend,

    ich habe ein Problem...


    Wir haben als Familie ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten.
    Das Mehrfamilienhaus hat ein Grundbuch und ist nicht nach WEG geteilt.
    Im Grundbuch, ist meine Mutter, mein Bruder und ich als Eigentümer eingetragen.
    In einer der Wohnung leben meine Eltern und die anderen 5 Wohnungen sind seit ca. 7 Jahren vermietet.
    Jetzt ist es so, dass mein Vater pflegebedürftig ist. Meine Mutter ist mit der Pflege meines Vaters überfordert.
    Wir haben nun als Familie beschlossen, dass mein Bruder (Eigentümer Grundbuch), eine der 5 vermieteten Wohnungen beziehen soll.

    Jetzt zu meiner Frage:
    Muss das Haus nach WEG geteilt sein, damit mein Bruder eine Eigenbedarfskündigung anmelden kann oder reicht es aus, dass er als Eigentümer im Grundbuch steht. Wie gesagt, wir sind 3 Eigentümer in einem Grundbuch.

    Ich wäre sehr darüber erfreut, wenn die Community uns helfen könnte.

    Besten Dank im Voraus.

    LG
    Joe

  • Muss das Haus nach WEG geteilt sein, damit mein Bruder eine Eigenbedarfskündigung anmelden kann

    Nein, das ist nicht erforderlich. Man muss noch nicht mal unbedingt im Grundbuch stehen, denn nach dem Gesetz muss der Vermieter (oder einer der Vermieter) Eigenbedarf haben, und vermieten kann man auch ohne Eigentümer zu sein.

  • Ja, aber eventuell nicht allein. Eine Kündigung muss immer von allen unterschrieben werden, außer einer hat die Vollmacht von den anderen. Es kommt drauf an, wer als Vermieter im Vertrag steht.

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