Hallo
Ich habe mal eine frage an euch, darf der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlung erhöhen obwohl guthaben in der Nebenkostenabrechnung war??
Er hat es begründet mit, es wird ja alles teurer somit soll ich mehr Nebenkosten zahlen und nach BGB §560 und §556, sei er dazu berechtigt.
ist das zulässig??
Gruß