Betriebskostenvorauszahlung Erhöhung trotz guthaben in der Nebenkostenabrechnung.

  • Hallo

    Ich habe mal eine frage an euch, darf der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlung erhöhen obwohl guthaben in der Nebenkostenabrechnung war??

    Er hat es begründet mit, es wird ja alles teurer somit soll ich mehr Nebenkosten zahlen und nach BGB §560 und §556, sei er dazu berechtigt.

    ist das zulässig??

    Gruß

  • Hallo

    Ermstal vielen Dank.


    Sowas habe ich mir auch gedacht, vor allem die Nebenkosten erhöhen obwohl ich guthaben hatte, dass ich doch auch unzulässig ?? oder habe ich ein Denkfehler?


    Da fehlt ja überhaupt jegliche Grundlage um überhaupt die Nebenkosten zu erhöhen.

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