Sprechen wir über eine Wohnung oder über Gewerberäume?
Und was sagt der Vermieter wenn man ihm antwortet und fragt, warum er mit der Verlängerung nicht einverstanden ist?
Sprechen wir über eine Wohnung oder über Gewerberäume?
Und was sagt der Vermieter wenn man ihm antwortet und fragt, warum er mit der Verlängerung nicht einverstanden ist?
Man sollte dem Vermieter zunächst einfach mal freundlich und unverfänglich die Frage stellen, warum die Abrechnung nicht nach Verbrauch erfolgt bzw. warum es offenbar keine Messgeräte gibt. Diese Information wäre wertvoll. Denn eventuell liegt eine Ausnahme gemäß §11 der HeizKV vor, nach der die Heizkostenverordnung gar keine Anwendung finden muss. Das kommt bei Neubauten schon mal vor.
Es scheint so, dass gar keine Verbrauchszähler existieren in dem Gebäude. Denn es wäre sonst auch eine Aufstellung der Werte dabei. Auch wird die Aufteilung des Warmwassers nach der Wohnfläche geschätzt.
Was aber die Kosten in die Höhe treibt, sind die Wartungskosten. Die sind in der Höhe nicht plausibel. Da ist ganz sicher eine Reparatur dabei, die aber nicht umlagefähig ist.
Der erste Schritt ist, zum Vermieter zu gehen und sich die Rechnungen zeigen lassen. Davon darf man auch Fotos machen, um sie jemand Fachkundigen zeigen zu können.
Finger weg von ChatGPT bei solchen Fragen. Eine Abrechnung ist viel zu komplex als dass man sie nur annährend vollständig prüfen kann.
Es ist nicht erforderlich, dass der Kündigungsverzicht gegenseitig ist. Als Vermieter darf man sich einseitig benachteiligen. Nur als Mieter darf man nicht benachteiligt sein. Das könnte man also verhandeln. Erzwingen kann man nur die Beseitigung von Mängeln, welche die Nutzbarkeit der Wohnung einschränken. Alles andere (optische Dinge) ist freiwillig und Verhandlungssache.
Hier sollte man mehr Druck auf den Vermieter machen. Denn dieser ist in der Pflicht, die Arbeit des Technikers zu ermöglichen, da der Vermieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung erhalten muss gemäß §535 BGB.
Mein Anwalt meinte ich soll die Vermieterin rein lassen, um das Problem zu beheben.
Ich verstehe nicht, warum man sich nicht auf einen Anwalt verlässt. Er als Fachmann sollte es besser wissen. Natürlich hat ein Vermieter das Recht, sich selbst von einem Problem zu überzeugen.
Sie suchte in der Vergangenheit oft Gründe um Kontroll Besuche durchzuführen.
Wenn man merkt, dass sie anfängt, sich allgemein in der Wohnung umzuschauen, also auch in Bereiche, die gar nichts mit dem Heizungsproblem zu tun haben, kann man den Besuch abbrechen und sie bitten, die Wohnung zu verlassen, wenn nötig mit Nachdruck.
das wird ihn alles nicht interessieren, denn das habe ich ja zuvor schon alles an den Vermieter geschrieben gehabt, seit ca. 1,5/2 Jahren läuft das schon
Irgend wann ist dann auch mal der Punkt erreicht, wo man nicht mehr scheiben muss, weil alles gesagt ist.Denn entweder weiß der Vermieter, dass er im Unrecht ist und macht nur einen auf Einschüchterung. Oder er ist unwissend, dann muss er eben mal die Konseqenz bekommen und bei einem Gerichtsverfahren zu verlieren. Man muss einen Vermieter nicht beraten, indem man zu viel schreibt, sondern er kann sich von einem Anwalt beraten lassen.
offenbar vor Gericht enden wird und dann braucht man einen guten Anwalt
Vielleicht. Vielleicht blufft der Vermieter aber auch nur und es passiert gar nichts. Zumindest vorbereitet sollte man sein, indem man sich sicher ist, was der korrekte Betrag ist, auf den man die Vorauszahlung senken kann. Dann kann auch nichts passieren und der Vermieter muss obendrein den Anwalt des Mieters mit zahlen.
dass der VM sich überhaupt gar nicht auf eine Senkung einlassen will, egal welche Summe
Ach, das ist doch noch gar nichts, was Vermieter so alles versuchen mit ihren Mietern. Ich kenne da genug Dinge von meiner Beteiligung in Foren und auch durch meine Kunden.
fieser Vermieter, hat hier auch keinen guten Ruf
Armseeliger Vermieter könnte man ihn auch nennen, wenn er es für nötig sieht, durch Einschüchterung etwas zu erreichen oder auch wenn er kein Interesse hat, sich rechtlich beraten zu lassen. So etwas muss man emotional nicht an sich heran lassen.
Denn daran kann man ja wirklich tatsächlich sehen, ob der Verbrauch wesentlich höher ist als sonst oder in etwa gleich.
Man sollte selber mal die Zähler ablesen. Dann ist der Teil viel schneller geklärt als wenn man sich vom Vermieter abhängig macht bis dieser etwas liefert.
Wie kann ich den Vermieter dazu bringen, die Abmahnung zurück zu nehmen?
Das ist gar nicht erforderlich, denn eine Abmahnung allein hat keinerlei Rechtsfolgen. Nur allein dass der Vermieter eine Abmahnung geschrieben hat genügt nicht für eine wirksame Kündigung. Maßgeblich ist dann die Begündung in der Kündigung.
Kann mir jemand Paragraphen nennen, die ich mit einbauen kann
Für dieses Thema gibt es nur den §560 Abs. 4 BGB.
Ich muss jetzt irgendwas schrieben und weiß nicht was.
Ich denke, in den bisherigen Beiträgen befinden sich bereits genug Impulse um etwas schreiben zu können. Genaue Handlungsempfehlung kann hier niemand geben, weil das nur ein Rechtsanwalt darf. Man kann den Betrag auch nochmal überprüfen und im Zweifel ein wenig höher gehen als zuerst berechnet, um dem Vermieter das Gefühl zu geben, dass man sein Anliegen berücksichtigt.
diesmal aber mit einer Abmahnung und Kündigungsandrohung(!)
Das ist kein zulässiger Kündigungsgrund, wenn man als Mieter seine Rechte in Anspruch nimmt.
weil ich "eigenmächtig" (Wortlaut des Vermieters) und "ohne Zustimmung" des Vermieters
Das Gesetz in §560 BGB ist nicht von der Zustimmung des Vermieters abhängig. Er kann allenfalls entgegen halten, warum der ermittelte Betrag nicht richtig ist.
angemessen kalkuliert und orientieren sich an den tatsächlichen Kostenentwicklungen und Prognosen
Allgemeine Prognosen sind nicht relevant, sondern nur tatsächliche Kosten. Der Vermieter müsste also konkrete Zahlen nennen, wenn er bereits jetzt tätsächlich mehr zu bezahlen hätte.
Die Preisbremse für Energie ist im Jahr 2024 weggefallen Die Mehrwertsteuer für Heiz- und Warmwasser auf 19% zum 1.4. 2024 angehoben. Auch wurden laut Vermieter die Müllgebühren bei uns um ca. 30% zum 1.1.2024 angehoben.
Ist ja alles richtig. Doch diese Steigerung spiegelt sich bereits in der Abrechnung 2024 wieder, nicht erst in der für 2025.
um 13% gestiegen. (aber auch bei mir? das wage ich zu bezweifeln)
Das lässt sich leicht feststellen, indem man sich die Zählerstände anschaut, die der Vermieter ja ohnehin laufend erfassen muss, um die unterjährigen Verbrauchsinformationen raus zu schicken. Aber das hat er vermutlich nicht, sonst würde er diese nennen.
ich verstehe die unverschämte Kündigungs-Androhung und Abmahnung des Vermieters nicht
Weil er rein sachlich nichts dagegen halten kann. Er würde sonst sachlich erklären, warum er es richtig sieht anstatt Androhungen zu machen.
ist im Prinzip wertlos und lässt offen, auf welchen Vertrag die sich beziehen (ob Mietvertrag oder Service-Vertrag)
Nein, lässt es nicht offen. Denn es fiel doch vorher die Aussage, dass man bei Unzufriedenheit ausziehen könne. Daher war der Mietvetrag gemeint.
ohne dass mich irgend welche Folgen erwarten
Das kann nur ein Anwalt beantworten, weil sich dieser dazu die Verträge anschaut. Hier in der Beschreibung könnte irgend etwas Wesentliches fehlen. Wir können nur allgemein darüber reden.
Den Rückzieher mit der Zahlungseinstellung kann ich dann immernoch machen. Dazu ist ein Anwalt nicht erforderlich.
Stimmt soweit. Blöd nur, wenn der Dienstleister inzwischen Zahlungsklage einreicht und man diese verlieren sollte.
Der Vertrag sieht ein Aussetzen der Zahlung gar nicht vor
Das Gesetz sieht das aber vor gemäß §273 BGB in Form eines Zurückbehaltungsrechts.
Verträge sind einzuhalten!
Und wie ist es zu bewerten, dass der Dienstleister seinen Vertrag nicht einhält? Muss man sich das gefallen lassen?
Diese weiteren Informationen ändern an meinem vorherigen Beitrag nichts. Denn damals ging es im Gegensatz zu der neuen Frage ja um eine Befestigung am Mauerwerk, also eine bauliche Veränderung. Wohl kann man vermuten, dass es dem Eigentümer nicht gefallen wird, aber er kann nicht alles verbieten, das hat seine Grenzen.
Wird eine Privatrechnung akzeptiert
Das ist das kleinere Problem im Zusammenhang mit dem Thema.
Könnte uns später ein Nachteil entstehen, falls erneut ein Schaden auftritt
Kommt auf den Schaden an und wenn sich heraus stellt, dass der Elektriker gar kein qualifizierter war.
Werden die Kosten übernommen?
Nein. Und das entweder deswegen, weil man für die Ursache des Schadens selbst verantwortlich war und daher Schadenersatz zu leisten hat, oder aber weil die Vorschriften des §536a Abs. 2 BGB nicht beachtet wurden, nach denen man den Vermieter zuerst informieren und zur Mängelbeseitigung auffordern muss.
Warum sollte die Hausverwaltung (oder der Vermieter) einen Schaden bezahlen, den Ihr (bzw. Euer Backofen) verursacht hat?
Beispielsweise, weil der Schaden bei vertragsgemäßer Nutzung entstanden sein könnte und somit die Kosten nach §538 BGB auf den Vermieter gehen. Ein Backofen kann nun mal auch von allein ein technisches Problem bekommen ohne dass jemand fahrlässig gehandelt hat. Das wissen wir hier nicht.
Klausel zu Schönheitsreparaturen, nach der die Wohnung als „renoviert“ gilt
Das ist unerheblich, was da zum Zustand steht (da AGB des Vermieters), sondern es gilt der tatsächliche Zustand.
gilt eine solche Vereinbarung mit dem Vormieter nicht gegenüber dem Vermieter
Es gibt ja noch nicht mal eine Vereinbarung mit dem Vormieter, sondern das gibt der Vermieter so vor. Und bei unrenovierter Wohnung entfällt gemäß Rechtsprechung nun mal die Renovierungspflicht.
Ich unterstelle mal, dass die Abrechnung rechnerisch richtig ist. Das kann man aber aus den Informationen nicht allgemein sagen, sondern man müsste die Abrechnung genauer prüfen. Das viel häufigere Problem ist aber, dass ein Hausmeister oftmals auch Reparaturen oder Verwaltungstätigkeiten ausführt, welche aber nicht umlagefähig sind und zeitanteilig heraus gerechnet werden müssen. Dafür muss man den Tätigkeitsbericht des Hausmeisters einsehen.
wurde die Zustimmungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten auf 14 Tage gekürzt
Das ist vollkommen unschädlich für das Mieterhöhungsverlangen. Denn nach dem Gesetz hat man die Prüffrist grundsätzlich, egal was der Vermieter schreibt.
Meiner Meinung nach handelt es sich um ein formell unwirksames Schreiben
Ein Mieterhöhungsverlangen kann per se nicht wirksam oder unwirksam sein. Denn es stellt zunächst mal nur ein Vertragsangebot dar, mehr nicht, und ein Angebot kann jeder jederzeit machen. Der Andere kann es annehmen wenn er möchte oder nicht. Relevant werden die gesetzlichen Bestimmungen über die Anforderungen des Mieterhöhungsverlangens erst dann, wenn der Vermieter die Mieterhöhung gerichtlich erzwingen will, dann dann müssen bestimmte Regeln eingehalten worden sein.
müsste er doch nochmal ein formell korrektes Mieterhöhungsverlangen mit auch neu beginnender Frist an uns schicken?
Richtig. Ein neues Mieterhöhungsverlangen setzt die Prüffrist neu in Gang. Wie oben gesagt hat man die Fristen kraft Gesetz unabhängig was der Vermieter schreibt, und er kann erst ab dem dritten Monat nach dem Mieterhöhungsverlangen Klage einreichen. Vorher würde diese vom Gericht abgewiesen werden.
Die Markise ist nicht gebohrt, also keine Bausubstanz wird beschädigt.
Somit ist es keine bauliche Veränderung. Dennoch darf sich der Vermieter ein Mitspracherecht offen halten, was er im Vertrag gemacht hat, um auf eine Einhaltung des optischen Erscheinungsbildes zu achten.
Kann die Hausverwaltung tatsächlich verlangen, dass ich die Markise entferne
Zumindest müsste die Verwaltung dafür einen sehr guten Grund nennen, mit dem sie zeigt, dass ihre Interesse höher sind gegenüber der Interessen des Mieters.
Gibt es rechtliche Grundlagen, die mich in dieser Situation schützen würden?
Nein. Denn es geht hier um eine Abwägung von Interessen der Vertragsparteien. Manche Dinge lassen sich nicht diekt im Gesetz ablesen, denn als Mieter hat man Rechte, als Vermieter aber auch.
Darf sie mir das Aufhängen von Wäsche auf meiner Terrasse verbieten, wenn es nicht sichtbar ist?
Auch ohne Sichtschutz darf Wäsche Tocknen nicht verboten werden, da dies als vertragsgemäße Nutzung der Wohnung gilt.
deshalb bin ich davon ausgegangen, dass das in Ordnung ist, solange nichts beschädigt wird oder das Hausbild nicht stört.
Davon darf man zunächst auch mal ausgehen. Denn offenbar hat noch niemand verlangt, das wieder abzubauen. Im Eingangsbeitrag klang das noch etwas anders.
dafür ist doch so ein Forum gedacht?
Ja selbstverständlich ist es dafür da. Und die Meinungen dazu können halt vielfältig sein. Man kann dazu aber nicht wirklich einen Rat geben, denn jeder muss sich selber überlegen, was ihm wichtig ist. Beispielsweise könnte das die Reparatur von Beschädigungen betreffen sofern es welche gibt, oder dierDurchführung von Schönheitsrenovierung sofern man dazu verpflichtet sein sollte, oder die Nachzahlung von Nebenkosten. Vielleicht könnte man etwas zur Rückzahlung der Kaution vereinbaren wollen, und das Datum, bis wann die Wohnung zurück gegeben wird. Das waren nur ein paar Beispiele, es kann nochmehr Dinge geben.
Und ja, so etwas nennt man Aufhebungsvertrag.
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