Elektriker-Reparatur melden – reicht Privatrechnung für Hausverwaltung?

  • Hallo zusammen,

    wir hatten kürzlich einen Schaden an einer Steckdose, der durch unseren Backofen verursacht wurde.
    Da die Steckdose zum Teil verschmort und schwarz war, haben wir einen Elektriker über Kleinanzeigen kontaktiert. Er hat die Steckdosen erneuert und den Stromstecker des Backofens komplett ersetzt.

    Er hat uns dafür eine Privatrechnung ausgestellt (siehe Anhang).

    Nun möchten wir den Vorfall und die Reparatur unserer Hausverwaltung melden und fragen uns:

    1. Wird eine Privatrechnung akzeptiert, oder verlangt die Hausverwaltung bzw. die Gebäudeversicherung eine offizielle Rechnung von einem eingetragenen Elektrofachbetrieb?
    2. Könnte uns später ein Nachteil entstehen, falls erneut ein Schaden auftritt und man uns vorwirft, dass die Reparatur nicht fachgerecht bzw. nicht von einer zugelassenen Firma durchgeführt wurde?
    3. Werden die Kosten übernommen?

    Vielen Dank schon einmal für eure Einschätzung und Erfahrungen!

  • Warum sollte die Hausverwaltung (oder der Vermieter) einen Schaden bezahlen, den Ihr (bzw. Euer Backofen) verursacht hat?

    Zudem haben sehr viele Mietverträge eine Kleinreparatur-Regelung, nach der der Mieter solche Schäden verursacherunabhängig selbst zahlen müsstest. Schau mal nach was in Deinem Vertrag steht!

    Und drittzens ist so eine Rechnung natürlich ein Beweis für Schwarzarbeit und sollte lieber nirgendwo eingereicht werden.

  • Wird eine Privatrechnung akzeptiert

    Das ist das kleinere Problem im Zusammenhang mit dem Thema.

    Könnte uns später ein Nachteil entstehen, falls erneut ein Schaden auftritt

    Kommt auf den Schaden an und wenn sich heraus stellt, dass der Elektriker gar kein qualifizierter war.

    Werden die Kosten übernommen?

    Nein. Und das entweder deswegen, weil man für die Ursache des Schadens selbst verantwortlich war und daher Schadenersatz zu leisten hat, oder aber weil die Vorschriften des §536a Abs. 2 BGB nicht beachtet wurden, nach denen man den Vermieter zuerst informieren und zur Mängelbeseitigung auffordern muss.


    Warum sollte die Hausverwaltung (oder der Vermieter) einen Schaden bezahlen, den Ihr (bzw. Euer Backofen) verursacht hat?

    Beispielsweise, weil der Schaden bei vertragsgemäßer Nutzung entstanden sein könnte und somit die Kosten nach §538 BGB auf den Vermieter gehen. Ein Backofen kann nun mal auch von allein ein technisches Problem bekommen ohne dass jemand fahrlässig gehandelt hat. Das wissen wir hier nicht.

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