Meine Idee ist jetzt beim Denkmalschutamt anzurufen und nachzufragen
Ja, da könnte man fragen, oder auch beim Bauamt.
"Sollte" klingt danach, als ob der Vermieter, das eigentlich so wählen kann, wie er will
Nein, er braucht dafür schon Gründe, wenn er meint, es ist gerechtfertigt, in der Spanne nach oben zu gehen.
Daher habe ich die Mieterhöhung erst einmal komplett abgelehnt und warte jetzt auf die Antwort.
Das ist keine gute Idee. Denn die Antwort könnte so aussehen, dass der Vermieter Klage zur Zustimmung einreicht. Und wenn du diese verlieren solltest, würdest du auch die Kosten tragen müssen.
Hier im Forum kann niemand bewerten, ob die Einstufung in den Mietspiegel korrekt gemacht wurde. Ein Richter würde ein Gutachten beauftragen, das durchaus einen vierstelligen Betrag kosten kann. Diese Kosten kämen dann auch noch dazu. Daher ist es besser, einen Anwalt vor Ort zu fragen oder einer kleinen Erhöhung zuzustimmen, mit der sich der Vermieter vielleicht zufrieden geben könnte.