Nutzung des gemeinsamen Wasseranschlusses für den Planschbecken

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    zusammen mit unseren Nachbarn möchten wir (nach Erlaubnis des Vermieters) gelegentlich den Planschbecken für unseren/alle Kinder in den Gemeinschaftsgarten aufstellen. Hierfür füllen wir diesen mit dem im Keller angebrachten Wasseranschluss, welcher über einen Gemeinschaftszähler läuft.

    In unserem 8 Parteienhaus sind auch alle damit einverstanden, da sich die Summe der Kosten in Centbeträgen beläuft. Eine Familie möchte jedoch aufgrund der angeblich "anfallenden kosten" nicht, dass dieser genutzt wird und möchten auch nicht eine Summe als Zahlung annehmen.

    Das unverständliche für uns hierbei ist, dass diese Familie Bürgergeld bezieht und für die Nebenkosten noch nicht einmal aufkommen muss.

    Was machen wir da, damit die Kinder in unserem Hause bei schönem Wetter auf ihre kosten kommen? Evtl. das Amt kontaktieren und auf welche weiße auch immer deren Einverständnis einholen?

    Gruß
    Marv

  • Hallo!

    Das unverständliche für uns hierbei ist, dass diese Familie Bürgergeld bezieht

    Das mag sein, dass es für Laien unverständlich ist. Aber die Reaktion

    der Familie im Leistungsbezug ist verständlich, denn das Jobcenter

    prüft jede Betriebskostenabrechnung. Eine plötzliche Erhöhung der

    Betriebskosten wird immer hinterfragt, da es Angemessenheitsgrenzen bei

    der Bruttokaltmiete Kosten der Unterkunft (Bruttokaltmiete = Grundmiete plus

    Betriebskosten) gibt. § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung

    für die Nebenkosten noch nicht einmal aufkommen muss.

    Das Jobcenter aber auch nicht unbedingt, wenn die Kosten vermeidbar

    sind. Es ist ein Irrglaube, dass der Staat klaglos alles bezahlt.

    Was für Normalverdiener nach ein "paar Cent" aussieht, kann für die

    Familie im Leistungsbezug Ärger bedeuten. Das nur am Rand als

    Information.

    Gruß



  • Eine Familie möchte jedoch aufgrund der angeblich "anfallenden kosten" nicht, dass dieser genutzt wird

    Diese Familie hat hierbei kein Mitspracherecht oder sonst irgend eine Veto Möglichkeit. Gelegentlich ein Planschbecken für die Kinder aufzustellen gehört genauso zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Wohnobjekts wie es auch für das Duschen, Baden und Wäsche waschen der Fall ist. Und wenn mancher Mieter vielleicht jeden Tag badet, kann man auch nichts dagegen sagen, obwohl das wesentlich mehr Wasser braucht als gelegentlich ein Planchbecken zu füllen. Selbst das Auto zu waschen gehört nur normalen Nutzung (bezogen auf den Wasserverbrauch, der Umgang mit dem Schmutzwassers ein anderes Thema).

    und möchten auch nicht eine Summe als Zahlung annehmen.

    Ob die Familie sich an den Kosten beteiligen muss, hängt davon ab, ob sie ein theoretisches Recht hat, den Garten auch mit zu nutzen, also unabhängig davon ob sie es tut oder nicht. Im manchen Häusern haben einzelne Mieter ein exklusives Recht zur Gartennutzung. In diesem Fall dürfen dann andere nicht an den Kosten beteiligt werden.

    Was machen wir da, damit die Kinder in unserem Hause bei schönem Wetter auf ihre kosten kommen?

    Bezieht diese Familie mit ein. Ladet sie ein zu Tee oder Kaffee wenn ihr draußen seid. Falls die Familie Kinder hat, ladet auch diese mit ein zu planschen. Vielleicht kommt die Reaktion der Familie nur dadurch, weil sie neidisch ist, dass ihr die warmen Tage draußen geniest, haben aber eine Hemmschelle, in näheren Kontakt zu treten. Dieses Eis sollte sich brechen lassen.

    Dies soweit die mietrechtlichen Aspekte. Problematisch ist es allerdings durchaus, wenn ein Empfänger von Sozialleistungen mit beteiligt ist. Da kann es nicht selten zu Konflikten zwischen Mietrecht und Sozialrecht kommen, denen der Leistungsbezieher ausgesetzt ist.

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