Beiträge von Fruggel

    Wohnungsverwalter (Vater), Wohnungseigentümerin (Tochter)

    Das ist in Ordnung, wenn man einen Verwalter hat. Manchmal ist es eine Firma, und manchmal jemand anderes. Die Verhältnisse wurden ja mitgeteilt.

    teilrenoviert übernommen. Bei Auszug ist sie renoviert zu übergeben

    Kommt auf den Vertrag insgesamt an. Der eine Satz allein muss noch nichts heißen. Und es kommt drauf an, ob man einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die renovierungsbedürftig übernommene Wohnung bekommen hat.

    Hausordnung wurde zur Kenntnis genommen und ist zu beachten. (s. Punkt 2. ich habe diese nicht erhalten)

    Dann nach der Hausordnung verlangen, oder diesem Punkt aus dem Vertrag streichen. Nichts unterschreiben was nicht zutreffend ist!

    Vor dieser Übergabe werden wir nochmal festhalten, dass ich die Wohnung teilrenoviert übernehme

    Nicht so allgemein schreiben. Damit kann man später im Streitfall gar nichts mehr anfangen. Genau schreiben, welche Räume renovierungsbedürftig sind und den Zustand beschreiben (fleckig, vergilbt, farbig, Risse in Tapeten oder was auch immer).

    Ist hier eine Mietkürzung für die nicht vorhandene Terrasse möglich?

    Nein, oder zumindest noch nicht. Denn es war bei Anmietung der Wohnung schon bekannt, dass noch Bauarbeiten stattfinden. Auch wurde kein Zeitpunkt genannt, wann diese fertig sind. Es war als offen geblieben, wie lang diese dauern.

    Man müsste die Fertigstellung nun also erst mal beim Vermieter anmahnen und ihn (juristisch korrekt) in Verzug setzen. Erst dann kann man anderweitig Forderungen stellen.

    Wurde nicht erwähnt, dass die/der ThreadstarterIN Ggstände übernehmen kann/würde

    Eben. Daher sind die Gegenstände Eigentum es Vermieters. Einfach so entsorgen geht also nicht, weil man sonst schadenersatzpflichtig werden könnte.

    zurückgelassenen Gegenständen in Wohnungen, insbesondere Kühlgeräte, gibt es immer wieder Streit

    Wenn der vorherige Mieter die Gegenstände zurück gelassen hat, dann ist man nicht verpflichtet, diese in der Wohnung zu behalten. Man kann bei der Übergabe der Wohnung verlangen, die Wohnung leer zu bekommen. Der Vermieter hätte ja auch vom Vormieter verlangen können, die Sachen abzuholen. Der Vermieter hat also keinen Nachteil.

    Nein, Erfahrungswerte helfen da nicht weiter, sondern es geht einzig und allein darum festzustellen, ob die Gründe einer Kündigung gerechtfertigt sind, das Mietverhältnis aufzulösen. Da aber keine Kündigung vorliegt, gibt es nichts zu prüfen. Eine Androhung derselben sagt überhaupt nichts aus, das ist nur heiße Luft und wohl irgend eine verzweifelte Reaktion, weil man nicht weiß, wie man mit den Problemen umgehen soll.

    Als Mieter sollte man mal hinterfragen, ob alle Mängel wirklich als Mangel im Sinne des Gesetzes gelten. Optische Einschränkungen oder weil etwas nicht mehr gut aussieht zählt nicht dazu. Es muss schon um funktionale Dinge gehen, die einen in der Benutzung der Wohnung einschränken.

    und muss von ihnen fachgerecht, also bei einer entsprechenden Firma, entsorgt werden

    Warum soll man das als Mieter machen müssen? Und was ist, wenn der Vermieter beim Auszug sein Eigentum zurück bekommen möchte, das er mitvermietet hat?

    Anspruch auf einen Neuen haben Sie nicht.

    Warum sollte der Vermieter nicht auch eine Instandhaltungspflicht für mitvermietete Gegenstände haben?

    Mahnung ausgesprochen hat ist diese doch nicht automatich Rechtskräftig oder?

    Die Rechtskraft einer Kündigung kann man erst beurteilen, wenn diese vorliegt. Und das ist ja nicht der Fall aktuell. Eine Abmahnung ist zwar in der Regel Voraussetzung für eine Kündigung, aber für die Wirksamkeit einer Kündigung reicht diese nicht aus, sondern es kommt insgesamt auf die Umstände an. Man sollte bei einer Abmahnung in irgend einer Weise mit dem Vermieter ins Gespräch gehen um die Sache zu klären, sofern die Vorwürfe nicht stimmen. In der Regel lässt sich dadurch vermeiden, dass eine Kündigung kommen wird.

    Wenn es nicht den Tatsachen entspricht, dass die Dosen noch voll sind, dann schreibe dem Vermieter einen Brief zurück und erkläre es ihm so. Und dazu der Hinweis, das die Dosen ja auch von einem Nachbarn sein können, nicht von dir. Wenn er weiterhin der Meinung ist, dass die Dosen noch voll sind, dann möge er dir diese zeigen zur Klärung der Sache.

    Das ist jetzt alles reine Spekulation über den Verbrauch, denn du hast oben geschrieben, dass der Verbrauch laut Dienstleister nur eine Prognose ist und vom tatsächlichen Wert abweichen kann. Ich verstehe daher nicht, warum du nicht einfach selber mal das Display abliest um es genauer zu wissen. 3,48 kWh sind aber tatsächlich nicht Wert, sich Gedanken darüber zu machen.

    dass sie die Nachbarn beschwert haben, dass die Bäume... ich weiß es nicht: Zu nah auf der Grenze stehen

    Das wäre dann kein Grund, die Kosten umlegen zu dürfen.

    Gemäß Rechtsprechung des BGH dürfen die Kosten von Baumfällungen umgelegt werden, wenn die Bäume wegen Alter oder Krankheiten kaputt sind oder einfach morsch werden. Denn das ist ein normaler Prozess der Natur, der somit wiederkehrend vorkommen kann. Bei einem Nachbarschaftsstreit handelt es sich hingegen um eine einmalige Aktion, und das ist der Unterschied auf den es ankommt für die Umlagefähigkeit.

    Die Zeit um die Abrechnung zu prüfen sind 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung. Daran ändert sich auch nichts, wenn man schon bezahlt hat.

    Es kommt darauf an, aus welchem Grund die Bäume entfernt werden mussten. Sind sie auf ganz natürliche Weise kaputt gegangen, ist das umlagefähig. Aus anderen Gründen wie z.b. ein Sturmschaden nicht. Vielleicht steht das auf der Rechnung genauer, daher kann die Rechnungseinsicht helfen.

    Vermieter möchte nämlich nicht dass die Familie dann letztlich doch aus Wohnungsnot in der mittleren Wohung bleibt

    Man sollte sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob man der Familie damit so wirklich hilft. Drei Monate später wird es sicher nicht einfacher sein, etwas zu finden, und ein erneuter Umzug macht ja auch wieder Aufwand. Wenn man wirklich helfen will, ist mehr getan, der Familie eine dauerhafte Bleibe zu verschaffen.

    Habe ich in diesem Fall ein Recht den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen?

    Normalerweise nicht. Eine Ausnahme könnte es im Einzelfall eventuell geben, wenn man vom Arbeitgeber zwangsweise versetzt wird, man also nicht die Möglichkeit hat, der Versetzung zu widersprechen, ohne dabei die Arbeit zu verlieren.

    Kann man da rechtlich was machen?

    Man kann den Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen. Denn 4 Jahre ist die maximale Zeit, die für den Kündigungsverzicht zulässig ist. Und je nach Formulierung könnte man über die 4 Jahre kommen, womit der Kündigungsverzicht dann hinfällig wäre.

    Hausfriedensbruch ist das nicht unbedingt. Denn das erfordert meistens, dass in dem Zimmer jemand wohnt, also seinen privaten Bereich hat. Außerdem kann es je nach Situation auch sein, dass du annehmen musstest, das Zimmer vorübergehend wie einen Gemeinschaftsraum benutzen zu können. Und fristlos kündigen kann der Vermieter allenfalls im Wiederholungsfall, wenn du seine mündliche Abmahnung ignorierst und nochmal rein gehst.

    Wenn der Vermieter Beschädigungen beanstandet, dann liegt es an ihm, im Streitfall zu beweisen, dass die durch euch als Mieter entstanden sind. Dieser Beweis wird dem Vermieter aber sehr schwer fallen, wenn es ein Protokoll gibt. Dieses gilt regelmäßig sogar als Bestätigung, dass es keine weiteren Mängel als die aufgeführten gibt. Ihr könntet also erst mal bestreiten, dafür aufkommen zu müssen.

    dann wenn 25 % der Fläche nicht erfaßt werden können was den Verbrauch angeht keine Pflicht zur Erfassung durch einen Zähler besteht.

    Da hast du etwas durcheinander gebracht. Das solltest du nochmal lesen.

    mußte dann wohl die Holzmenge erfaßt werden die jeder Mieter im Laufe des Jahres verbrennt?

    Nein. Die Kaminöfen betreffen nur die einzelne Wohnung. Für die Verteilung der Heizkosten hingegen ist nur relevant, was durch die Zentralheizung geht. Es gibt Zentral- oder Etagenheizungen mit Holz, da wäre es etwas anderes, aber das ist laut deiner Beschreibung nicht der Fall.

    Du hast ja schon geschäftlichen Kontakt zu mir. So solltest du ernsthaft in Erwägung ziehen, mir dann die Erstellung der Betriebskostenabrechnung zu überlassen wenn es soweit ist. Die Abrechnung sollte passen und nicht ein Stochern im Trüben sein bildlich gesprochen.

    Beraterverträge muss man deswegen nicht abschließen. Man kann auch einfach nur den Energieausweis beauftragen. Es gilt einer für das ganze Haus. Das darf aber nicht jeder machen, sondern nur Personen mit entsprechender Qualifizierung. Im Internet lassen sich problemlos geeignete Personen oder Firmen in der Region finden. Einen verbrauchsorientierten Energieausweis kann man auch vom Energieversorger bekommen.

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